Warning: Undefined array key "jahr" in /home/httpd/vhosts/apd.media/httpdocs/php/lib/APD/repository/NewsgroupRepository.php on line 40 APD - APD-INFORMATIONEN 6/2016 - JUNI 2016 (Adventistischer Pressedienst)

APD-INFORMATIONEN 6/2016 - JUNI 2016

„Love Life“-Kampagne kommt vors Bundesgericht

Thun/Schweiz | 29.06.2016 | APD | Schweiz

35 Kinder und Jugendliche und ihre gesetzlichen Vertreter hatten im Sommer 2014 Beschwerde gegen die Präventionskampagne „Love Life – bereue nichts“ des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) eingereicht. Sie erhoben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung, welche durch die gezeigten sexuellen Handlungen im TV-Clip sowie auf den Plakaten der BAG-Kampagne verletzt worden seien. Das Bundesverwaltungsgericht hielt in seinem Urteil vom 25. April 2016 fest, dass die beschwerdeführende Gruppe keine grössere Betroffenheit als die Allgemeinheit der Kinder und Jugendlichen nachweisen könne und deshalb nicht beschwerdeberechtigt sei. Die Kinder und Jugendlichen ziehen ihr Anliegen ans Bundesgericht weiter. Sie werden dabei von diversen christlichen Organisationen unterstützt.

Im TV-Spot der „Love Life“-Kampagne 2014 wurden hetero- und homosexuelle Paare vor und während sexueller Handlungen gezeigt. Die Szenen seien explizit und offensichtlich darauf ausgelegt gewesen, sexuelle Lust zu erregen, heisst es in einer Medienmitteilung des Zentralsekretariats der Eidgenössisch-Demokratischen Union EDU. Dies gelte auch für die Plakate der Kampagne, die überall in der Schweiz im öffentlichen Raum zu sehen waren.

Schutz der Kinder und Jugendlichen ist zentral
Die Beschwerdeführer wollten gegen die umstrittene Kampagne der obersten Schweizer Gesundheitsbehörde den Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung (Art. 11 BV) geltend machen. Das Bundesverwaltungsgericht hielt in seinem Urteil gegenüber der beschwerdeführenden Gruppe fest, dass sie keine grössere Betroffenheit als die Allgemeinheit der Kinder und Jugendlichen nachzuweisen vermöge. Die Gruppe könne sich für ihre Forderung, die BAG-Kampagne einzustellen, nicht auf Art. 25a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) berufen. Dieser Artikel besagt: „Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann von der Behörde, die für Handlungen zuständig ist, (...) verlangen, dass sie widerrechtliche Handlungen unterlässt, einstellt oder widerruft.“

Die Anwältin der Beschwerdeführer sei überzeugt, dass eine derart enge Auslegung des Anwendungsbereichs von Art. 25a VwVG nicht dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers entspreche, so die Mitteilung. Es stimme zwar, dass die 35 minderjährigen Beschwerdeführer nicht mehr als andere Kinder und Jugendliche von der BAG-Kampagne betroffen seien. Die Minderjährigen stellten in ihrer Gesamtheit aber eine klar definierbare Gruppe dar, die im Interesse einer gesunden Entwicklung mehr als die Allgemeinheit der Bevölkerung vor sexualisierten Bildern und Videofilmen zu schützen sei. Die Beschwerdeführer würden deshalb das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterziehen.

Unterstützende Organisationen
Christen für die Wahrheit; EDU Schweiz; Human Life International Schweiz (HLI-Schweiz); Young and Precious: Stiftung Zukunft CH.

(2982 Zeichen)

Digitale Spendenplattform „letshelp.ch“ in der Schweiz lanciert

Zürich/Schweiz | 29.06.2016 | APD | Schweiz

letshelp.ch heisst die digitale Spendenplattform, welche die Stiftung Zewo, der Berufsverband Swissfundraising und Swisscom in einer gemeinsamen Trägerschaft lanciert haben. 15 Zewo-zertifizierte Hilfswerke präsentieren ihre Projekte auf der kontrollierten, digitalen Spendenplattform. Potentielle Spender und Spenderinnen sollen sich schnell und einfach einen Überblick über die konkreten Spendenprojekte der Hilfswerke verschaffen und gegebenenfalls dafür spenden können Vor allem kleineren Hilfswerken soll damit ein aufwändiger und teurer Unterhalt einer Online-Plattform erspart bleiben.

„Zusammen mit Swisscom ermöglichen wir Spenderinnen und Spendern den Zugang zu konkreten Projekten von vertrauenswürdigen und regelmässig kontrollierten Hilfswerken, die unsere Standards erfüllen“, so Martina Ziegerer, Zewo-Geschäftsleiterin. Auf der Spendenplattform sollen nur Zewo-zertifizierte Hilfswerke Zugang erhalten. Diese Qualitätssicherung unterscheide letshelp.ch von anderen Spendenplattformen.

Obwohl heute 99 Prozent der jährlich 1,7 Milliarden Franken Spenden in der Schweiz über konventionelle Zahlungskanäle wie Post- und Banküberweisungen erfolgen, soll mit der Lancierung der digitalen Sendeplattform letshelp.ch der zunehmenden Digitalisierung Rechnung getragen werden, so die Trägerorganisationen. Spenderinnen und Spender erhielten durch die Plattform schnell einen Überblick über die Projekte verschiedener Hilfswerke und könnten diese nach Themen und Organisationen filtern. Die Hilfswerke hätten neu die Möglichkeit, Kampagnen online einem grossen Publikum zu präsentieren, ohne sich um die Pflege der digitalen Plattform und die administrativen Prozesse zu kümmern.

Letshelp.ch erhebt von den Hilfswerken eine Gebühr von 1,4 bis 2 Prozent der über die Plattform eingehenden Spendengelder, um die Betriebskosten der Plattform zu decken. Für die Spendenden fielen keine Kosten an, so die Trägerorganisationen.

Hilfswerke auf letshelp.ch
ADRA Schweiz; Caritas; CBM Christoffel Blindenmission; HEKS; Helvetas; Iamaneh; Insieme; INTERTEAM: Medair; Save the Children; Stiftung Kinderdorf Pestalozzi; Sozialwerke Pfarrer Sieber; Stiftung SOS-Kinderdorf; Terre des Hommes.

(2213 Zeichen)

Adventisten in der Deutschschweiz spendeten 8,7 Millionen Franken

Zürich/Schweiz | 29.06.2016 | APD | Schweiz

Rund 8,7 Millionen Franken spendeten die 2.520 Siebenten-Tags-Adventisten in der Deutschschweiz im Jahr 2015 für die Aufgaben ihrer Kirche. Diese Gelder werden in der Schweiz, in Europa und weltweit verwendet. Jedes Mitglied der Adventisten in der Deutschschweiz spendete 2015 für diese Zwecke durchschnittlich 3.480 Franken. In diesem Betrag sind die Spenden für die Bedürfnisse der Ortsgemeinden nicht enthalten.

Von den 8,7 Millionen Franken flossen 618.000 Franken in die Aussenmission, 131.000 Franken an die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA Schweiz und 396.000 Franken seien für den Unterhalt bzw. Neubau von Gebäuden in der Deutschschweizerischen Vereinigung (DSV) gespendet worden, sagte Jean-Luc Waber, Finanzvorstand der Deutschschweizer Adventisten. Wie viel Geld für die 32 DSV-Ortsgemeinden gespendet worden sei, werde der DSV-Kirchenleitung in Zürich nicht gemeldet. „Das Spendenaufkommen ist demnach noch etwas höher, als die hier berichteten Zahlen ausweisen“, sagte Waber.

Freiwilligkeitsprinzip – keine Kirchensteuer
Die Adventisten würden auch keine Kirchensteuer erheben, so der Finanzvorstand. Die Tätigkeit der Freikirche werde ausschliesslich durch freiwillige Spenden von Mitgliedern und Gönnern finanziert. Diese gäben in der Regel den Zehnten, wie er in der Bibel beschrieben sei. Der Zehnte mache ein Grossteil der eingegangenen Gelder aus, mit denen Pastoren und Pastorinnen entlöhnt und die Abteilungen sowie Institutionen finanziert würden. Viele Mitglieder würden neben zehn Prozent ihres Einkommens weitere Spenden für besondere Projekte geben, so Waber, und unterstützten ihre Kirche auch mit persönlichem, freiwilligem Einsatz.

Globale Solidarität durch Finanzausgleich
Die Tätigkeit der nationalen (Vereinigung), überregionalen (Union) und der teilkontinentalen (Division) Kirchenleitungen sowie der Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) wird überwiegend von weitergeleiteten Zehntengeldern und projektbezogenen Kollekten der Ortsgemeinden finanziert. Zur Unterstützung finanzschwacher Weltregionen sowie zur Förderung der globalen Aktivitäten der 19 Millionen Mitglieder zählenden Weltkirche, gibt es einen umfangreichen und ständigen Finanztransfer. Auf diese Weise trägt jedes Mitglied einer Ortsgemeinde durch seine freiwilligen Zehnten und Gaben unmittelbar zum weltweiten Wachstum und zur Erfüllung der Aufgaben der Kirche bei.

