Warning: Undefined array key "jahr" in /home/httpd/vhosts/apd.media/httpdocs/php/lib/APD/repository/NewsgroupRepository.php on line 40 APD - APD-INFORMATIONEN 10/2014 - OKTOBER 2014 (Adventistischer Pressedienst)

APD-INFORMATIONEN 10/2014 - OKTOBER 2014

„Kinder helfen Kindern“ - Weihnachtsaktion 2014 von ADRA Schweiz

Zürich/Schweiz | 27.10.2014 | APD | Schweiz

Damit die Pakete rechtzeitig bis Weihnachten die Empfänger in Moldawien erreichten, endet die Abgabefrist für selbst gepackte Pakete der Weihnachtsaktion „Kinder helfen Kindern“ der Adventistischen Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA Schweiz am 1. November.

32 Aktionsgruppen in der deutschen und 22 in der welschen Schweiz sowie im Tessin beteiligen sich laut dem Hilfswerk an der Aktion. Kinder mit ihren Eltern, Schulklassen sowie Kirchengemeinden stellten Geschenkpakete für benachteiligte Kinder in Moldawien zusammen.

Die Pakete würden seit 2011 von der Partnerorganisation ADRA Moldawien an Kinder in Waisenheimen, verarmte Familien sowie an behinderte Kinder im Land verteilt. Moldawien ist eines der ärmsten Länder Europas und liegt zwischen Rumänien und der Ukraine. Im Rahmen der letztjährigen Weihnachtsaktion seien aus der Schweiz 2.880 Pakete nach Moldawien geschickt worden, so ADRA Schweiz.

Bedürftigen Kinder oder Senioren ein Paket spenden
Wer nicht selbst ein Paket für ein Kind packen wolle, könne 75 Franken dafür an ADRA Schweiz spenden. Es bestehe zudem auch die Möglichkeit für 50 Franken einer älteren Person ein Lebensmittel- und Hygienepaket zukommen zu lassen. Die Pakete für Senioren würden direkt in Moldawien gepackt.

Weitere Informationen über die Weihnachtsaktion 2014 sind auf dem Internet zu finden: http://www.adra.ch/de/activities/europe/moldavia/christmas-2014/

Der Flyer mit allen nötigen Angaben zur Aktion kann heruntergeladen werden:
http://www.adra.ch/files/publications/de/aktivitaeten/europe/moldavia/KHK_de_web.pdf

Verzeichnis der Sammelstellen in der Schweiz:
http://www.adra.ch/de/organisation/ortsgruppen/

ADRA Schweiz
Die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA-International (Adventist Development and Relief Agency) ist die weltweite Hilfsorganisation der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten im Bereich der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit.

ADRA unterhält ein Netzwerk mit etwa 130 regionalen und nationalen Landesbüros. ADRA gewährt die Hilfe unabhängig von politischer und religiöser Anschauung oder ethnischer Herkunft.

ADRA Schweiz (www.adra.ch) ist ein im Handelsregister eingetragener Verein und geniesst Steuerfreiheit. Das Hilfswerk wurde von der schweizerischen Fachstelle für Spenden sammelnde, gemeinnützige Institutionen (ZEWO) 2013 rezertifiziert. Das ZEWO-Gütesiegel steht für den zweckbestimmten und transparenten Umgang mit Spenden. ADRA Schweiz zählt zu den Partner-Hilfswerken der Schweizer Glückskette: http://www.glueckskette.ch

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Weltweit 18,1 Millionen Adventisten

Silver Spring, Maryland/USA | 27.10.2014 | APD | International

„Es ist einfach, Menschen zu taufen, aber viel schwieriger, sie in der Kirche zu behalten“, sagte Pastor G. T. Ng, Generalsekretär der Weltkirchenleitung, als er die neusten Mitgliederzahlen den rund 330 Delegierten der Jahressitzung des Exekutivausschusses der Generalkonferenz der Siebenten-Tags-Adventisten in Silver Spring, Maryland/USA, präsentierte. Weltweit gehörten 18,1 Millionen erwachsen Getaufte zur Kirche.

Das zehnte Jahr in Folge seien mehr als eine Million Menschen Mitglieder der Kirche geworden. Dieser 1,5-prozentigen Zunahme im Berichtsjahr stehe aber ein rekordhoher Verlust von 828.968 Adventisten gegenüber, der durch Entzug der Mitgliedschaft, Austritt, Tod oder Unauffindbarkeit entstanden sei. Er würde lieber über die „ernsthaften Verlustzahlen“ sprechen, so der Singapurer, als über die grossen Taufzahlen.

David Trim, Archivar der adventistischen Weltkirchenleitung, erläuterte, dass die fortlaufende Überprüfung und Anpassung der Mitgliederzahlen an die wirklich vorhandenen Adventisten in den Ortsgemeinden ein Grund für die hohen Verlustzahlen sein könne.

In den letzten vierzig Jahren wären weltweit 31,8 Millionen Personen getauft worden, so Ng, währenddessen gleichzeitig 11,4 Millionen aus der Kirche ausgetreten oder nicht mehr auffindbar seien. Die Verlustzahl beinhalte keine Verstorbenen. Jene Mitglieder, welche die Kirche verlassen hätten, wären nicht genügend betreut worden, so Ng.

Ein Beispiel dafür seien die Berichte in den Medien über eine angeblich erzwungene Rückbekehrung von 33 Adventisten im nordindischen Dorf Asroi. Eine Untersuchungskommission der adventistischen Kirchenleitung in Indien habe hingegen gezeigt, dass die 2005 getauften adventistischen Kirchenmitglieder in Asroi wenig Unterstützung und Begleitung seitens ihrer Kirche erhalten hätten, gleichzeitig aber von hinduistischen Aktivisten umworben worden wären. Nach deren freiwilligem Rückübertritt zum Hinduismus seien nur sechs Personen weiterhin Mitglieder der Siebenten-Tags-Adventisten geblieben.

Ng habe laut Adventist News Network (ANN) auch die schwierige Situation der drei adventistischen Kirchenregionen in Europa mit Sitz in Bern/Schweiz, St. Albans/Grossbritannien und Moskau/Russland angesprochen. In Grossbritannien wachse die Kirche vorwiegend durch Immigranten. Einheimische würden kaum erreicht.

Man könne nicht davon ausgehen, dass die adventistische Kirche ihrem Auftrag das Evangelium zu verbreiten, nachgekommen wäre, wenn sie in einem Land vertreten sei. Die 800.000 Adventisten in Kenia stammten fast ausnahmslos aus zwei Sprachgruppen, so Pastor Ng. In den 40 anderen Sprachgruppen des Landes gebe es hingegen kaum Adventisten. Das Gleiche treffe für Thailand zu. Die grosse Mehrheit der dortigen Adventisten stamme aus Minderheitsbevölkerungsgruppen.

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Adventisten spenden 2,39 US$-Milliarden für allgemeine Kirchenaufgaben

Silver Spring, Maryland/USA | 27.10.2014 | APD | International

Die weltweit 18,1 Millionen Mitglieder der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten hätten im vergangenen Jahr 2,39 Milliarden US-Dollar (2,28 Milliarden Franken) an „Zehntengeldern“ gespendet, welche für allgemeine Aufgaben der Kirche verwendet würden. Das sagte Robert E. Lemon, Finanzchef der Weltkirche, in seinem Rechenschaftsbericht den rund 330 Delegierten aus aller Welt, die vom 9. bis 15. Oktober an der Jahressitzung des Exekutivausschusses der adventistischen Weltkirchenleitung in Silver Spring, Maryland/USA, teilnahmen. Diese Summe entspreche einer Steigerung der Gelder für allgemeine Aufgaben der Kirche um 3,5 Prozent gegenüber 2012, so Lemon. Der Weltkirchenleitung seien davon 143 Millionen Franken für ihre Tätigkeit zugeteilt worden, wie Adventist News Network (ANN) berichtete. Die zweckgebundenen Spenden der Kirchenmitglieder wären in diesen Zahlen nicht enthalten. Viele Mitglieder würden neben zehn Prozent ihres Einkommens, den „biblischen Zehnten“, weitere Spenden für besondere Projekte geben.

Die Weltkirchenleitung der Adventisten habe ihren Personalbestand von 1995 bis 2013 um nur fünf Personen von 282 auf 287 erweitert, so Lemon. Und das, obwohl die Mitgliederzahl in diesen 18 Jahren von 8,8 Millionen auf 18,1 Millionen zugenommen habe, sowie die Zahl der meist kontinentalen Kirchenleitungen (Divisionen) von elf auf 13 und jene der vorwiegend nationalen Kirchenleitungen (Unionen) von 94 auf 125 gewachsen sei. Der Finanzchef ermutigte laut ANN die Kirchenleiter aus allen Regionen der Welt, nicht primär administratives Personal anzustellen, sondern mehr Pastoren und Personen, die in vorderster Reihe stünden, um das Evangelium direkt weiterzugeben.

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Adventisten stimmen bei der Weltsynode 2015 über Frauenordination ab

Silver Spring, Maryland/USA | 27.10.2014 | APD | International

Die Delegierten der Jahressitzung des Exekutivausschusses der adventistischen Weltkirchenleitung in Silver Spring, Maryland/USA, haben am 14. Oktober mit 243 gegen 44 Stimmen bei drei Enthaltungen beschlossen, dass während der Weltsynode (Generalkonferenz-Vollversammlung) im Sommer 2015 in San Antonio/Texas über die Ordination von Frauen zum Pastorendienst entschieden wird. Das berichtete Adventist News Network (ANN).

Der den Delegierten der Jahressitzung vorgelegte Textvorschlag sei gemeinsam von den Verantwortlichen der Weltkirchenleitung sowie der dreizehn Kirchenregionen (General Conference and Division Officers GCDO) erarbeitet worden. Dieses Vorgehen wäre laut ANN eine „kreative Art“ der Weltkirchenleitung mit einem heiklen Problem umzugehen und dabei neutral zu bleiben.

Die Fragestellung, über welche die rund 2.600 Delegierten der Weltsynode (Generalkonferenz-Vollversammlung) im Juli 2015 in San Antonio/Texas entscheiden sollten, lautet:

„Das Exekutivkomitee der Generalkonferenz fordert die Delegierten in ihrer heiligen Verantwortung vor Gott auf, während der Generalkonferenz-Sitzung 2015 [Weltsynode] die folgende Frage zu beantworten: Nachdem du unter Gebet die Ordinationsfrage anhand der Bibel, des Schrifttums von Ellen G. White sowie der Berichte der Studienkommissionen erforscht hast, und nachdem du reiflich überlegt hast, was das Beste für die Kirche und die Erfüllung ihrer Mission ist: Ist es für die Exekutivkomitees der Divisionen [kontinentale Kirchenleitungen] zulässig, sofern sie dies für ihr Gebiet als angemessen erachten, Bestimmungen für die Ordination von Frauen zum Pastorendienst zu erlassen?“

Wenn die Frage der Frauenordination bei der Weltsynode 2015 positiv beantwortet würde, hätten die 13 meist kontinentalen Kirchenleitungen (Divisionen) die Möglichkeit, den nationalen Kirchenleitungen (Unionen) zu erlauben, Frauen zum Pastorendienst zu ordinieren oder auch nicht.

Mehr als 20 Delegierte der Jahressitzung hätten sich in der Aussprachezeit zu Wort gemeldet. Es sei beanstandet worden, dass die Kirchenleitung keine Empfehlung für oder gegen die Ordination von Frauen zum Pastorendienst abgegeben habe. Die Befürworter befürchteten, so ANN, dass deswegen der Ordinationsfrage bei der Weltsynode 2015 weniger Gewicht zukomme.

„Ich bin der Meinung, dass dieses Gremium der Weltkirche die Richtung vorgeben sollte“, sagte Pastor David Weigley, Präsident der Columbia Union in Nordamerika. „Wir verpassen eine goldene Möglichkeit, die Richtung vorzugeben. Führungskräfte führen, sie sind Wegweiser.“

Er schätze den Beitrag, den Pastorinnen leisteten, sagte Pastor Alberto C. Gulfan Jr., Präsident der adventistischen Kirchenleitung im südlichen Asien-Pazifikraum, aber die Kirchenmitglieder in seiner Region seien dafür nicht offen. „Wir unterstützen, dass diese Empfehlung der Weltsynode vorgelegt wird und damit das Thema ein für alle Mal entscheidet.“

Pastor Ted N. C. Wilson, adventistischer Weltkirchenleiter, habe während der Jahressitzung seine Position in der Frauenordinationsfrage nicht offengelegt. Wenn die Weltsynode eine Entscheidung treffe, so verspreche er, sei er bereit, diese Entscheidung umzusetzen. „Ich bitte euch alle, es mir gleich zu tun.“

Nach Angaben von ANN ist der Ausgang der Abstimmung während der Weltsynode offen. Die knapp 2.600 stimmberechtigten Delegierten könnten dem vorgeschlagenen Text zustimmen, ihn ablehnen oder ändern.

Laut ANN habe die Diskussion über die Frauenordination in der Kirche der Siebenten-Tags-Ad-ventisten vor mehr als 130 Jahren begonnen und sich seit den 1970er Jahren intensiviert. Das besonders in jenen Ländern, in denen sich Kirchenmitglieder für Veränderungen einsetzten, so in den USA, Europa, Neuseeland und Australien.

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Ukraine: Adventistischer Pastor 20 Tage nach Verschleppung freigelassen

Silver Spring, Maryland/USA | 27.10.2014 | APD | International

Wie Adventist News Network (ANN) berichtet, ist der am 27. September in der Ostukraine entführte adventistische Pastor Sergei Litovchenko freigelassen worden und konnte zu seiner Familie zurückkehren. Er befand sich während 20 Tagen in Entführungshaft, nachdem er am Samstag, 27. September, während eines Abendmahlsgottesdienstes in der Adventkirche in Horlivka von bewaffneten pro-russischen Separatisten in Tarnanzügen verschleppt wurde. Nach Angaben der adventistischen Kirchenleitung in Kiew hätten die Entführer die Gottesdienstbesucher aufgefordert, das Gebäude zu verlassen, den Pastor in ein Auto gedrängt und seien mit ihm weggefahren.

Die adventistische Kirchenleitung und die Familie des Pastors dankten den vielen Christen, welche sich mit ihren Gebeten für eine rasche Freilassung eingesetzt hätten.

„Wir sind sehr glücklich, dass Pastor Litovchenko bei guter Gesundheit ist“, sagte Garrett Caldwell, Sprecher der protestantischen Weltkirchenleitung mit Sitz in Silver Spring, Maryland/USA. „Wir müssen weiterhin für den Schutz und die Sicherheit unserer Seelsorger und unsere Kirchenmitglieder beten, die in verschiedenen Konfliktgebieten in vielen Teilen der Welt Gefahren ausgesetzt sind“, so Caldwell.

Adventisten in der Ukraine
In der Ukraine mit 45,5 Millionen Einwohnern, feiern 51.900 erwachsen getaufte Adventisten in 899 Kirchen jeden Samstag, dem biblischen Ruhetag, ihren Gottesdienst. Sie unterhalten eine Höhere Fachschule, eine Klinik, ein Sanatorium, ein Medienzentrum, ein TV-Studio sowie einen Verlag.

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16 Adventisten unter den 4.000 Ebola Todesfällen in Westafrika

Silver Spring, Maryland/USA | 27.10.2014 | APD | International

Mehr als 4.000 Menschen sind nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) an der vor allem in den westafrikanischen Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone grassierenden Viruserkrankung Ebola gestorben. Darunter seien auch 16 Mitglieder der 33.000 in diesen Ländern lebenden Siebenten-Tags-Adventisten, sagte Pastor James Golay, Präsident der regionalen Kirchenleitung der Adventisten in Westafrika mit Sitz in Monrovia/Liberia. Golay berichtete dies per Videoübertragung den 330 Delegierten der Jahressitzung des Exekutivausschusses der Weltkirchenleitung der Siebenten-Tags-Adventisten in Silver Spring, Maryland/USA.

Golay hätte auch an der Jahressitzung teilnehmen sollen, habe aber auf die Teilnahme verzichtet, nachdem weltweit tätige Gesundheitsorganisationen sowie die adventistische Weltkirchenleitung wegen Bedenken bezüglich der sich rasch ausbreitenden Krankheit von Reisen von und nach Westafrika abgeraten hätten, berichtete Adventist News Network (ANN). Am Samstag, 11. Oktober, wurde weltweit in den Gottesdiensten der Siebenten-Tags-Adventisten für die von Ebola Betroffenen und deren Familien gebetet.

Adventisten in den betreffenden Ländern „hätten es ungemein schwer“, sagte der Präsident der adventistischen Generalkonferenz (Weltkirchenleitung), Pastor Ted Wilson. Es litten nicht nur jene, die von Ebola betroffen seien, so Pastor James Golay in der Videoübertragung, denn Ebola wirke sich auch auf den gewohnten Umgang und die Bräuche aus. So gebe man sich nicht mehr die Hand bei der Begrüssung oder umarme sich nicht mehr.