Schweizer Adventisten als Verein organisiert
Die Schweizer Adventisten sind nach dem Vereinsrecht organisiert und teilen sich in zwei Kirchenregionen: die Deutschschweizerische Vereinigung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten (DSV), mit Sitz in Zürich und die Fédération des Eglises Adventistes du 7e jour de la Suisse romande et du Tessin (FSRT), mit Sitz in Renens/VD. Beide Verwaltungsregionen bilden gemeinsam die Schweizer Kirchenleitung (Schweizer Union) mit Sitz in Zürich.

(2914 Zeichen)

„Alles wirkliche Leben ist Begegnung“ - Tätigkeitsbericht 2015 der Stiftung Alters- und Pflegeheim Örtlimatt, Krattigen

Krattigen/Schweiz | 29.06.2016 | APD | Schweiz

Die Stiftung Alters- und Pflegeheim Örtlimatt, Krattigen/BE, hat den Tätigkeitsberichts 2015 der sozialen Stiftung publiziert. Träger der Stiftung ist die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in der Deutschschweiz.

„Alles wirkliche Leben ist Begegnung“, zitiert der Stiftungsratspräsident, Michael Urbatzka, den Religionsphilosophen Martin Buber im Vorwort des Tätigkeitsbericht 2015. Die Wohnfläche, praktische Nasszellen sowie schöne Etagenküchen seien nur ein Teil dessen, was das Wohlbefinden der Bewohner des Heims beeinflusse. Wertschätzende Mitmenschen hingegen seien von „höchster Wichtigkeit“, so Urbatzka. „Diese Begegnungen sind das Leben“.

Der Heimalltag wäre eine traurige Angelegenheit, wenn nur Dienstvorschriften abgearbeitet würden, schreibt Roland Kübler, Heimleiter. Keine Strategie, Standards oder Konzeptpapiere könnten Menschen ersetzen, die mit Herzblut, Engagement, Liebe und Einfühlungsvermögen die Wünsche und Bedürfnisse der Bewohnenden zu erfüllen suchten, so Kübler.

Statistik
Anfang 2015 lebten 51 Personen im Heim, die von 53 Fachpersonen im Umfang von 43 Vollzeitstellen mit diversen beruflichen Qualifikationen begleitet, betreut bzw. gepflegt wurden.

Alterswohnungen mit Dienstleistungsangebot
Seit November 2014 stehen drei Mehrfamilienhäuser für Alterswohnungen auf der dem Heim gegenüberliegenden Seite der Leissigenstrasse zur Verfügung. Im Mietvertrag, der neu „Dienstleistungsvertrag“ heisst, sind auch gewisse Dienstleistungen eingeschlossen: Wöchentliche Einkaufstour zu einem Grossverteiler; monatlicher Einkaufsbummel nach Thun; 24-Stunden Notfall-Bereitschafsdienst; Benutzung des Fitnessraums inkl. Gymnastikprogramm etc. Weitere Angebote könnten zu fairen Preisen genutzt werden: Mahlzeitenlieferungen in die Wohnung; Wäscheservice; Fahrdienste; Reinigung; Coiffeur; Fusspflege etc.

Der Tätigkeitsbericht 2015 der Stiftung Alters- und Pflegeheim Örtlimatt kann in den nächsten Tagen heruntergeladen werden: http://oertlimatt.ch/heim.html

(2028 Zeichen)

„Kein geistlicher Unterschied zwischen Mann und Frau“ - Deutsche Lutheraner nehmen Stellung zur Abschaffung der Frauenordination in Lettland

Hannover/Deutschland | 29.06.2016 | APD | International

Am 3. Juni hat die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Lettland (ELKL) mit einer Verfassungsänderung die Frauenordination abgeschafft. Zu diesem Beschluss nahm der Leitende Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), Landesbischof Gerhard Ulrich (Schwerin), Stellung.

Bedauern und Unverständnis
Den Beschluss der Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Lettland (ELKL), die Ordination von Frauen in das Pfarramt abzuschaffen, habe Bischof Ulrich in seiner Stellungnahme „mit tiefem Bedauern“ und „mit Unverständnis“ entgegengenommen. Gerade für Lutheraner in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) könne es in geistlicher Hinsicht einen Unterschied zwischen Mann und Frau nicht geben. Alle Christen seien gleich und in gleicher Weise durch die Taufe zu Gliedern der Kirche und zur Priesterschaft berufen. Schon Martin Luther habe in seiner Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation“ betont: „Was aus der Taufe gekrochen ist, das darf sich rühmen, dass es schon zu Priester, Bischof und Papst geweiht sei.“

Keine theologisch begründete Geringschätzung der Frau durch Paulus
Die Begründung der Verfassungsänderung mit der Aussage des Apostels Paulus, wonach Frauen in der Versammlung der Gemeinde zu schweigen und sich unterzuordnen hätten (1. Korinther 14,34), vernachlässige den Zusammenhang dieses Zitates, so Gerhard Ulrich. Paulus spreche an dieser Stelle eine offizielle Gemeindeversammlung in Korinth an. Es sei ein in der damaligen Zeit verbreiteter Rechtsgrundsatz gewesen, dass Frauen in öffentlichen Versammlungen zu schweigen hätten.

Paulus sei dieser Praxis gefolgt – allerdings nicht aus theologischen Gründen, sondern mit Rücksicht auf die damals gängige kulturelle und rechtliche Ordnung. Heute würde der Apostel auch aus solchen Gründen vermutlich genau für das Gegenteil eintreten. Mit der Beachtung der damaligen Rechtsordnung verbinde Paulus jedoch keine grundsätzliche oder gar theologisch begründete Geringschätzung der Frau. Im Gegenteil: Er selbst bezeuge, dass Frauen in Gebetsversammlungen und in der entstehenden Kirche ganz gleichberechtigt wie die Männer beten und prophetisch reden konnten und sollten. Beweis dafür wären die vielen Frauen, die Paulus in seinen Briefen als Gemeindemitglieder und Mitwirkende erwähne.

Der Apostel habe Frauen als gleichwertige Verkündigerinnen an seiner Seite geschätzt. In seinen Briefen würden in diesem Zusammenhang mindestens zwölf Frauen erwähnt, welche an wichtigen Positionen in Verkündigung und Gemeinde gestanden hätten. Zusammenfassend schreibe Paulus: „Denn ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus angezogen. Hier ist nicht Jude noch Grieche, hier ist nicht Sklave noch Freier, hier ist nicht Mann noch Frau; denn ihr seid allesamt einer in Christus Jesus“. (Galater 3,27 f.)

Entscheidung der Synode ein Rückschritt
In einem Brief vom 29. Juni 2015 an Erzbischof Jānis Vanags und die Kirchenleitung der ELKL habe der Leitende Bischof der VELKD bereits seiner Sorge über den eingeschlagenen Weg zum Ausdruck gebracht und auf die Belastung hingewiesen, „welche die Verweigerung der Frauenordination für unsere Beziehungen bedeuten würde“. Nicht nur in der Nordkirche in Deutschland, sondern auch im Lutherischen Weltbund (LWB) und in der VELKD gebe es seit Jahrzehnten vielfältige Kontakte und kooperative Bezüge zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Lettland.

Landesbischof Ulrich hält die Entscheidung der Synode „für einen Rückschritt, der die Evangelisch-Lutherische Kirche in Lettland zudem grosser Chancen für das Amt von Wort und Sakrament beraubt“. Täglich mache er die Erfahrung: „Ohne den wertvollen Dienst, den all unsere weiblichen Ordinierten leisten, wäre unsere Kirche nicht nur deutlich ärmer. Es wäre schier unmöglich, die vielen Aufgaben in den Gemeinden und Einrichtungen zu meistern, wenn wir nicht all diese engagierten und kompetenten Pastorinnen hätten.“ Zum anderen sehe er in der Abschaffung der Frauenordination ein fatales Signal an die Kirchengemeinschaft im Lutherischen Weltbund.

Ulrich machte das Angebot, über die Thematik „in ein sachliches, geschwisterliches Gespräch mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Lettland zu kommen“. Er biete dies in dem Wissen an, dass die Frauenordination in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland erst vor 25 Jahren prinzipiell und vollständig eingeführt worden sei.

(4496 Zeichen)

Adventisten in Panama stellen erstmals eine Pastorin an

Panama City/Panama | 29.06.2016 | APD | International

Laut einer Mitteilung vom 20. Juni hat der Exekutivausschuss der adventistischen Kirche in Panama an seiner Halbjahressitzung die Anstellung von Shesell Busby zum Pastorendienst in Panama beschlossen. Sie ist damit die erste Frau in dem zentralamerikanischen Land, die als Pastorin angestellt wird.

Shesell Busby hat am adventistischen theologischen Seminar auf Kuba die mehrjährige theologische Ausbildung abgeschlossen und wird als Pastorin vier Kirchgemeinden in der Metro Los Andes Experimental Mission mitbetreuen. Da es gemäss Beschluss der adventistischen Weltsynode vom Juli 2015 den teilkontinentalen Kirchenleitungen nicht gestattet ist, Frauen zum Pastorendienst in ihrem Kirchengebiet zu ordinieren, wird Shesell Busby mit der Legitimation als „licensed Minister“ angestellt.