Laut ANN wurde Ebola 1976 das erste Mal in Zentralafrika entdeckt. Der jetzige Ebola-Ausbruch in Westafrika sei „der umfassendste, komplexeste und schwerste, den wir je erlebt haben“, sagte Dr. med. Margaret Chan, Generaldirektorin der WHO. „Die Krankheit breitet sich schneller aus als wir mit unseren Eindämmungsbemühungen darauf reagieren können“, so die Chinesin. „Die jetzige Ebola-Epidemie, welche in Teilen Westafrikas wütet, ist die schwerste akute gesundheitliche Notlage, die wir in der Neuzeit erlebt haben.“

Ebola – Übertragung, Ansteckung, Symptome
Laut dem Ebola-Informationsblatt der Weltgesundheitsorganisation erfolgt die Übertragung des Ebola-Virus durch direkten Kontakt mit Blut, Ausscheidungen, Körperflüssigkeiten oder Kleidung und Bettzeug von Personen, die an Ebola erkrankt oder gestorben sind. Ein anderer Übertragungsweg ist der Kontakt mit Blut oder durch das Essen von Fleisch infizierter Tiere.

Die Inkubationszeit, also die Zeit von der Ansteckung mit dem Ebola-Virus bis zum Auftauchen erster Symptome, liegt laut WHO zwischen zwei und 21 Tagen. Erst wenn Symptome zu Tage treten, sind Menschen ansteckend.

Krankheitszeichen sind das plötzliche Auftreten von Fieber, Müdigkeit, Muskelscherzen, Kopfweh und Halsschmerzen. Darauf folgt gemäss WHO Erbrechen, Durchfall, Hautausschlag, beeinträchtigte Nieren- und Leberfunktion sowie in gewissen Fällen äusserliche und innere Blutungen.

Die Sterblichkeitsrate von mit Ebola infizierten Personen liegt im Durchschnitt bei 50 Prozent. Diese kann aber von 25 bis 90 Prozent variieren.

ADRA bietet medizinische Nothilfe
Die adventistische Kirche habe bereits auf die Ebola-Krise reagiert, so Ted Wilson. „Es gibt viele Hilfsaktivitäten in Westafrika durch die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA, aber auch seitens unserer Kirche, um den Menschen beizustehen.“

Liberia
In Zusammenarbeit mit „Loma Linda University“, „Adventist Health International“ und „Globalmedic“, habe ADRA dem „Cooper Adventist Hospital“ in Monrovia/Liberia und dem liberianischen Gesundheitsministerium mit medizinischer Ausrüstung im Wert von 87.000 Franken geholfen. Die Hilfe umfasse unter anderem Isolationszelte, 60.000 Vinylhandschuhe, 38.000 Gesichtsmasken, 3.200 Schutzkleidungen und 600 Einweg-Overalls sowie 14.000 Müllsäcke.

Das adventistische Cooper Hospital, in dem drei Menschen an Ebola gestorben seien, wäre laut ANN vorübergehend für eine dreiwöchige Quarantänezeit geschlossen. Anschliessend solle der Krankenhausbetrieb wieder aufgenommen werden. Das Spital habe keine Ebola-Patienten betreut, sondern Patienten mit anderen Krankheiten, die wegen der Schliessung der meisten Krankenhäuser nicht mehr gepflegt oder operiert worden seien.

Sierra Leone
Eine weitere medizinische Einrichtung in Westafrika, das „Waterloo Adventist Hospital“ in Sierra Leone, sei ebenfalls geschlossen, nachdem mehrere Mitarbeiter mit dem Virus an ihren Wohnorten infiziert wurden. Nach der Wiedereröffnung des Krankenhauses in Waterloo solle es laut ANN als Ebola-Klinik der Regierung geführt werden.

ADRA Sierra Leone berate Ebola-Opfer, biete Schulungen für Mitarbeiter und Freiwillige an und führe öffentliche Aufklärungskampagnen zur Ebola-Prävention durch. Dabei würden Informationen über Ebola mittels Flugblätter, Plakate und Fernsehprogramme verbreitet.

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Zwei neue Präsidiumsmitglieder in der AGCK Schweiz

Zürich/Schweiz | 27.10.2014 | APD | Ökumene

Laut Medienmitteilung der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK CH) vertreten in ihrem Präsidium neu Kommissär Massimo Paone die Heilsarmee und Weihbischof Denis Theurillat die Schweizer Bischofskonferenz.

„Eine offene und transparente Kommunikation mit den verschiedenen Kirchen - verwurzelt in einer gemeinsamen Vision der Einheit und in der Achtung vor Unterschieden und Vielfalt“, seien seine Erwartungen an die ökumenische Zusammenarbeit auf nationaler Ebene in der Schweiz, so Kommissär Massimo Paone. Er ist seit September 2014 Territorialleiter der Heilarmee für die Schweiz, Österreich und Ungarn. Er ersetzt im AGCK CH-Präsidium Kommissär Franz Boschung. Massimo Paone ist 1952 in Napoli/Italien geboren, studierte in Frankreich Theologie, ist verheirat und hat drei erwachsene Töchter.

„Da ich ein Christ bin, wünsche ich mir, dass die Einheit, die eine inständige Bitte von Jesus ist, zu einer Realität wird. Das ist eine Leidenschaft, die in mir brennt: Alle sollen eins sein (Joh 17,21)“, sagte Weihbischof Denis Theurillat, der auf Bischof Charles Morerod im Präsidium der AGCK CH folgt. Weihbischof Denis ist 1950 geboren, studierte an der Universität Fribourg Theologie und wurde 1976 zum Priester geweiht. Seit 2000 ist er Weihbischof des Bistums Basel und seit 2011 Mitglied des Präsidiums der Schweizer Bischofskonferenz. Dort ist er für die Bereiche Verkündigung, Ökumene und Frauenfragen zuständig.

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„Kein Widerspruch, gläubiger Muslim und stolzer Österreicher zu sein“ - Österreich schickt neues Islamgesetz in Begutachtung

Wien/Österreich | 27.10.2014 | APD | Religion + Staat

Der österreichische Kultusminister Josef Ostermayer (SPÖ) und der Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) haben laut Kathpress am 2. Oktober den neuen Gesetzesentwurf präsentiert, der bis zum 7. November in Begutachtung gehe. Mit dem Gesetz würden aktuelle Rechte und Pflichten der Islamischen Religionsgesellschaften in Österreich neu geregelt und deren Verhältnis zum Staat auf moderne Beine gestellt. Die Novelle umfasse eine vollständige inhaltliche Neugestaltung, zumal das bisher geltende Islamgesetz aus dem Jahr 1912 stamme und damit längst überholt sei.

Das neue Islamgesetz sei laut Minister Kurz eine klare Botschaft, „dass es kein Widerspruch ist, zugleich ein gläubiger Muslim und ein stolzer Österreicher zu sein“. Klar sei auch, so Ostermayer und Kurz unisono: Das staatliche Recht habe Vorrang vor dem religiösen Recht. Nachsatz von Kurz: „Für die Scharia ist kein Platz in Österreich.“

Betroffen vom neuen Gesetz als gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften sind die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) sowie die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI). Die Islamisch-schiitische Glaubensgemeinschaft (SCHIA) hat den Status einer staatlich eingetragenen Bekenntnisgemeinschaft, so Kathpress.

Nachvollziehbare interne Wahlen
Das neue Gesetz sehe unter anderem vor, dass die internen Wahlen der Religionsgesellschaften transparent und nachvollziehbar sein müssten. Die Religionsgesellschaft seien verpflichtet das Kultusamt über derartige Vorgänge zu informieren. Bei strafrechtlicher Verurteilung von mehr als einem Jahr oder bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit müssten Funktionsträger von der Religionsgemeinschaft abberufen werden. Seelsorger in staatlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Militär oder Justizanstalten hätten eine akademische Ausbildung vorzuweisen und müssten von einer islamischen Religionsgemeinschaft die Erlaubnis haben.

Ausbildung von Imamen in Österreich
Das neue Gesetz sieht laut Kathpress eine in Österreich verortete Ausbildung in islamischer Theologie für dort tätige Imame vor. Islamische Friedhöfe seien auf Dauer einzurichten und islamische Feiertage religionsrechtlich zu schützen, aber nicht arbeitsrechtlich.

Inländische Finanzierung
Der laufende Betrieb einer Religionsgesellschaft müsse künftig aus dem Inland finanziert werden. Eine einmalige Zuwendung aus dem Ausland wie etwa eine Erbschaft sei grundsätzlich nicht ausgeschlossen, erläuterte Kurz, die Verwaltung dieses Vermögens müsse dann aber im Inland erfolgen. Auch „lebende Subventionen“ seien von der Regelung umfasst, also auch Imame. Derzeit gebe es rund 300 Imame in Österreich, etwa 65 davon seien Angestellte des türkischen Religionsamtes, so Kurz auf Nachfrage. Diese könnten laut Gesetz in Zukunft in dieser Form nicht mehr in Österreich tätig sein. Mit der Regelung solle „Einflussnahme aus dem Ausland“ bestmöglich verhindert werden, so Kurz.