„Wir freuen uns als Mitglieder der panamaischen Kirchenleitung die erste Kirchenleitung in Zentralamerika zu sein, die Frauen, welche Theologie studiert haben und als Pastorin arbeiten wollen, die Türe dazu geöffnet zu haben. Willkommen Pastorin Busby!“, schreibt die adventistische Kirchenleitung auf ihrer Facebookseite.

Auf dem Gebiet der teilkontinentalen Kirchenleitung in Zentralamerika (Interamerikanische Division IAD) arbeiten noch keine ordinierte Pastorinnen. Die Kirchenleitung habe aber ihre Offenheit dazu bekundet, schreibt SPECTRUM, Zeitschrift der Vereinigung adventistischer Foren (AF) in den USA.

Adventistische Pastorinnen: Segnung aber keine Ordination
Frauen können auch nach dem Entscheid der Weltsynode 2015 nach ihrem mehrjährigen Theologiestudium in der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten zwar als Pastorinnen „gesegnet“ und damit beauftragt werden, Amtshandlungen, wie Taufe, Abendmahl, Trauung und Beerdigung, vorzunehmen; doch ist diese Vollmacht örtlich begrenzt. Während die Ordination von Pastoren innerhalb der Freikirche weltweit Gültigkeit hat, dürfen gesegnete Pastorinnen nur in den Gebieten wirken, die zu einer Kirchenleitung gehören, welche die Segnung auch praktiziert. Ordiniert zum weltweiten Dienst werden lediglich männliche Geistliche. Nur sie dürfen in kirchenleitende Ämter, etwa als Präsident einer „Vereinigung“ oder eines „Verbandes“ (regionale beziehungsweise überregionale Kirchenleitung) berufen werden, da hierfür die Ordination notwendig ist.

Die Zulassung von Frauen als ordinierte Pastorinnen ist ausserhalb von Nordamerika, Westeuropa, China und Australien/Ozeanien, wo nur etwa 13 Prozent der weltweit 19 Millionen Adventisten leben, umstritten.

Adventisten in Panama
In Panama, mit 3.86 Millionen Einwohnern, haben Anfang 2014 rund 99.800 erwachsen getaufte Mitglieder der Siebenten-Tags-Adventisten in 295 Kirchgemeinden und 145 Gruppen Gottesdienst gefeiert.

(2741 Zeichen)

Neues Liederbuch der Adventisten in Deutschland und der Schweiz

Ostfildern/Deutschland und Zürich/Schweiz | 29.06.2016 | APD | International

Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland und in der deutschsprachigen Schweiz hat mit „glauben • hoffen • singen“ ein neues Gesangbuch. Über 16.000 Exemplare wurden bereits in die örtlichen Adventgemeinden der beiden Länder ausgeliefert. Für die Herausgabe des Werkes sorgte der Advent-Verlag in Lüneburg.

Gedruckt und elektronisch
Das Liederbuch ist in Softcover-, Hardcover- und Lederausgaben erhältlich. Ausserdem gibt es eine Ausgabe für Organisten und die elektronische Ausgabe für Nutzer von iPad, iPhone, Tablet und Smartphone in den Formaten E-PUB und E-MOBI. Anfang Juli soll für Gemeinden ohne Orgel- oder Klavierspieler auch eine Liederbuch-Begleit-DVD im Format mp3 erscheinen. Geplant seien für Organisten und Klavierspieler zudem eine Vorspielsammlung sowie Begleitsätze zu den Kanons. Bereits erhältlich ist eine Handreichung für einen Einführungsgottesdienst des neuen Liederbuches.

Wie der Sekretär (Geschäftsführer) des Norddeutschen Verbandes der Freikirche und Mitglied der Projektleitung des Liederbuches, Pastor Friedbert Hartmann (Hannover), mitteilte, sei das bisherige Gesangbuch „Wir loben Gott“ bereits 34 Jahre alt und vergriffen. „Aus urheberrechtlichen Gründen konnten wir es nicht einfach nachdrucken.“ Als „Ergänzungsliederbuch“ wäre 2004 „Leben aus der Quelle“ erschienen, das vor allem jüngeres Liedgut enthalte. Viele Gemeindemitglieder seien daher Woche für Woche mit zwei Liederbüchern in den Gottesdienst gegangen.

694 Lieder vom Mittelalter bis zur Neuzeit
Für „glauben • hoffen • singen“ sind 694 Lieder in die Auswahl genommen worden, so Hartmann. Dabei habe die Gesangbuchkommission etwa 3.500 Lieder gesichtet und bewertet. Rund 270 Lieder stammten aus „Wir loben Gott“, 165 aus „Leben aus der Quelle“ und die anderen seien neu hinzugekommen.

Am neuen Liederbuch hätten Kirchen- und Jugendmusiker, Musikpädagogen, Theologen, Germanisten sowie Mitarbeiter aus dem Advent-Verlag Lüneburg und den Dienststellen der beiden deutschen Verbände mitgearbeitet. In den Arbeitskreisen, welche die Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung trugen, habe es etwa 20 Personen aus allen deutschen regionalen („Vereinigungen“) und überregionalen („Verbände“) Freikirchenleitungen sowie der Deutschschweizerischen Vereinigung gegeben. Die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich habe sich in der Planungsphase für ein eigenes Liederbuch entschieden, das bereits 2014 unter dem Titel „Singt unserm Gott“ erschien.

Das Liederbuch „glauben • hoffen • singen“ habe ein „integratives“ Konzept, informierte Pastor Friedbert Hartmann. „Jede Altersgruppe, jede kulturelle Gruppe der Adventgemeinden in Deutschland und der deutschsprachigen Schweiz soll aus diesem Buch singen können.“ Im neuen Gesangbuch seien unterschiedliche Musikstile vertreten. Chronologisch aufgezählt, gehe es um Liedgut aus der Zeit bis zum 17., des 18. (Pietismus, Aufklärung), 19. (Erweckungszeit) und 20. Jahrhunderts („Erste und Zweite Moderne“, Popularmusik, Anbetungslieder).

Auch an Gitarrenspieler ist gedacht
Neu sei laut der Musikerin Karola Vierus, Mitglied der Gesangbuchkommission, dass jedes Lied, ob modern oder Choral, mit Akkorden versehen ist. So könnten Gitarristen, aber auch Klavierspieler, alle Lieder begleiten, ohne den Satz spielen zu müssen. Dabei stünden alle Begleitakkorde in der gleichen Tonart wie das Lied selbst. Im Anhang des Liederbuches gebe es neben Autorenbiografien, Verzeichnisse von Stichworten, Bibelstellen und Rechteinhabern auch einen Teil mit Texten und Gebeten sowie mit Anregungen für die persönliche Andacht, die Andacht in Gruppen und für den Gottesdienst.

Vom „Gesang-Büchlein“ über „Zions-Lieder“ zu „Wir loben Gott“
Professor Wolfgang Kabus, der in der Gesangbuchkommission die fachliche Leitung hatte, wies darauf hin, dass das erste Liederbuch der deutschen Adventisten bereits aus dem Jahr 1869 stammt. Es war das sogenannte Lindermannsche „Gesang-Büchlein der getauften Christen-Gemeinde“, das 1876 von der ersten adventistischen Gemeinde in Wuppertal-Vohwinkel verwendet worden sei. Es wurde 1893 vom Gesangbuch „Zions-Lieder“ abgelöst, das 1907 und 1935 Überarbeitungen erfuhr. Erst 1982 kam mit „Wir loben Gott“ ein völlig neu gestaltetes Liederbuch für die deutschsprachigen Adventisten heraus.

(4417 Zeichen)

Deutsche Adventisten spenden 52,3 Millionen Euro

Ostfildern bei Stuttgart/Deutschland | 29.06.2016 | APD | International

Rund 52,3 Millionen Euro (58,1 Millionen Franken) spendeten die 34.825 deutschen Siebenten-Tags-Adventisten 2015 für den Unterhalt ihrer Freikirche. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Spendenaufkommen um 1,5 Millionen Euro (1,6 Millionen Franken) erhöht. Jeder Adventist in Deutschland gab durchschnittlich 1.504 Euro (1.737 Franken).

Die Steigerung hänge vor allem mit der Zunahme zweckgebundener Spenden für die Arbeit der örtlichen Adventgemeinden zusammen, teilte der stellvertretende Pressesprecher der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland, Holger Teubert (Ostfildern bei Stuttgart), mit. Er wies darauf hin, dass die Wirtschaftskraft in der Bundesrepublik unterschiedlich verteilt sei, wie das Spendenverhalten zeige. „Während ein Adventist in Nord- und Ostdeutschland durchschnittlich 1.292 Euro (1.435 Franken) gab, waren es in Süddeutschland 1.768 Euro (1.964 Franken) pro Mitglied.“

Von den 52,3 Millionen Euro gingen 2,9 Millionen Euro (3,2 Millionen Franken) in die Aussenmission, neun Millionen Euro (zehn Millionen Franken) verblieben bei den Ortsgemeinden. Die Adventisten erheben keine Kirchensteuer, sondern unterhalten ihre Pastoren und Institutionen durch freiwillige Gaben, zu denen auch der biblische Zehnten gehört. Viele Mitglieder würden neben zehn Prozent ihres Einkommens weitere Spenden für besondere Projekte geben, so Teubert.