Nahrungsmittel nach islamischen Glaubensregeln: Schächten ist erlaubt
Laut Kathpress dürften die Religionsgesellschaften die Nahrungsmittel nach ihren Glaubensregeln erzeugen lassen. Bei der Verpflegung von Muslimen beim Bundesheer, in Haftanstalten oder öffentlichen Krankenhäusern sei auf diese Speiseregelungen Rücksicht zu nehmen. Schächten sei demnach erlaubt, die näheren Bestimmungen dazu fänden sich im Tierschutzgesetz.

Transparenz in der Glaubenslehre
Das neue Gesetz verpflichte die Religionsgesellschaften auch dazu, ihre Glaubenslehre darzulegen. Weiters seien islamische Vereine, deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre bestehe - wie es der IGGiÖ und der ALEVI zukomme -, binnen sechs Monaten aufzulösen oder sie konzentrierten sich auf andere Vereinszwecke wie etwa soziale Aufgaben.

Der Entwurf für die Novelle des Islamgesetzes ist bis 7. November in Begutachtung. Laut Ostermayer soll das neue Gesetz mit Jahresbeginn 2015 in Kraft treten, wobei teilweise Übergangsbestimmungen vorgesehen seien.

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Advent-Wohlfahrtswerk ermutigt zur Willkommenskultur für Flüchtlinge

Berlin/Deutschland | 27.10.2014 | APD | Menschenrechte

Zur Mitgestaltung an einer Willkommenskultur für Flüchtlinge haben Michael Götz, Leiter des Advent-Wohlfahrtswerks (AWW) der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Berlin-Mitteldeutschland, und Pastor Johannes Scheel, Präsident der dortigen Freikirchenleitung, die adventistischen Kirchengemeinden und AWW-Helferkreise in ihrem Verwaltungsgebiet aufgerufen. Es handelt sich dabei um die Adventisten in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

In ihrem Schreiben vom 23. Oktober betonten Götze und Scheel, dass es Aufgabe von Christen sei, sich schutz- und hilfebedürftiger Menschen in Fürbitte und Fürsorge anzunehmen. Die beiden Leiter bekundeten darin ihre Solidarität mit den Zuflucht suchenden Menschen, aber auch mit den Behörden, die sich der Herausforderung einer wachsenden Anzahl von Flüchtlingen gegenübersähen.

Kirchengemeinden und AWW-Helferkreise sollten sich fragen: Was brauchen die Menschen? Gezielte Informationen bei Behörden und in Unterkünften einzuholen, sei wichtig. In vielen Orten gäbe es Flüchtlingsräte, die Ehrenamtliche suchten und wertvolle Hinweise zu rechtlichen Fragen geben könnten. Nicht zuletzt bestünde auch die Möglichkeit, Menschen in Angebote der Kirchengemeinden und Helferkreise einzubeziehen.

Mit ihrem Schreiben wollten Götz und Scheel ermutigen, selbst auf Menschen zuzugehen und sie dort aufzusuchen, wo sie lebten. Es bestehe das Angebot eines Erfahrungs- und Ideenaustausches zu Fragen der Flüchtlingshilfe mit der Leitung des AWW und der Freikirche. Dieses Jahr hätten bereits die Ortsgemeinden der Siebenten-Tags-Adventisten in Hanau und Nürnberg-Mitte durch Gewährung von Kirchenasyl Flüchtlingshilfe geleistet.

Das 1897 gegründete Advent-Wohlfahrtswerk ist das Sozialwerk der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland. Als eingetragener Verein mit Sitz in Darmstadt ist das AWW Gründungsmitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Die soziale und karitative Tätigkeit des AWW gelte dem hilfsbedürftigen Menschen ohne Ansehen der Person und ohne Unterschied von Nation, Rasse, Konfession oder Weltanschauung. Weitere Informationen: www.aww.info

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In Hanau und Nürnberg Kirchenasyl erfolgreich beendet

Hanau u. Nürnberg/Deutschland | 27.10.2014 | APD | Menschenrechte

Ein 24-jähriger Flüchtling aus Eritrea kann nun nach etwa zwei Monaten Kirchenasyl sein Asylverfahren in Deutschland durchführen, dank einer Kooperation der Evangelischen Stadtkirchengemeinde Hanau, der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten, der Initiative „Lampedusa in Hanau“ und der diakonischen Flüchtlingshilfe. Der Mann sei in seinem Heimatland willkürlich inhaftiert und verfolgt worden, sodass er über den Sudan, Libyen und das Mittelmeer floh. Er wäre als sogenannter „Lampedusa Flüchtling“ in einem Boot auf der italienischen Insel in Europa angekommen.

Da Italien mit der Aufnahme der vielen Flüchtlinge überfordert sei, habe sich der 24-Jährige nach Deutschland durchgeschlagen. Nach der in Europa gültigen sogenannten „Dublin-III-Verordnung“ hätte ihm im Sommer eine Rückführung nach Italien gedroht, um dort Asyl zu beantragen. Das wäre aber aufgrund der dort gemachten Erfahrungen und seines Gesundheitszustands nicht zumutbar gewesen. Deshalb hätten der Vorstand der Stadtkirchengemeinde und die örtliche Gemeindeleitung der Siebenten-Tags-Adventisten beschlossen, den Flüchtling vor der Abschiebung zu bewahren und in kirchlichen Räumen unterzubringen.

Die praktische Durchführung des Kirchenasyls sei von mehreren Gruppen gewährleistet worden: Die Siebenten-Tags-Adventisten waren mit den Fragen der Unterbringung befasst. Eine Arbeitsgruppe aus der evangelischen Stadtkirchengemeinde organisierte die offiziellen Kontakte zu Behörden, Sprachunterricht und Finanzen. Die Initiative „Lampedusa in Hanau“ und die diakonische Flüchtlingshilfe sorgten für die tägliche Betreuung. Eine Gruppe von befreundeten eritreischen Flüchtlingen kaufte ein und leistete Gesellschaft.

Dank an Behörden
Da sich der Flüchtling durch das Kirchenasyl nun länger als sechs Monate nach seiner Ausweisungsanordnung in Deutschland aufhält, stehe ihm das Recht zu, sein Asylverfahren hier durchzuführen. Der evangelische Kirchenvorstand und die Gemeindeleitung der Adventisten dankten den zuständigen Behörden, dass sie das Kirchenasyl respektiert haben. „Wir sind sehr glücklich, dass wir dem Mann helfen konnten“, betonten Pfarrer Stefan Weiss und Gemeindeleiterin Judith Christanz. „Wir wünschen ihm einen erfolgreichen Verlauf seines Asylverfahrens und Gottes Segen für seinen weiteren Weg. Wir sind auch dankbar für die gute Zusammenarbeit der unterschiedlichen Unterstützergruppen in Hanau. Wir wollen uns weiter für Flüchtlinge einsetzen und anderen Hanauerinnen und Hanauern Mut machen, dies ebenfalls zu tun.“

Kirchenasyl für Äthiopierin in Nürnberg
In Nürnberg fand ein Flüchtling aus Äthiopien fast zeitgleich mit Hanau etwa zwei Monate Kirchenasyl in der Adventgemeinde der Siebenten-Tags-Adventisten Nürnberg-Mitte. Wie Gemeindepastor Reiner Gross mitteilte, habe die 33-Jährige in ihrer Heimat als Sekretärin für die Oppositionspartei gearbeitet und sei nach der letzten Wahl mit anderen Oppositionellen ins Gefängnis geworfen und dort auch gefoltert worden. Sie wäre über die Niederlande nach Deutschland eingereist und sollte nach Holland abgeschoben werden. Laut Gross würden die niederländischen Behörden jedoch etwa 98 Prozent der aus Äthiopien kommenden Flüchtlinge ohne besondere Prüfung der Beweggründe in ihre Heimat zurückschicken. Deshalb habe sich die adventistische Gemeinde entschlossen, Kirchenasyl zu gewähren. Das sei mit Duldung der Stadt Nürnberg und mit Unterstützung von evangelischen kirchlichen Gruppen geschehen, die bereits Erfahrung mit Kirchenasyl hätten. Nachdem die Frau sich nun ebenfalls sechs Monate nach ihrem Ausweisungsbescheid in Deutschland aufhalte, habe auch sie das Recht, in der Bundesrepublik Asyl zu beantragen.

Polizei beendete 1996 Kirchenasyl in Wunsiedel
Am 20. März 1996 hatte schon einmal eine adventistische Gemeinde Kirchenasyl gewährt. Die kleine oberfränkische Adventgemeinde Wunsiedel mit nur 26 Mitgliedern nahm mehr als fünf Monate lang einen Flüchtling aus dem westafrikanischen Land Togo auf. Unterstützt wurden die Adventisten von der örtlichen evangelischen Kirchengemeinde. Am 3. September 1996 verhaftete die Polizei den damals 28-Jährigen in den Räumen der Adventgemeinde. Er wurde zwei Tage später in seine Heimat abgeschoben. Der Fall erregte bundesweit Aufsehen, da zum ersten Mal in Deutschland ein Kirchenasyl durch die Polizei beendet worden war. Parteien, Kirchen und Flüchtlingsorganisationen übten Kritik an der Asylpolitik des damaligen bayerischen Innenministers Günther Beckstein (CSU). Das Innenministerium hatte dagegen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers geäussert. Im Oktober 1997 floh der Mann erneut aus Togo und reiste illegal über Frankreich nach Deutschland ein. Da er aus einem „sicheren Drittland“ in die Bundesrepublik kam, wurde er nach Frankreich abgeschoben, um dort einen Asylantrag zu stellen.

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Mit Gewalt gegen Gewalt?

Liestal bei Basel/Schweiz | 27.10.2014 | APD | Menschenrechte

Mit Luftangriffen und Waffenlieferungen reagieren westliche Staaten derzeit auf den Terror der IS-Milizen im Irak und in Syrien. Eine Reaktion, die angesichts der geschilderten Gräueltaten vielerorts Zustimmung finde. Zunehmend auch in den Kirchen. Protestierten diese 2003 noch weitgehend einmütig gegen die amerikanische Invasion im Irak, mehrten sich jene Stimmen, die in den militärischen Interventionen eine dem christlichen Glauben angemessene Form von Verantwortungsübernahme sehen, stellt das Theologische Seminar Bienenberg in Liestal bei Basel in seiner Stellungnahme „Mit Gewalt gegen Gewalt“ aus friedenskirchlicher Optik fest.

Die Dozenten des Seminars stehen nach eigenen Angaben in einer friedenskirchlichen Tradition, die ihr pazifistisches Engagement aus dem Leben, Sterben und der Auferstehung Jesu Christi ableitet. Auch sie seien tief erschüttert, wenn wir hören, wie Christen und andere Minderheiten verfolgt und hingerichtet werden. Auch sie verspürten Ohnmacht, Wut und den Wunsch, dass diesem brutalen Vorgehen schnell ein Ende bereitet wird. „Trotzdem glauben wir, dass pazifistische Überzeugungen in dieser Situation nicht hinfällig geworden sind. Gerade als Christen sehen wir uns jetzt herausgefordert, vom Evangelium her einen gewaltfreien Umgang mit den Feinden zu suchen.“

Pazifismus naiv?
Wenn auch jetzt wieder der christliche Pazifismus als naiv bezeichnet werde, sei das kein neuer, sondern ein bekannter und stets wiederkehrender Vorwurf. Dabei gelte zu bedenken: Als die letzten US-Truppen im Dezember 2011 abgezogen wurden, hinterliessen sie eine politisch instabile Region mit einem Machtvakuum, das seither immer mehr von radikalen Gruppierungen gefüllt werde. Der militärische Einsatz im Irak habe zwar einen Diktator beseitigt, aber auch neue Gewaltexzesse erst ermöglicht. Was würde wohl geschehen, wenn in spannungsvollen Situationen mindestens so viele Gelder in Prävention oder Wiederaufbau, einschliesslich Traumaverarbeitung, gesteckt würden, wie in das Waffenarsenal, das angeblich den Frieden sichern oder wiederherstellen soll?, fragen die Theologen vom Bienenberg.

Pazifismus keine teilnahmslose Passivität
Eine friedenstheologische Position sei nicht gleichbedeutend mit teilnahmsloser Passivität. Das Böse müsse konfrontiert werden. Aber militärische Gewalt erscheine dazu ungeeignet. Ein Blick in die Geschichte zeige: So mancher „gerechte Krieg“ sei entgegen der ursprünglichen oder offiziellen Absicht mit zweifelhaften Motiven geführt worden. Stattdessen sei das Gebet eine alternative Möglichkeit. Viele Christen würden Gott im Gebet um erstaunliche Dinge bitten. Wer etwa trotz schlechten Wetterprognosen um schönes Wetter bitte, erwarte nicht weniger, als dass Gott die meteorologischen Gesetzmässigkeiten ausser Kraft setze. „Warum schwindet dieses Vertrauen in Gottes Möglichkeiten aber oft so rasch, wenn es um Krieg und Frieden geht?“

Oft unbeachtet von der öffentlichen Berichterstattung wagten Menschen in verschiedenen Konfliktregionen dieser Erde, sich ohne Waffen zwischen die Fronten zu stellen. Sie verschlössen die Augen nicht vor dem Bösen, sondern konfrontierten es mutig mit ihrer unbewaffneten Präsenz. In ihrer Verletzlichkeit durchbrächen sie das klassische Freund-Feind-Schema, was unerwartete Handlungsspielräume ermöglichen könne. Die täuferische Geschichte erinnere auch an viele Menschen, die auf Repression und Verfolgung mit Flucht reagierten. Viele hätten dabei enorme Solidarität und Gastfreundschaft erlebt. Mit einer ähnlichen Grosszügigkeit könnten Christen in diesen Tagen ebenfalls Verantwortung übernehmen.

Unter dem Stichwort „just policing“ würden kirchliche Kreise über den Einsatz internationaler Polizeitruppen nachdenken. Ausgebildet in gewaltfreier Konfliktlösung und gebunden an internationales Recht und Menschenrechte, könnten sie eingesetzt werden, um Menschen zu schützen. Ob das gänzlich ohne Waffen möglich wäre, sei umstritten. Würden diese jedoch nur sehr zurückhaltend – beispielsweise zur Sicherung eines Flüchtlingskorridors – eingesetzt, wäre das dennoch eine gänzlich andere Strategie, als mit einem grossangelegten Militäreinsatz die Vernichtung des Feindes anzustreben.

Böses mit Gutem überwinden?
Es gebe durchaus einige „irritierende Texte“ in der Bibel, in denen Gewalt als von Gott gewollt oder zumindest als legitimiert beschrieben werde. Davon eine pauschale Aussage abzuleiten, dass Gewalt manchmal nötig sei, scheine unangemessen. Denn die grossen Linien der gesamtbiblischen Botschaft zeigten, was Gott am Herzen liege: Schalom – gerechter Friede. Am deutlichsten komme dieser umfassende Friedenswille in Jesus zum Ausdruck. Kompromisslos habe er gegen jede Pseudoreligion, Ungerechtigkeit und Selbstgerechtigkeit gekämpft und dennoch seine Feinde geliebt, anstatt sie zu töten. „Als Christen sehen wir uns daher gerufen, den Spuren Jesu zu folgen und das Böse durch das Gute zu überwinden“, betonen die Dozenten des Theologischen Seminars Bienenberg. Dabei seien sie sich bewusst, dass es keine Garantie dafür gebe, dass dieser Weg immer den gewünschten und leidensfreien Erfolg bringe. Quer durch die Jahrhunderte hätten schalomstiftende Menschen mitunter einen sehr hohen Preis bezahlt. „Es ist aber die Auferstehungsbotschaft, die in uns den Glauben weckt, dass Feindschaft und Tod nicht das letzte Wort haben, sondern Gottes zurechtbringende Liebe. So beten wir, dass unsere Angst jener Liebe weicht, die auch dem Feind gilt.“

Die Stellungnahme „Mit Gewalt gegen Gewalt?“ kann im Internet unter http://www.bienenberg-blog.ch/wp-content/uploads/2014/09/Zu-den-Waffen-greifen_StellungnahmeTSBKollegium_fin.pdf heruntergeladen werden.

Das Ausbildungs- und Tagungszentrum Bienenberg wird von acht Gemeindeverbänden aus Deutschland, der Schweiz und Frankreich getragen, die der täuferischen Tradition angehören.

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UN-Experte fordert Schutz der Religionsfreiheit auch am Arbeitsplatz

New York/USA und Genf/Schweiz | 27.10.2014 | APD | Religionsfreiheit

Heiner Bielefeldt, Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit des UN-Menschenrechtsrats, forderte am 24. Oktober vor der UN-Vollversammlung, dass die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung ohne Diskriminierung auch am Arbeitsplatz zu leben, geschützt werden müsse. Laut UN-Medienmitteilung ermutigte er die Regierungen, geeigneten Massnahmen zur Vermeidung und Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung zu ergreifen. Es seien wirksame Antidiskriminierungsvorschriften und deren Überwachungsmechanismen für Beschäftigte in öffentlichen und privaten Institutionen zu schaffen.