(1389 Zeichen)

95.890 Taufen nach Glaubensvorträgen in Ruanda

Silver Spring, Maryland/USA | 29.06.2016 | APD | International

Nach Bibelvorträgen an 2.227 Orten im ostafrikanischen Land Ruanda liessen sich zwischen dem 13. und 28. Mai 95.890 Menschen taufen und schlossen sich der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten an. Dies berichtete die nordamerikanischen Kirchenzeitschrift „Adventist Review“ (AR).

Glaube und Handeln gehören zusammen
Laut AR hätten bereits im Frühjahr an 2.227 Orten in Ruanda Evangelisationsvorträge über den christlichen Glauben begonnen. Viele der dortigen rund 720.000 Adventisten luden zu den Vorträgen ein und studierten mit ihren Nachbarn die Bibel, so die Zeitschrift.

Da die Freikirche den Zusammenhang zwischen Glaube und Handeln betone, hätten Adventisten auch Geld gespendet, um Arme in ihren Dörfern und Städten mit Nahrungsmitteln zu versorgen und ihnen eine medizinische Behandlung zu ermöglichen. Zudem seien innerhalb einer Woche von drei adventistischen Kliniken fast 6.000 Bedürftige kostenlos ärztlich betreut worden. Während der Evangelisationsvorträge hätten Pastoren nicht nur die Bibel ausgelegt und über den christlichen Glauben gesprochen, sondern Ärzte und medizinisches Personal die Zuhörer auch über eine gesunde Lebensweise informiert.

Acht Pastoren tauften zweieinhalb Stunden lang
Allein in der Stadt Gisenyi seien am 28. Mai im nahegelegenen Kiwusee etwa 6.000 Menschen durch Untertauchen getauft worden. Acht Pastoren hätten dazu zweieinhalb Stunden benötigt. Zuerst wären alte und körperbehinderte Menschen getauft worden, danach Schwangere und schliesslich die in langen Schlangen anstehenden weiteren Männer und Frauen.

In Ruanda gibt es jetzt 815.000 Siebenten-Tags-Adventisten bei einer Bevölkerung von 11,8 Millionen. Da die Freikirche nur Gläubige tauft, sind in der Zahl nichtgetaufte Kinder und Jugendliche aus adventistischen Familien nicht enthalten.

(1823 Zeichen)

Über 19 Millionen Siebenten-Tags-Adventisten weltweit

Silver Spring, Maryland/USA | 29.06.2016 | APD | International

Zum 31. Dezember 2015 hatte die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten weltweit 19.126.447 Mitglieder. Das ist laut der Abteilung Archiv, Statistik und Forschung der adventistischen Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) ein Nettozuwachs von 647.144 Personen oder 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Da die Freikirche nur Gläubige tauft, sind in der Zahl nichtgetaufte Kinder und Jugendliche aus adventistischen Familien nicht enthalten. Gleichzeitig hat sich die Anzahl der örtlichen Kirchengemeinden weltweit innerhalb von zwei Jahrzehnten auf mehr als 80.000 verdoppelt.

David Trim, Direktor der Abteilung Archiv, Statistik und Forschung der Generalkonferenz, berichtete der internationalen Zeitschrift „Adventist World“: „Die 2.741 neuen Gemeinden, die wir 2015 gegründet haben, ist die grösste Zahl an jährlichen Gemeindegründungen in unserer Geschichte. Sie übertrifft die 2.445 Ortsgemeinden, die wir 2014 gegründet haben. Und erst seit 1995 haben wir mehr als 40.000 Gemeinden.“ Das erneute Wachstum sei umso bemerkenswerter, weil die Freikirche, welche 1863 mit nur 3.500 Mitgliedern gegründet wurde, derzeit die Mitgliederzahlen umfassend überprüfe, um sicherzustellen, dass die Statistik der Realität entspreche, so Trim. In den letzten Jahren wären weltweit einige hunderttausend Mitglieder aus den Gemeindelisten gestrichen worden, da sie sich nach einem Umzug keiner anderen adventistischen Gemeinde anschlossen und ihre neuen Adressen nicht hätten ermittelt werden können.

Starker Mitgliederzuwachs in Afrika
Das stärkste Wachstum sei im vergangenen Jahr in der West-Zentralafrikanischen Division, eine der weltweit 13 teilkontinentalen Kirchenleitungen der Adventisten, verzeichnet worden. Hier wäre die Mitgliederzahl um 7,6 Prozent auf 683.318 Adventisten gestiegen. In Afrika seien 2015 insgesamt über eine Million Menschen getauft worden, informierte David Trim. So habe es beispielsweise nach evangelistischen Vorträgen in Simbabwe im Mai 2015 rund 30.000 Taufen gegeben.

Ein Teil des Wachstums in der Südamerikanischen Division wäre inzwischen auf ein Programm zurückzuführen, mit dem ehemalige Gemeindemitglieder wiedergewonnen würden. Im April 2015 teilte die nordamerikanische Kirchenzeitschrift „Adventist Review“ mit, dass 15 Prozent der Neuzugänge in Südamerika ehemalige Mitglieder gewesen wären.

In Europa seien die Mitgliederzahlen dagegen stagnierend oder nur geringfügig steigend. In Deutschland gibt es rund 35.000 Adventisten, in der Schweiz 4.500 und in Österreich 4.100.

(2542 Zeichen)

Adressbuch für das katholische Deutschland jetzt kostenfrei online

Bonn/Deutschland | 29.06.2016 | APD | International

Nach über 30 Jahren kommt das vom Sekretariat der römisch-katholischen Deutschen Bischofskonferenz herausgegebene „Adressbuch für das katholische Deutschland“ erstmals als kostenfreie online-Version heraus. Das gesamte Adressbuch ist tagesaktuell unter der Internetadresse www.katholische-adressen.de erreichbar. In den vergangenen Wochen wurden dort fast 5.000 Datensätze verarbeitet.

In einer übersichtlichen Gestaltung findet der Nutzer Anschriften und Ansprechpartner, Telefonnummern und Mailadressen aus den Bereichen, wie sie in der bisherigen, alle zwei Jahre erscheinenden Printfassung des Adressbuches bekannt sind: Kirche in Europa; Deutsche (Erz-)Diözesen; Deutsche Bischofskonferenz; Orden, Säkularinstitute und andere geistliche Gemeinschaften; Zusammenschlüsse von Laien, insbesondere Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK); Arbeitsbereiche (Bildung und Wissenschaft, Caritas und Soziales, Liturgie und Kirchenmusik, Medien, Migration, Pastoral, Weltkirche) sowie kirchliche Einrichtungen und Verbände in den Bundesländern.

Durch eine Rückmeldung an den Onlineauftritt können Änderungen innerhalb weniger Stunden vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz aktualisiert werden. Die online-Ausgabe löst die Printausgabe ab, die künftig nicht mehr in Buchform erscheint. Wie schon in den vergangenen Jahren wurde die neue online-Fassung des Adressbuchs für das katholische Deutschland vom Verlag Bonifatius in Paderborn betreut und realisiert.

(1484 Zeichen)

Spannungsfeld „Religion und Politik“ auf Katholikentag

Leipzig/Deutschland | 29.06.2016 | APD | Catholica

Unter dem Motto „Seht, da ist der Mensch“ trafen sich Christinnen und Christen auf dem 100. Katholikentag, der vom 25. bis 29. Mai in Leipzig stattfand. In verschiedenen Veranstaltungen wurde auch das Spannungsfeld „Religion und Politik“ beleuchtet. Dabei wurde deutlich, dass es sich nicht einfach um zwei getrennte Bereiche handelt: Glaube sei zwar persönlich, habe aber auch eine öffentliche Dimension.

Grundgesetz und Religion
Den Beitrag der Religionen zur gelebten Verfassung beschrieb Professor Dr. Johannes Masing, Richter am Bundesverfassungsgericht, in acht grundsätzlichen Punkten: 1. Die Verfassung sei die Grundlage unserer rechtlichen Ordnung. Sie sei allerdings nur ein Rahmen, der ausgestaltet werden müsse. 2. Die Verfassung als äusserliche Ordnung fordere keine innere Haltung. 3. Sie schaffe damit Raum für die Entfaltung des Menschen im moralischen Bereich. 4. Verfassung verstehe den Menschen als gesellschaftliches Wesen. Sie anerkenne die Religion in ihrer öffentlichen Position und fördere sie dabei. Sie wolle, dass Religion dem Zusammenleben eine Seele gibt. 5. Vor der Verfassung seien alle gleich. Religiöse Neutralität des Staates sei keine distanzierte sondern eine fördernde. 6. Das Ziel könne allerdings nie die rechtliche Durchsetzung der eigenen Moral sein. 7. Dieses Zusammenwirken von Religion und Verfassung sei dann leicht, wenn eine Religion die Eigenverantwortung des Einzelnen anerkennt und intern fördert. 8. Die Verfassung lasse sich auf ein Wagnis ein. Religion könne auch Hass und Abschottung freisetzen. Es käme darauf an zu zeigen, dass Religion auch mit gegenseitiger Anerkennung nicht verblasst.

Glaube als Privatsache?
„Glaube ist selbstverständlich persönlich. Er drängt aber auch auf öffentliche Erkennbarkeit“, so das Statement des langjährigen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Professor Dr. Wolfgang Huber. Die Menschenrechte stünden allerdings vor erheblichen zusätzlichen Umsetzungsschwierigkeiten, wenn Religion und Politik nicht getrennt würden.

Nach Aussage der Göttinger Juristin Professor Dr. Christine Langenfeld werde die Religionsfreiheit in Deutschland im Grunde schrankenlos gewährleistet. Sie sei nur dann einschränkbar, wenn andere Verfassungsgüter in Gefahr stehen. Der Staat könne keine Religionsgemeinschaften schaffen, sondern nur entgegen nehmen, was die Religionsgemeinschaften anbieten. Langenfeld wies auf den Unterschied zwischen dem deutschen Modell der freundliche Unterstützung von Religionsgemeinschaften seitens des Staates und dem französischen Modell der strikten Trennung (Laizismus) hin: das deutsche Modell hätte sich im Hinblick auf Integration als günstiger bewährt, so Langenfeld.

(2736 Zeichen)

Glaube ist vernünftig

Leipzig/Deutschland | 29.06.2016 | APD | Catholica

Dem Thema „Glaube und Vernunft“ widmeten sich am 27. Mai drei Vorträge mit anschliessender Diskussion im Rahmen des 100. Katholikentags in Leipzig. Dabei standen auch die Rede von Papst Benedikt XVI., die er am 12. September 2006 in Regensburg gehalten hatte, und die Reaktionen darauf im Blickpunkt.

Glaube und Vernunft
Dr. Peter Zimmerling, Professor für praktische Theologie an der Universität Leipzig, zeichnete in seinem Vortrag die Geschichte des Spannungsfeldes zwischen „Glaube“ und „Vernunft“ nach. Die Vorstellung, dass sich die Vernunft in einem langen Kampf gegen den Glauben durchgesetzt hat, sei ein Mythos. Der moderne Siegeszug von Wissenschaft und Technik sei nur auf dem Boden der jüdisch-christlichen Weltanschauung denkbar, da sie die Voraussetzung für die Erforschung der Natur gegeben habe. Erst nach der Aufklärung habe die Entfremdung von Vernunft und Glaube eingesetzt, so Zimmerling.

Nach Zimmerling könne man neben religiösem Fundamentalismus auch „szientistische Fundamentalismen“ ausmachen; also Haltungen, die auf strenger Wissenschaftlichkeit gründen und die eigene Erkenntnis absolut setzen. Solche Haltungen böten die trügerische Sicherheit eines unbezweifelbaren Wissens und seien eine Antwort auf die postmoderne Orientierungslosigkeit.

Als Gegenmittel sprach sich Zimmerling für die Zusammengehörigkeit von Glauben und Vernunft aus: „Auch das Grundgesetz geht davon aus, dass Glaube und Vernunft keine feindlichen Schwestern sind, sondern auch in unserem Land aufeinander zu beziehen sind.“

Die Vernünftigkeit des Glaubens bei Papst Benedikt XVI.
Der in Münster lehrende Religionsphilosoph Professor Dr. Klaus Müller ging in seinen Ausführungen auf das Verhältnis von Glaube und Vernunft in den Schriften und Äusserungen Joseph Ratzingers / Papst Benedikt XVI. ein. Er stellte Wegmarken in der Entwicklung der Position des Papstes dar und unterzog sie einer kritischen Würdigung.

Ähnlich wie Klaus Müller nahm auch der emeritierte Professor für Philosophie, Dr. Jörg Splett, die Überlegungen von Papst Benedikt XVI. zum Ausgangspunkt seiner Darstellung. Er beleuchtete verschiedene Reaktionen auf die Rede des Papstes am 12. September 2006 an der Universität Regensburg, die dem Thema „Glaube, Vernunft und Universität“ gewidmet war. Spletts Definition von Wissen: „Wissen heisst, sagen können, dass man sagen kann, wie es ist.“

(2413 Zeichen)

Kirche, Ehe und Familie in ökumenischer Perspektive

Leipzig/Deutschland | 29.06.2016 | APD | Catholica

Auf dem 100. Katholikentag vom 25. bis 29. Mai in Leipzig kam auch der Themenbereich Ökumene nicht zu kurz. In Podiumsveranstaltungen ging es unter anderem um das Verständnis von Kirche, Ehe und Familie in ökumenischer Perspektive.

Was ist Kirche?
Das Kirchenbild als Kern der Ökumene beleuchteten vier Fachreferenten aus verschiedenen Konfessionsfamilien. Dr. Markus Iff, Professor für systematische Theologie an der Theologischen Hochschule Ewersbach des Bundes Freier evangelischer Gemeinden in Dietzhölztal/Deutschland, stellte die freikirchliche Sicht dar. Kirche sei in ihrem Wesen die Versammlung und Gemeinschaft der Glaubenden.

Auf die Kurzformel „Kirche ist die Gemeinschaft derer, die die Stimme ihre Herrn hören“, brachte Professor Dr. Johannes von Lüpke die evangelisch-lutherische Perspektive. Von Lüpke, der an der Kirchlichen Hochschule Bethel/Wuppertal systematische Theologie lehrt, betonte, dass die Kirche in gewisser Weise unsichtbar sei, weil man anderen nicht ins Herz schauen könne.

Dr. Athanasios Vletsis, Professor für systematische Theologie der orthodoxen Ausbildungseinrichtung an der Universität München, erwähnte, dass die orthodoxe Kirche von sich als der „wahren Kirche“ spreche. Dass die römisch-katholische Kirche eine Weltkirche sei, die sich in der Spannung zwischen „Zentrale und Peripherie“ befinde, brachte Dr. Johanna Rahner, Professorin für Dogmatik an der Universität Tübingen in die Diskussion über das ökumenische Kirchenbild mit ein.

Was ist Ehe und Familie?
Erzbischof Dr. Heiner Koch, Vorsitzender der Familienkommission der Deutschen Bischofskonferenz, umriss das römisch-katholische Eheverständnis: Ehe sei eine Beziehung zwischen Mann und Frau. Sie sei ein Ort der Erfahrung und Wirksamkeit Gottes. In der Ehe käme es zur grössten Verbindung zweier Menschen, die sie sich überhaupt schenken können. „Wenn zwei Eheleute heiraten, dann sind sie Teilhaber am Heilsgeschehen Christi“, so Koch.

Oberkirchenrätin Cornelia Coenen-Marx, Co-Autorin des Orientierungspapieres „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit“ der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), stellte die statistischen und soziologischen Gegebenheiten dar, die zum EKD-Orientierungspapier geführt haben. Sie betonte die Wichtigkeit von Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Verantwortlichkeit in Paarbeziehungen. „Eine Menge Menschen haben Angst vor der Verbindlichkeit der Ehe, weil sie traumatische Erfahrungen gemacht haben“, sagte Coenen-Marx.

Sowohl Heiner Koch als auch Cornelia Coenen-Marx vertraten die Meinung, dass die Beschlüsse einiger evangelischer Landeskirchen, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen, eine „Belastung“ beziehungsweise eine riesige „Zerreissprobe“ für die Ökumene darstellten.

(2772 Zeichen)

„Seht, geht und handelt“ - Ökumenischer Gottesdienst beim Katholikentag

Leipzig/Deutschland | 29.06.2016 | APD | Catholica

Zur Hilfe für Flüchtlinge haben die christlichen Kirchen beim zentralen Ökumenischen Gottesdienst des Katholikentags in Leipzig aufgerufen.