"Sofern dies notwendig erscheint, müssen alle Einschränkungen des Rechts, seine Religion oder Weltanschauung am Arbeitsplatz zu manifestieren, konkret und eng definiert, werden, damit sie mit den internationalen Menschenrechtsstandards übereinstimmen", sagte der Sonderberichterstatter bei der Präsentation seines jüngsten Berichts vor der UN-Vollversammlung. "Sowohl mit Behörden als auch mit privaten Arbeitgebern geschlossene Arbeitsverträge können bestimmte arbeitsbedingte Verpflichtungen vorsehen, die einige Erscheinungsformen der Religion oder der Weltanschauung eines Mitarbeiters einschränken können," so Bielefeldt. "Allerdings", betonte er, " dürfen sie nie zu einer totalen Aufhebung dieses Menschenrechts am Arbeitsplatz hinauslaufen.“

Vorurteile oder "Corporate Identity" können Religionsfreiheit einschränken
Der Expertenbericht habe die Gründe der religiösen Intoleranz und Diskriminierung am Arbeitsplatz erforscht, heisst es in der Mitteilung. Diese könnten aus Vorurteilen der Arbeitgeber, Mitarbeiter oder Kunden bestehen oder aufgrund restriktiver Interpretationen der "Corporate Identity" beziehungsweise wegen einer allgemeinen Angst vor religiöser Vielfalt.

Er habe die Arbeitgeber auch aufgefordert, "eine Atmosphäre der vertrauensvollen und respektvollen Kommunikation zu fördern, um es Mitarbeitenden, einschliesslich der Mitglieder von religiösen oder weltanschaulichen Minderheiten zu ermöglichen, ihre Probleme zu benennen sowie ihre Bedürfnisse offen anzusprechen und damit beizutragen, dass versteckten Formen der Intoleranz und indirekte Diskriminierungsmuster entdeckt werden können“.

Konzept der „angemessenen Vorkehrungen“
Laut UN biete der Bericht von Bielefeldt eine Reihe praktischer Empfehlungen und schlage das Konzept der "angemessenen Vorkehrungen" („reasonable accommodation“) vor. Dies sei ein Mittel, um den Grundsatz der Nichtdiskriminierung in geeigneter Weise zu verwirklichen und um individuelle Lösungen für religiöse Minderheiten am Arbeitsplatz zu finden. „Vorausgesetzt, es gibt Goodwill auf allen Seiten, können in den meisten Fällen praktische Lösungen gefunden werden“, so der Bericht.

Bevorzugung religiöser Minderheiten?
Obwohl mit dem Konzept der „angemessenen Vorkehrungen“, im Sinne eines Entgegenkommens für religiöse oder weltanschauliche Minderheiten, viele positive Erfahrungen gemacht worden seien, werde ihm weiterhin mit Skepsis und Widerstand begegnet, heisst es im Dokument. Es werde befürchtet, dass solche Massnahmen Minderheiten auf Kosten der Gleichberechtigung unter Kollegen bevorzugen, die „Neutralität“ gewisser Institutionen beeinträchtigen oder die Tore für Sonderwünsche anderer Angestellter öffnen könnten.

Diesen Bedenken gegenüber hält Bielefeldt im Bericht fest, dass es sich bei solchen Entgegenkommen nicht um eine Bevorzugung von religiösen Minderheiten handle. Vielmehr gehe es um eine „substanzielle Gleichberechtigung“. Im Rahmen der Menschenrechte bedeute Gleichberechtigung nicht Gleichheit oder Uniformität, sondern immer eine für Vielfalt offene, "komplexe Gleichberechtigung", die zu einer facettenreichen Gesellschaft und zum Wohl aller beitrage.

Juden und Adventisten Opfer von indirekter Diskriminierung
Neben offener religiösen Intoleranz und direkter Diskriminierung gebe es auch versteckte Formen, die nicht leicht zu entdecken seien. Sie lägen hinter „neutralen“ Vorschriften verborgen, die vordergründig auf alle gleichermassen zutreffen würden, auf einige Angestellte aber überproportional negative Auswirkungen hätten. So hätten Arbeitnehmende, die aus religiöser Überzeugung an einem Tag der Woche nicht arbeiten würden, zusätzliche Probleme. Dies treffe unter anderen auf Juden und Siebenten-Tags-Adventisten zu, welche ihre Arbeitsstelle verloren hätten, weil sie am Samstag (Sabbat) nicht gearbeitet hätten, heisst es im Bericht.

Heiner Bielefeldt trat sein Mandat am 1. August 2010 als Sonderberichterstatter der Religions- und Weltanschauungsfreiheit an. Er ist regierungsunabhängig und agiert in eigener Kompetenz. Heiner Bielefeldt ist Professor für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg/Deutschland. Von 2003 bis 2009 war er Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Die Forschungsinteressen des Sonderberichterstatters umfassen verschiedene interdisziplinäre Facetten der Menschenrechte in Theorie und Praxis, mit einem Fokus auf der Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

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„Wer in Glaubensfragen Gewalt anwendet, kann niemals im Recht sein“ - Herbsttagung des Vereins für Freikirchenforschung

Kaub am Rhein/Deutschland | 27.10.2014 | APD | Religionsfreiheit

Vom 11. bis 12. Oktober fand die diesjährige Herbsttagung des Vereins für Freikirchenforschung (VFF) in Kaub am Rhein statt. Sie widmete sich dem Thema „Die Freikirchen zwischen politischer Duldung und religiöser Freiheit“. Elf Fachreferenten beleuchteten schlaglichtartig Aspekte der Freikirchengeschichte im Spannungsfeld von Intoleranz, Toleranz und Religionsfreiheit.

In der Geschichtsschreibung der evangelischen Freikirchen spielten die Themen Toleranz und Religionsfreiheit eine bedeutende Rolle, teilte Dr. Thomas Hahn-Bruckart, 2. Vorsitzende des VFF, mit. Vor allem die Erfahrungen staatlicher und kirchlicher Repressionen seien für religiöse Minderheiten in Europa bis ins 20. Jahrhundert hinein prägend gewesen.

Professor Dr. Erich Geldbach (Marburg) ging in seinem Eröffnungsreferat dem Thema „(In)Toleranz und Religionsfreiheit in der Geschichte der Freikirchen“ nach. Anhand verschiedener Beispiele zeichnete er eine Entwicklung nach, in der auch die Toleranzbemühungen von Oliver Cromwell, John Locke und William Penn gewürdigt wurden. Einprägsam auch die Aussage: „Wer in Glaubensfragen Gewalt anwendet, kann niemals im Recht sein.“

Das Referat von Dr. Thomas Hahn-Bruckart (Mainz) beschäftigte sich mit der „(In)Toleranz bei Martin Luther“. Dabei beleuchtete er Luthers Auseinandersetzung mit anderen reformatorischen Strömungen, die nicht seiner Auffassung entsprachen. Von Luther gebrauchte Kampfnamen, wie zum Beispiel „Schwärmer“, hätten sich immer weiter ausgeweitet und dadurch unterschiedliche Personen und Gruppen diffamiert. Der Begriff des „Schwärmers“ sei im Luthertum in den folgenden Jahrhunderten auf verschiedene religiöse Phänomene angewendet worden. Dadurch hätten sich Schlagworte und Diffamierungen durchsetzen können.

Dr. Astrid von Schlachta (Regensburg) sprach über „(In)Toleranz und Gewissensfreiheit als Themen und Erfahrungswelten des frühneuzeitlichen Täufertums“. Täufer hätten sehr wohl einen Einfluss auf die Toleranzdiskussion gehabt, und bei ihnen fänden sich auch frühe Ausdrucksformen von Religionsfreiheit. Gleichwohl lasse sich aber auch beobachten, dass sie Gleichgesinnten das wahre Täufertum abgesprochen hätten.

Dr. Hedwig Richter (Greifswald) befasste sich mit der Herrnhuter Brüderunität im 19. und 20. Jahrhundert. Ihre These: „Die Theologie der Brüderunität passte sich den jeweiligen Gegebenheiten an.“ Jede Anpassung hätte mit Traditionen legitimiert werden können. Der Brüdergemeine sei es vorrangig um das Überleben gegangen. Disziplinarische Massnahmen (Kirchen-/Gemeindezucht) oder dogmatische Lehrsätze seien zweitrangig gewesen. Die verstärkte Flexibilität der Herrnhuter hätte sich auch in Anpassungen während der NS-Zeit und der DDR-Geschichte gezeigt.

Dass es bis in die jüngere Vergangenheit hinein Auseinandersetzungen um freikirchliche Bestattungen auf landeskirchlichen Friedhöfen gab, zeigte Pastor Karl Heinz Voigt (Bremen) anhand ausgewählter Beispiele auf. Verstorbenen, die Freikirchen angehörten, sei von den Staatskirchen oft eine reguläre Bestattungszeremonie verweigert worden. „Friedhofsstreitigkeiten“ hätten teilweise Formen angenommen, deren man sich heute nur schämen könne.

Kritische Beobachtungen und Erwägungen zum Themenjahr der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Reformationsdekade stellte Dr. Walter Fleischmann-Bisten (Bensheim) an. Es fehle die Mitgestaltungsmöglichkeit von Freikirchen. Das Reformationsverständnis der EKD müsse um die täuferische Tradition, dem sogenannten „linken Flügel der Reformation“, erweitert werden.