Zu Nächsten derer werden, die in Not sind
Der Magdeburger römisch-katholische Bischof Gerhard Feige betonte in seiner Predigt, die Forderung Jesu nach Nächstenliebe beziehe sich nicht nur auf Familie, Nachbarn oder das direkte Umfeld. Wer Not, Hunger oder Gewalt erleide, müsse für jeden Christen der Nächste sein. Feige zitierte Papst Franziskus mit den Worten „Die Leiden des Menschen zu ignorieren, heisst Gott zu ignorieren“. Der Bischof betonte: „Schauen wir genau hin und handeln wir so, dass wir zu Nächsten derer werden, die in Not sind. Und tun wir das gemeinsam – über alle konfessionellen Grenzen hinweg, um Gottes und der Menschen willen.“

Das christliche Abendland zu beschwören reicht nicht
Die Bischöfin der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland, Rosemarie Wenner, kritisierte: „Wenn Menschen bei Kundgebungen von Pegida oder Legida das christliche Abendland beschwören, wollen sie sicherstellen, dass es ihnen und ihresgleichen hier und heute gut geht.“ Doch die Frage, was in Gottes Augen wichtig sei, spiele dabei keine Rolle. Wem es wirklich um die jüdisch-christliche Tradition gehe, stelle nicht die Frage: „Was steht mir zu?“, sondern: „Was verbindet mich mit Gott, heute und in Zukunft?“ Die Antwort wäre uralt: „Den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen und ganzer Seele, mit all deiner Kraft und all deinen Gedanken“. Darauf komme es an. Und: „Den Nächsten lieben wie dich selbst“. So werde das Ewige in das Zeitliche hineingenommen. „Die Liebe weist uns zu dem Menschen, der gerade jetzt einen Mitmenschen braucht.“ Wenner betonte: „Ich sehe den Mitmenschen nicht als einen Fall oder gar als das Problem. Ich sehe jemanden, der Mensch ist wie ich. Gottes geliebtes Geschöpf.“ In einer Zeit, in der viele Menschen tausend Gründe sähen, an denen vorbei zu gehen, die auf einen Mitmenschen angewiesen seien, brauche Gott Menschen, die anders denken und handeln.

Unter dem Motto „Seht, geht und handelt“ nahmen rund 1.500 Christen an dem zentralen Ökumenischen Gottesdienst im Nikolaikirchhof in Leipzig teil. Auch der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, und der Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, gehörten dazu.

Mit einer Tauferinnerung und dem Anzünden der Osterkerze betonten der griechisch-orthodoxe Metropolit Augoustinos und der Erzbischof der Syrisch-Orthodoxen Kirche in Deutschland, Julius Hanna Aydin, die weltweite Gemeinschaft der Christen und die Verbundenheit mit Jesus Christus. Verbundenheit und Gemeinschaft symbolisierte auch die Menschenkette, welche die Gottesdienstbesucher während des gemeinsam gesprochenen „Vater Unser“ bildeten.

(2917 Zeichen)

ÖRK und WEA erörtern Bereiche zukünftiger Zusammenarbeit

Bossey/Schweiz | 29.06.2016 | APD | Ökumene

Laut einer deutschsprachigen ÖRK-Mitteilung vom 1. Juni traf sich am 20. Mai die Leitung und Vertretende der Weltweiten Evangelischen Allianz (WEA) und des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) im Ökumenischen Institut in Bossey/Schweiz, um mögliche Bereiche zukünftiger Zusammenarbeit zu erörtern.

Auf dem Programm der Tagung vom 20. Mai standen Einführungen in die Arbeit der WEA und des ÖRK. Weiter dachten die Teilnehmenden auch gemeinsam über aktuelle Entwicklungen in der Gesellschaft und in den Kirchen sowie über evangelische und ökumenische Bewegungen nach. Sowohl vom ÖRK als auch von der WEA nahm der jeweilige Generalsekretär an der Tagung teil.

Die beiden Organisationen tauschten gegenwärtige Pläne aus und diskutierten Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit in thematischen Bereichen wie „öffentliches Zeugnis und Friedenskonsolidierung in interreligiösen Kontexten“ und „theologische Reflexion, Bildung und Ausbildung“.

Dies war die zweite Tagung mit Leitenden und Vertretenden, aber das erste Treffen, an dem die Generalsekretäre der beiden Organisationen teilnahmen und an dem die Wahrnehmungen der WEA und des ÖRK diskutiert wurden.

Olav Fykse Tveit - Ökumenische Arbeit und Zusammenarbeit für Gerechtigkeit
ÖRK-Generalsekretär Pastor Dr. Olav Fykse Tveit sagte, „Christen und ihre Gemeinden rund um die Welt sind sich heute mehr denn je bewusst, dass das Leben selber in Gefahr ist. So viele Gefahren – wie Klimawandel, aber auch Armut und wirtschaftliche Ungerechtigkeit, Gefahren für die Gesundheit und das Wohlergehen, Gewalt und Krieg – gefährden die Menschheit und können unsere Hoffnung schwinden lassen.“

Weiter bemerkte Tveit: „Die ökumenische Arbeit und Zusammenarbeit für Advocacy –gemeinsam mit denjenigen die Stimme erheben, die im Streben nach Gerechtigkeit und Frieden Begleitung brauchen – ist eine wichtige Aufgabe für eine Gemeinschaft von Kirchen, die gemeinsam ihren Glauben in den dreieinigen Gott des Lebens ausdrücken“.

„Diese Dimension des Glaubens in der Fürsprache für Gerechtigkeit und Frieden soll Hoffnung bringen. Das Engagement zur Vermittlung von Hoffnung sollte meines Erachtens auch als Kriterium für die Religionskritik betrachtet werden.“

Tveit betonte: „Deshalb ruft der Ökumenische Rat der Kirchen die Kirchen weltweit auf, gemeinsam vorwärts zu gehen, ihr gemeinsames Leben, ihren Glaubensweg, als Teil des Pilgerwegs der Gerechtigkeit und des Friedens zu sehen und sich anderen in der konkreten Arbeit für eine veränderte Welt anzuschliessen. Wir müssen uns zusammenfinden um zu reden, zu hören und zu beten.“

Efraim Tendero - „Jede Religion kann Extremisten hervorbringen“
WEA-Generalsekretär Bischof Efraim Tendero bekräftigte den Bedarf einer engeren Zusammenarbeit zwischen ÖRK und WEA: „In unserer zunehmenden Zusammenarbeit können wir auf jahrelange Diskussionen und gegenseitiges Verständnis aufbauen. Dies ist nicht eine überstürzte Aktion in einer veränderten Situation, sondern ein durchdachter Schritt in Richtung besserer Zusammenarbeit von Christen auf globaler Ebene. Wir verdanken es unseren Mitgliedskirchen, dass wir mit der Leitung von globalen christlichen Organisationen sprechen und wenn immer möglich ein besseres Verständnis und eine engere Zusammenarbeit anstreben.“

Ein wichtiges Anliegen, das an der gemeinsamen Tagung diskutiert wurde, war die wachsende Sorge über Religion und Gewalt in verschiedenen Teilen der Welt.

„Jede Religion kann Extremisten hervorbringen“, bemerkte Tendero, „aber die christliche Lehre der Rettung durch Christus lehnt jede Art religiöser Gewalt ab.“ Doch sagte er: „Es ist die Natur der Religionen, Wahrheitsansprüche geltend zu machen darüber, was letzten Endes existiert und wie die Beziehung zwischen den Menschen und Gott aussieht.“

„Eine Religion wird extremistisch, wenn sie Macht oder Gewalt anwendet, um für andere Menschen Wahrheitsansprüche zu erheben, oder um diese für ihre eigenen Mitglieder durchzusetzen. Als religiöse Führungspersönlichkeiten ist es unsere Pflicht und unsere Berufung, den Frieden in unseren Traditionen zu verbreiten, zu lehren und zu unterstützen.“

Wilf Gasser – Nützlicher Verhaltenskodex bezüglich Mission und praktischer Hilfe
Dr. Wilf Gasser, stellvertretender Generalsekretär der WEA, fügte hinzu, dass das Thema Religion und Gewalt auch im Zusammenhang mit den zunehmenden Flüchtlingsströmen von grosser Bedeutung sei. „Wir sind sehr froh darüber, Erzählungen zu hören, wie viele Flüchtlinge im Glauben an Jesus Frieden finden. Gleichzeitig prüfen wir aber, wie Kirchen Hilfe leisten können, ohne die Spannungen zwischen den Religionen anzuschüren. Wir arbeiten gestützt auf einen Verhaltenskodex, der die ethischen Beziehungen zwischen Mission und praktischer Hilfe definiert.“

Vor fast fünf Jahren haben die WEA, der ÖRK und der Päpstliche Rat für den interreligiösen Dialog des Vatikans ein historisches Dokument über die Ethik christlicher Mission veröffentlicht: „Das christliche Zeugnis in einer multireligiösen Welt: Empfehlungen für einen Verhaltenskodex“.

Hielke Wolters – Gemeinsames Dokument gegen unethische Missionsmethoden
Pastor Dr. Hielke Wolters, beigeordneter ÖRK-Generalsekretär für Einheit, Mission und ökumenische Beziehungen, sagte, dieses historische Dokument sei „ein Teil einer Antwort auf die Kritik an Christen durch gewisse religiöse Gemeinschaften, für was diese als Anwendung unethischer Missionsmethoden wahrnehmen“.
„In einigen Fällen haben diese Einwände gegen Mission zu Anti-Bekehrungs-Gesetzen und zu Gewalt geführt. Die drei wichtigsten christlichen Organe der Welt waren in der Lage darauf zu reagieren und haben dieses Dokument verfasst, das nicht nur den biblischen Aufruf zur Evangelisation definiert, sondern auch die ethischen Aufträge im Zusammenhang mit dem Evangelium umreisst.

Clare Amos – Mitschuld von Religionen an Gewalt wird oft negiert
Dr. Clare Amos, ÖRK-Programmreferentin für interreligiösen Dialog und interreligiöse Zusammenarbeit, wies darauf hin, dass es gegenwärtig nicht allen religiösen Traditionen leicht falle, zu anerkennen, dass ihre eigene Religion an Gewalt mitschuldig sein könnte.

„Es besteht die Tendenz, zu versuchen, die Religion selber vor einer solchen Anschuldigung zu schützen, indem behauptet wird, dass diejenigen, die Gewalttaten verüben, nicht authentische Vertreterinnen oder Vertreter dieser Glaubenstradition seien“, sagte sie.

Thomas Schirrmacher - Menschenrechte als Kernkonzept christlicher Weltanschauung
Menschenrechte als Kernkonzept der christlichen Weltanschauung an die „richtige Stelle“ zu rücken, war der zentrale Grundsatz des Beitrags von Prof. Dr. Thomas Schirrmacher, Vorsitzender der Theologischen Kommission der WEA, an der Tagung. Er betonte, „Menschenrechte sind in Gottes Schöpfung der Menschen verwurzelt und nicht nur in ihrer Erlösung; deshalb haben alle Menschen die gleichen Rechte und Menschen aus vielen verschiedenen Glaubensrichtungen können dazu bewegt werden, Menschenrechte zu schützen.“

Weiter sagte Schirrmacher: „Weil die Menschenrechte schlussendlich im Werk Gottes des Schöpfers gründen, hat und kennt jede Person eine menschliche Würde, die die Grundlage für die Menschenrechte darstellt.“

Das Treffen zwischen den Leitenden von ÖRK und WEA stellte sich in der wachsenden Beziehung und Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen als wichtiger Schritt vorwärts heraus. An der Tagung war die Auffassung deutlich spürbar, dass die prekären Situationen, die heute in vielen Teilen der Welt herrschen, nach einer vereinten Stimme der Christen verlangen, die alle Anstrengungen zum Aufbau von Gerechtigkeit und Frieden unterstützt.

Die Weltweite Evangelische Allianz wurde an der Tagung vertreten durch:
Bischof Efraim Tendero, Generalsekretär und Geschäftsführer; Dr. Wilf Gasser, stellvertretender Generalsekretär; Prof. Dr. Thomas K. Johnson, WEA-Gesandter im Vatikan, leitender Berater der Theologischen Kommission; Prof. Dr. Thomas Schirrmacher, Vorsitzender der Theologischen Kommission der WEA und Moderator des Teams der WEA für intra- und interreligiösen Dialog.

Der Ökumenische Rat der Kirchen wurde an der Tagung vertreten durch:
Pastor Dr. Olav Fykse Tveit, Generalsekretär; Georges Lemopoulos, stellvertretender Generalsekretär; Prof. Dr. Isabel Apawo Phiri, beigeordnete Generalsekretärin für Öffentliches Zeugnis und Diakonie; Pastor Dr. Hielke Wolters, beigeordneter Generalsekretär für Einheit, Mission und ökumenische Beziehungen; Dr. Clare Amos, Programmreferentin für interreligiösen Dialog und interreligiöse Zusammenarbeit; Prof. Dr. Odair Pedroso Mateus, Direktor von Glauben und Kirchenverfassung.

(8802 Zeichen)

Wie können wir im 21. Jahrhundert Kirche sein? - Studientage zur theologischen und gesellschaftlichen Erneuerung

Freiburg/Schweiz | 29.06.2016 | APD | Ökumene

Vom 15. bis 17. Juni wurden an der Universität Freiburg/Schweiz die 3. Studientage zur theologischen und gesellschaftlichen Erneuerung mit rund 400 Teilnehmenden durchgeführt. Sie standen unter dem Titel „Re-Imagining the church in the 21st Century“ (Die Kirche im 21. Jahrhundert neu denken). Veranstaltet wurden sie vom Studienzentrum für Glaube und Gesellschaft und dem Institut für Ökumenische Studien der Universität Freiburg/Schweiz. Es ging um die Zukunft der Kirche, die Neu-Evangelisierung, um das Verhältnis der Kirche zur Gesellschaft und von Kirche und Mission. Über 20 Referenten und Referentinnen mit anglikanischem, freikirchlichem, reformiertem und römisch-katholischem Hintergrund referierten und diskutierten.

Professor Michael Herbst (Greifswald/Deutschland) gab Impulse zur Erneuerung der Kirche und verwies auf Luther, der grosse Freiheit gelassen habe, Ordnungen in der Kirche anzupassen. Diese seien wandelbar, müssten aber auf Jesus verweisen. Der direkte Zugang jedes Gläubigen zu Gott erlaube ihnen, alle Funktionen auszuüben unter anderem auch zu taufen, so Luther. Wenn dieses „allgemeine Priestertum“ angewandt würde, könnten die oft von den Ansprüchen überforderten Pfarrpersonen entlastet werden und die Kirchenmitglieder hätten eine Chance sich zu mehr Mündigkeit zu entwickeln, sagte Professor Herbst.

„Jede Organisation startet mit einem Propheten und endet mit einem Polizisten“, habe der anglikanische Kardinal Newman einmal gesagt, als er über die Entwicklung auch von kirchlichen Organisationen gesprochen habe, so Professor Herbst.

Volkskirchen, Grosskirchen, öffentliche Minderheits- und Missionskirchen
Kirchen entwickelten sich heute zunehmend unübersichtlich und uneinheitlich. Was an einem Ort möglich sei, müsse anderswo nicht auch funktionieren. Diese „Unordentlichkeit“ sei auch als Chance in der Entwicklung der Kirchen zu sehen, so Herbst. Zudem seien die fetten Jahre für die Kirchen vorüber. Die Volkskirchen hätten sich zu Grosskirchen gewandelt und müssten sich darauf einstellen, öffentliche Minderheits- und Missionskirchen zu werden. Heute werde durch die Kirchenaustritte sichtbar, wer zwar zur Kirche gehört habe, aber nicht davon überzeugt gewesen sei. Letztlich seien es nicht die Christen, welche die Kirche erneuern könnten, sagte Herbst.

Gott, Gebet, Gemeinschaft und Mission
Für Jane Williams, Dozentin für Systematische Theologie (London/England) und Frau des ehemaligen Erzbischofs von Canterburry, sei die Neubelebung der Kirche nur durch die Wiederentdeckung der christlichen Wahrheit möglich. Beim Christsein gehe es primär um Gott, um eine innige Beziehung mit ihm durchs Gebet und das Leben in Gemeinschaft mit andern Christen sowie um Mission, durch die man anderen von Gott erzähle bzw. sein Wesen sichtbar zu machen versuche. Es gehe bei der Kirche nicht um Unterhaltung, Psychotherapie, Sozialarbeit – darin seien die Profis besser - sondern es müsse den Christen um Gott sowie um die Sichtbarmachung und Vermittlung seines Wesens der Liebe gehen. „Wenn die Kirche nicht über Gott spricht, ist es richtig, wenn sie untergeht“, so Jane Williams: „God is the interesting thing about religion“.

Religionslose Menschen seien sehr wohl daran interessiert, mehr über Gottes Wesen zu erfahren. Man dürfe sich auch nicht scheuen, die Menschen beten zu lernen, weil es im Gebet um die Intimität mit Gott gehe, um Beziehungspflege, die sehr individuell sei. Kirchenleiter, die nicht beteten, sollten abtreten, so Jane Williams, weil ihnen ein wesentliches Element der christlichen Erfahrung fehle.

„Wir evangelisieren nicht, um die Gemeinde zu vergrössern, sondern es geht darum, Gott den Menschen darzustellen und bekannt zu machen“, sagte die Dozentin. Es gehe nicht darum, in die Kirche zu gehen, sondern darum, Kirche zu sein. Es sei Gott alleine, der die Kirche revitalisieren könne.

Neue Zeugenschaft - Wahrhaftigkeit
Ralph Kunz, Ordinarius für Praktische Theologie (Zürich), machte anhand der jüngsten Missbrauchsskandale durch Kirchenvertreter und dem jahrzehntelangen Vertuschen durch die Kirchenleiter deutlich, dass man sich nicht mit einem neuen Image der Kirche befassen kann, bevor man sich dem Zeugnis und Image der Kirche in der jüngsten und älteren Kirchengeschichte gestellt hat. Die Kirche sei mit ihrem Anspruch, die Liebe Gottes zu verkörpern, gescheitert. Dieses negative Image hafte an allen Christen, so Kunz, und beeinträchtige jedes christliche Zeugnis. Es gehe dabei nicht um die Wahrheit der Kirche, sondern um die Wahrhaftigkeit ihres Zeugnisses. Wenn die Kirche weiterhin Busse verweigere, ihre Schuld nicht eingestehe, blockiere dies ihr Zeugnis in Mission und Evangelisation. Ein neues Image der Kirche könne laut Kunz nur entstehen, wenn die Kirche und deren Vertreter bereit seien, Mitverantwortung für die Schuldgeschichte der Kirche zu übernehmen.

Freikirchliche Modelle von gesellschaftsrelevantem Gemeindebau
In sogenannten Breakoutsessions konnten die Teilnehmenden die Thematik durch Vertiefungsvorträge, Diskussionen, Berichte und Zeugnisse vertiefen.