Professorin Dr. Andrea Strübind (Oldenburg) beleuchtete die „Freiheit“ der Freikirchen in der DDR im Spannungsfeld zwischen Loyalität, Instrumentalisierung und Resistenz. Dabei zeigte sie auf, dass die Kirchen aus der Sicht des SED-Staates ein Fremdkörper waren, der aus der Gesellschaft verdrängt werden sollte. Die Politik gegenüber den Freikirchen sei ebenfalls von der Kirchenpolitik gegenüber den beiden grossen Kirchen abgeleitet gewesen. Der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in der DDR habe Religionsfreiheit lediglich für sich selbst in Anspruch genommen, nicht aber als ein für andere zu erringendes Gut gesehen. In dieser Entwicklung stelle die Erklärung des Freikirchenrats der Vereinigung evangelischer Freikirchen in der DDR vom 18. Oktober 1989 eine Zäsur, einen Meilenstein, dar. Die Erklärung schlösse nämlich eine aktive Mitgestaltung der Gesellschaft durch die Freikirchen ein und beklage die Versuchung zur Anpassung.

Pastor Peter Muttersbach (Schöningen) befasste sich in seinem Referat mit der Rechtslage und Rechtspraxis zum Kirchenaustritt und Taufzwang im Herzogtum Braunschweig. Generell richtete sich sein Fokus auf das 19. Jahrhundert, speziell kamen die 1850er Jahre in den Blick. Nach den von Muttersbach untersuchten Vorfällen wären die damals von der Landeskirche durchgeführten Zwangstaufen von Kindern freikirchlicher Mitglieder nicht nur aus heutiger Sicht rechtswidrig gewesen, sondern hätten bereits in ihrer Zeit gegen geltende Freiheitsrechte verstossen.

Einblick in Kirchenstrukturen gaben die Referate von Dr. Lothar Weiss (Frechen), Professor Dr. Wolfgang Heinrichs (Wuppertal) und Pastor Hartmut Weyel (Brühl). Es ging um Lebensordnung und Kirchenzucht in der altpreussischen evangelischen Landeskirche, beziehungsweise um Theorie und Praxis der Gemeindezucht in der Geschichte der Freien evangelischen Gemeinden. „Man sah den Ausschluss als Heilmittel, nicht als Abschneiden des Heils an“, so Heinrichs. Ziel sei die Rückgewinnung der unter Gemeindezucht Gestellen gewesen.

Der VFF wurde im Jahr 1990 von Theologen und Historiker aus verschiedenen Freikirchen gegründet. Theologische und kirchengeschichtliche Fragen sollen wissenschaftlich aus freikirchlichen Blickwinkeln beleuchtet werden. Darüber hinaus möchte der Verein Freikirchen bei der sachgerechten Archivierung von Quellenmaterial und beim Auf- und Ausbau von Archiven unterstützen. Die in Kaub gehaltenen Referate werden im VFF-Jahrbuch dokumentiert, das 2015 erscheinen soll.

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Boko Haram brennt in Nigeria adventistische Kirche nieder

Silver Spring, Maryland/USA | 27.10.2014 | APD | Religionsfreiheit

Am 23. August wurde in Nigeria die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten im Dorf Magar im nordöstlichen Bundesstaat Borno von Aufständischen der Terrorgruppe Boko Haram niedergebrannt worden, teilte der Präsident der nordnigerianischen Kirchenleitung mit Sitz in der Hauptstadt Abuja, Pastor Stephen H. Bindas, mit.

Der Vorfall habe sich ereignet, nachdem die 67 Kirchenmitglieder das Gebiet verlassen hätten, um den Bedrohungen durch Boko Haram zu entkommen, so Bindas. Es handle sich dabei um eine von sieben Kirchen in nigerianischen Landgemeinden, die 2009 mit Mitteln der weltweiten Kirche gebaut worden seien.

Der Verbleib vieler Mitglieder wäre laut Bindas unbekannt. Einige seien 600 Kilometer bis nach Jos, in der Mitte Nigerias, geflohen und hätten dort im Gebäude der lokalen Kirchenleitung Nordost-Nigerias Unterkunft gesucht.

„Die Aufständischen haben die Häuser, Lebensmittel und Bettwäsche der Geflohenen übernommen“, sagte Bindas. Obwohl keine Adventgemeinde der Region zuvor bedroht worden sei, teilten viele andere christliche Gruppen das gleiche Schicksal. „Wir bitten die Mitglieder der Weltkirche an Nordnigeria im Gebet zu gedenken und alles zu unternehmen, damit die geflohenen Kirchenmitglieder und deren Familienangehörige wieder Hoffnung schöpfen können.“

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Irakischer Bischof kritisiert Zentralregierung in Bagdad - „Bagdad hilft nur vertriebenen Muslimen, aber nicht Christen“

München/Deutschland | 27.10.2014 | APD | Religionsfreiheit

Der chaldäisch-katholische Erzbischof der nordirakischen Stadt Erbil, Bashar Warda, wirft der irakischen Regierung vor, den Christen auf der Flucht vor den Milizen des „Islamischen Staats“ nicht geholfen zu haben. „Die Regierung in Bagdad hat absolut nichts getan, um den 120.000 Christen zu helfen, die vor den Terroristen geflohen sind“, sagte Warda der Geschäftsführerin des römisch-katholischen Hilfswerks „Kirche in Not“, Karin Maria Fenbert, die sich mit einer internationalen Delegation des Hilfswerks über mögliche Flüchtlingsprojekte in Erbil, dem Regierungssitz der kurdischen Autonomieregierung, informiert hatte.

Warda berichtete, die vertriebenen Christen seien heute noch mehr um ihre Zukunft besorgt als bei ihrer Ankunft in Erbil vor zwei Monaten. Die meisten hätten in seiner Diözese und der Region rund um die Stadt Dohuk Zuflucht gefunden, nachdem sie im August aus ihren Häusern in Mossul und den Dörfern der Ninive-Ebene vertrieben worden waren. Als die Milizen des „Islamischen Staats“ vorrückten, hätten sie all ihren Besitz zurücklassen müssen. „Unsere muslimischen Führer haben es versäumt, die Gewalt, die im Namen des Islam verübt worden ist, uneingeschränkt zu verurteilen“, kritisierte der Erzbischof. „Das hat dazu geführt, dass alle Christen aus ihrer uralten biblischen Heimat vertrieben wurden.“ Nachdem es wiederholt dazu gekommen sei, dass langjährige muslimische Nachbarn die Häuser von Christen sofort nach deren Flucht geplündert hätten, fühlten sich die Christen nun von ihren Landsleuten „verraten“.

Es sei daher immer wahrscheinlicher, dass die vertriebenen Christen den Irak für immer verlassen wollten. „Die traurige Wahrheit ist, dass die Christen keinerlei Unterstützung von der irakischen Zentralregierung erhalten haben“, betonte Warda. Bagdad helfe nur vertriebenen Muslimen, aber nicht Christen. Die Zentralregierung erfülle somit nicht ihre Verpflichtungen gegenüber dem Volk.

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50 Jahre Blindenhörbücherei der „Stimme der Hoffnung“

Alsbach-Hähnlein bei Darmstadt/Deutschland | 27.10.2014 | APD | Medien

Auf 50 Jahre Tätigkeit blicken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Blindenhörbücherei des Medienzentrums „Stimme der Hoffnung“ der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten zurück. Seit 1964 können bei ihr kostenlos Hörbücher ausgeliehen werden. Heute verschicken die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der in Alsbach-Hähnlein bei Darmstadt ansässigen Blindenhörbücherei jährlich 24.000 CDs und 6.000 Kassetten an 2.430 Hörerinnen und Hörer in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie nach Übersee.

Von Anfang an war Literatur mit christlichem Hintergrund der Schwerpunkt des Programms. „Das wird von unseren Hörerinnen und Hörern sehr geschätzt, auch von denen, die keiner Kirche angehören“, betonte der Leiter der Blindenhörbücherei, Pastor Andre Thäder. Als Tonträger dienten überwiegend CDs im für Blinde entwickelten DAISY-Format, Audio-CDs sowie Tonbandkassetten, die meist von älteren oder mehrfach behinderten Menschen genutzt würden. Die Blindenhörbücherei arbeite überkonfessionell, denn ihre Hörer kämen aus allen Kirchen und Glaubensgemeinschaften.

Für den persönlichen Kontakt zu Betroffenen und um mit deren Anliegen vertraut zu bleiben, führe die Blindenhörbücherei jährliche Veranstaltungen durch. Dazu zählten laut Thäder regionale Begegnungstage und die Durchführung einer Blindenfreizeit im Auftrage des Ad¬vent-Wohlfahrtswerkes. Auch die Mitgliedschaft in der „Mediengesellschaft für blinde und sehbehinderte Menschen e.V.“ (Medibus) und die regionale Zusammenarbeit mit dem „Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen“ (Landesstelle und Bezirksgruppe Darmstadt-Südhessen), der „Blindenseelsorge der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau“ sowie der Seniorenbetreuung der Stadt Darmstadt fördere das Verständnis für die Bedürfnisse der Betroffenen bei der Blindenhörbücherei.

Es begann mit einem Tonband
Schon 1953 hatte Pastor Tristan Böttcher damit begonnen, Literatur des Adventverlages für ein blindes Mitglied seiner Ortsgemeinde auf Tonband zu lesen. Bald kamen andere dazu. Auch als er 1962 frühzeitig in Rente ging, machte er an seinem neuen Wohnort weiter. Weil die Arbeit immer mehr anwuchs, musste er diesen Dienst abgeben. Etwa 1966 übernahm zunächst die Mitteleuropäische Kirchenleitung der Siebenten-Tags-Adventisten in Darmstadt die Aufgabe, 1970 dann das damals noch kleine Radiostudio der „Stimme der Hoffnung“.

Offizieller Beginn 1964 in der DDR
Parallel dazu wurde in der DDR ein ähnlicher Dienst begonnen. Pastoren erstellten Tonbandaufnahmen von Zeitschriften und Büchern für ihre Gemeindemitglieder. Pastor Manfred Böttcher, der Sohn von Tristan, war damals Präsident der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in der DDR. Er unterstützte die Idee, im Ort Friedensau bei Magdeburg einen zentralen Blindenhördienst einzurichten. Er sollte die Möglichkeiten der dort schon existierenden Bildstelle nutzen. Am 12. Ok¬tober 1964 wurde der offizielle Beschluss dafür durch die Kirchenleitung gefasst, sodass die Blindenhörbücherei seitdem 50 Jahre besteht. Pastor Hermann Kobs übernahm die Leitung des Dienstes.

Bereits 1963 wurde der von Adventisten getragene „Verein Blindendienst“, damals in Basel, heute in Zug/Schweiz, gegründet, der christliche Literatur in Punktschrift anbietet und damit einen anderen Interessentenkreis anspricht. Bis heute bestehe eine enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Diensten in Deutschland und der Schweiz, so Andre Thäder.

In Darmstadt wurde 1987 mit der Berufung von Pastor Helmut Kraus eine offizielle Abteilung innerhalb des Medienzentrums der „Stimme der Hoffnung“ geschaffen. Davor organisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses die Aufnahmen, das Kopieren und den umfangreichen Versand. Vor allem Schüler des nahegelegenen adventistischen Schulzentrums Marienhöhe lasen Bücher und Zeitschriften.

Sowohl von Friedensau als auch von Darmstadt aus wurden Tonbänder an einen wachsenden Hörerkreis geschickt. In Friedensau boten Helfer ab 1981 auch 2-wöchige Rüstzeiten für Blinde und Sehbehinderte an. Eine Idee, die dann 1988 auch für die Hörer in der Bundesrepublik umgesetzt wurde. Die Wende im Jahr 1989 sowie die spätere Zusammenlegung der Hörbüchereien im Jahr 1992 führten Menschen aus beiden Teilen Deutschlands sowie aus Österreich und der Schweiz zusammen.

Mit kleinem Team eine grosse Arbeit
Von 1976 bis 2011 waren in Darmstadt und später am neuen Standort in Alsbach-Hähnlein insgesamt 125 Zivildienstleistende im Einsatz und ein wichtiger Teil des Teams, betonte Pastor Andre J. Thäder, der seit 2006 die Blindenhörbücherei leitet. Inzwischen habe sich die Technik verändert, vom Tonband ging es über die Kassette zur CD. Mittlerweile nutzten viele Hörer die aktuellen DAISY-CDs. Diese Technik erleichtere besonders das Hören von Büchern mit langen Laufzeiten oder von Abonnements mit vielen Artikeln.

Zurzeit bestehe das Team aus einem vollzeitlich angestellten Abteilungsleiter, einer Sachbearbeiterin, die auch Aufgaben in anderen Bereichen des Medienzentrums wahrnehme, einem Tontechniker mit einer halben Stelle, zwei Leserinnen mit je zehn Stunden pro Woche, die auch beim Versand mit anpackten. Drei Damen seien ehrenamtlich an je einem Vormittag in der Woche mit den Aufnahmen beschäftigt. Das kleine Team verleihe zurzeit mehr als 500 Buchtitel und verschicke regelmässig elf Zeitschriften-Abonnements an 2.430 Hörerinnen und Hörer.

Zusätzliche Dienstleistungen
Zusätzlich zu den eigenen Produktionen und Angeboten der Blindenhörbücherei in Darmstadt würden auch Dienstleistungen für andere Einrichtungen erbracht, so Thäder. Das habe im September 1988 mit Kopier- und Versandarbeiten für die Stadt Darmstadt begonnen. Die Info-Kassette „Darmstadt aktuell“ werde von den Darmstädter Tonband- und Stereofreunden e.V. wöchentlich erstellt sowie von der Blindenhörbücherei kopiert und verschickt. Seit Juli 2001 gebe es einen ähnlichen Dienst mit dem vierteljährlichen „Gemeinsam“ der Bezirksgruppe Darmstadt/Südhessen des Blindenbundes. Von Dezember 2002 bis Juli 2013 sei die zweimonatliche Ausgabe des „Hessenecho“ der Landesstelle des Blinden- und Sehbehindertenbundes Hessen e.V. dazugekommen. Für die Sehbehinderten- und Blindenseelsorge der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau würden seit 2005 jährlich drei bis vier gesprochene Rundbriefe kopiert.

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„Hope Channel“-Sendereihen nominiert beim 6. CFF Filmpreis DAVID

Alsbach-Hähnlein bei Darmstadt/Deutschland | 27.10.2014 | APD | Medien

Am 8. November findet zum sechsten Mal der CFF (Forum für Christen in Film und Fernsehen) Filmpreis DAVID statt, ein überkonfessioneller Filmpreis, der seit 2002 vergeben wird.

Seit dem 14. Oktober stehen die Finalisten fest. Darunter auch der „Hope Channel“ mit gleich zwei Sendereihen: „ARNION“ in der Rubrik „Szenischer Film & Serie“ und „Fribos Dachboden“ in der Rubrik „Kinder- und Jugendfilm“. Der Fernsehsender „Hope Channel Deutsch“ gehört zum Medienzentrum „Stimme der Hoffnung“ mit Sitz in Alsbach-Hähnlein bei Darmstadt. Träger ist die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten.

Der CFF Filmpreis DAVID prämiert Film- und Fernsehproduktionen, die auf überzeugende und lebendige Weise christliche Werte transportieren. Er zeichnet Beiträge aus, die ihr Anliegen kreativ und den eingesetzten Medien entsprechend anspruchsvoll umsetzen. Deshalb fliessen bei der Bewertung auch die Regie- und Kameraleistungen und die dramaturgische Qualität der Geschichte ein. Dieses Jahr wurden insgesamt 60 Produktionen in sechs verschiedenen Kategorien eingereicht.

Der „Hope Channel“ hat mehrere Beiträge von den Produzenten Adrian Dure und Wolfgang Schick (ARNION: „Der Richter“) und Naila Warning (Fribos Dachboden: „Martin Luther“) eingereicht.

„ARNION“ ist eine zehnteilige Fernsehserie zum Thema Offenbarung, die Menschen einen praktischen Einstieg in das letzte Buch der Bibel vermitteln will. Neu ist, dass der Zugang zur Offenbarung nicht über eine detaillierte Auslegung der Texte erfolgt, sondern sich auf die grossen Themen des Buches konzentriert. Dabei bleibt der Mensch mit seinen Fragen an die Zukunft immer im Blick und Perspektiven zu persönlichen Fragen nach Gerechtigkeit, Sinn, Zukunft werden entwickelt. Die Serie soll Hoffnung auf Jesus Christus und eine positive Zukunft vermitteln (Homepage: www.arnion.tv).

„Fribos Dachboden“ ist die beliebte Kindersendung auf dem „Hope Channel“. Die Handpuppe Fribo wohnt auf einem Dachboden. Gemeinsam mit den Kindern entdeckt Fribo die Bibel und die Welt. Im Dialog mit dem Moderator Julian lernt er Gott als ein liebevolles und fürsorgliches Wesen kennenlernen, zu dem er in jeder Lebenslage kommen kann und der immer für ihn da ist. Durch verschiedene Einspieler, in denen gebastelt, gekocht, gebacken und experimentiert wird, werden Kinder ermutigt, sich auszuprobieren und sich selbst kennen zu lernen (Homepage: www.fribos-dachboden.de).

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