Dabei wurden in einem Workshop freikirchliche Modelle von gesellschaftsrelevantem Gemeindebau in Altorf, Lyss, Thun und Zürich vorgestellt. Bei diesen Projekten versuchen die Initianten durch ganzheitliche Angebote, bei denen auf die Bedürfnisse der Menschen eingegangen wird, der Liebe Gottes Ausdruck zu geben. Dies reicht von familienfreundlichen Begegnungsorten mit Spielecke, Kinderhort, Mittagstisch, Aufgabenhilfe über Sprachkurse für Migranten zu Schuldenberatung und einer Sozialunternehmung für Ausgesteuerte.

Die Referenten waren sich einige, dass es auch mit diesen bedürfnisorientierten Modellen schwierig sei, Kontakte zur säkularisierten und saturierten Bevölkerung aufzunehmen.

Diese APD-Meldung umfasst das Geschehen der Studientage am 16. Juni. Weitere Informationen zum Studienzentrum für Glaube und Gesellschaft unter www.glaubeundgesellschaft.ch

Mitveranstalter
Theologische Fakultät der Universität Zürich; Doktoratsprogramm „De civitate hominis“, Fribourg; IGW International – Institut für Gemeindebau und Weltmission, Zürich; Landeskirchliche Gemeinschaft Jahu, Biel; Miteinander für Europa Schweiz; Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn; Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund (SEK); Schweizerische Evangelische Allianz

Partner
Alphalive Schweiz; A+W/pwb – Aus- und Weiterbildung der reformierten Pfarrerinnen und Pfarrer in der Deutschschweiz; AfbeT – Arbeitsgemeinschaft für biblisch erneuerte Theologie; EGW – Evangelisches Gemeinschaftswerk; Evangelisches Studienhaus Meierhof, Riehen/Basel; ISTL International – Internationales Seminar für Theologie und Leiterschaft, Zürich/Spiez; Landeskirchen-Forum; MBS – Martin Bucer Seminar, Kloten; tecum - Zentrum für Spiritualität, Bildung und Gemeindebau der Evang. Landeskirche des Kantons Thurgau: TDS – Theologisch-Diakonisches Seminar, Aarau; Theologisches Seminar Bienenberg; TSC – Theologisches Seminar St. Chrischona, Bettingen; VBG – Vereinigte Bibelgruppen Schweiz.

(7119 Zeichen)

Ich war ein Fremder - Weltflüchtlingstag der Adventisten am 18. Juni

Lüneburg/Deutschland | 29.06.2016 | APD | Menschenrechte

„Ich war ein Fremder“ lautet der Titel des Juni-Heftes 2016 der internationalen Zeitschrift der Siebenten-Tags-Adventisten „Adventist World“, die auch in deutscher Sprache erscheint. Die besondere Ausgabe befasst sich mit dem Schwerpunktthema Flüchtlinge und möchte weltweit die Adventisten auf den von der adventistischen Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) für den 18. Juni ausgerufenen „Weltflüchtlingstag“ einstimmen.

Da die evangelische Freikirche den biblischen Ruhetag am Samstag (Sabbat) feiert und damit auch die Gottesdienste an diesem Tag stattfinden, wird am 18. Juni global ein Flüchtlingssabbat begangen, an dem für Geflüchtete gebetet werden soll. In den Gottesdiensten sollen den weltweit 19 Millionen Adventisten Einblick über Fluchtgründe wie Krieg, Terror, Armut und Klimawandel gegeben, aber auch über Hilfsmöglichkeiten und den Umgang mit Flüchtlingen aufgrund biblisch-christlicher Ethik informiert werden.

Schweden: Mit offenen Armen und Skiunterricht willkommen geheissen
In seinem Artikel „Vollkommene Barmherzigkeit“ fordert Pastor Ted N. C. Wilson, der Präsident der Generalkonferenz, Adventisten in aller Welt auf, wie Jesus Menschen in Not Barmherzigkeit zu erweisen. Dabei gehe es neben der Sorge um das körperliche und soziale Wohlergehen auch um Seelsorge.

An Beispielen wird praktische Flüchtlingshilfe anschaulich gemacht. So habe die kleine adventistische Gemeinde im schwedischen Nyhyttan etwa 100 Flüchtlinge „mit offenen Armen und kostenlosem Skiunterricht willkommen“ geheissen. „Es war etwas kalt und ungewohnt für sie, mit den Skiern und Schlittschuhen, aber es hat ihnen auch eine Menge Spass gemacht“, sagte Lars Gille, ein pensionierter adventistischer Pastor und einer der städtischen Koordinatoren für die Flüchtlinge. Auch Schwedischunterricht sei erteilt und Winterkleidung ausgegeben worden. Mitglieder der Gemeinde hätten Flüchtlinge nach Hause eingeladen, um den schwedischen Lebensstil aus erster Hand zu erleben.

England: Hilfe in Dünkirchen/Frankreich
Aus England reise jeden Sonntag eine Gruppe von Ehrenamtlichen an, um mitgebrachte Lebensmittel und Kleidung in einem Flüchtlingslager in Dünkirchen in Frankreich zu verteilen. Während die adventistischen Helfer Essen kochten und frisches Obst verteilten, sei ihr Hauptziel, auch Mitgefühl zu zeigen, „indem wir ihnen einfach sagen, dass sie nicht allein sind, dass es in England, dem Land, in das sie verzweifelt gelangen wollen, eine ganze Kirchengemeinde gibt, die für sie betet“, so Sasha Becejac, einer der Leiter der Adventgemeinde in Newbold im Süden Grossbritanniens.

Deutschland, Österreich und Schweiz
Ein Mann aus Eritrea erzählt, warum er nach Deutschland geflohen sei, und eine Deutsche erklärt, warum sie ihm helfe. In der Bundesrepublik gebe es etwa 80 Flüchtlingsprojekte mit adventistischer Beteiligung, weitere seien in Planung, so Sylvia Kontusch, die ehrenamtlich die Flüchtlingsarbeit im Süddeutschen Verband der Adventisten koordiniert. In Österreich beteiligten sich etwa zehn Adventgemeinden an Flüchtlingsprojekten, in der deutschsprachigen Schweiz wären es fünf. Auch in diesen Ländern seien weitere Aktivitäten der Freikirche für Geflüchtete in Vorbereitung.

Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen
Pastor Benjamin D. Schoun, Vorsitzender des Generalkonferenz-Ausschusses zur Koordination der adventistischen Hilfe für Vertriebene in Europa, erläutert, was von der Freikirchenleitung unternommen werde, um Flüchtlingen zu helfen.

Peter N. Landless, Direktor der Gesundheitsabteilung der Weltkirchenleitung, befasst sich mit der Frage was eine örtliche Kirchengemeinde in der Flüchtlingskrise tun könne.

Mitarbeiter der Adventistischen Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA Slowenien berichten über ihre persönlichen Erlebnisse mit Flüchtlingen.

Blia Xiong vom Volk der Hmong schildert ihre Flucht von Laos nach Thailand. Julian Melgosa, stellvertretender Leiter der Bildungsabteilung der Generalkonferenz, gibt Hinweise zum Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen. Auf die Nöte von Flüchtlingskindern geht die klinische Psychologin L. Ann Hamel ein. In zwei Artikeln wird die Bibel zur Thematik befragt. Kurz erläutert werden zudem einige Begriffe, wie Asylsuchende, Binnenvertriebene oder Staatenlose.

Die Juni-Ausgabe 2016 der Zeitschrift „Adventist World“ ist im Internet unter https://www.dropbox.com/s/86ggdkl8gpbg2a0/Adventist-World-2016-06.pdf?dl=0 zu finden.

Für den Gottesdienst zum Weltflüchtlingstag am 18. Juni 2016 hat die Steuerungsgruppe des Aktionsbündnisses „Gemeinsam für Flüchtlinge“ der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland eine Gestaltungshilfe herausgegeben.

Schweizerische Evangelische Allianz SEA zum Flüchtlingssonntag 2016: „Wir wollen Migranten gut begleiten“

Stress für Körper und Seele
Die Flucht und die Ungewissheit über die Zukunft sei für viele Flüchtlinge sehr belastend und hinterlasse Spuren. Körperliche Anstrengungen, materielle Entbehrungen, Ungewissheit und die fremde Umgebung verursachten seelische Nöte bei manchen Flüchtlingen, heisst es in der Medienmitteilung zum Flüchtlingssonntag am 19. Juni der Schweizerischen Evangelischen Allianz. Sie ruft dazu auf, Asylsuchenden verständnisvoll zu begegnen und Flüchtlinge zu unterstützen. „Wir wollen Migranten gut begleiten“, sagt Niklaus Meier von der Task Force Flüchtlinge der SEA. „So erhöhen wir die Chance einer guten Integration.“

Ein Kurs für Migrationsbegleitung
Seit dem Einsetzen der Flüchtlingswelle haben Kirchgemeinden und Christen in der Schweiz bereits viele Ideen entwickelt und spannende Projekte begonnen. Die von der Schweizerischen Evangelischen Allianz im letzten Jahr gestartete und fortlaufend aktualisierte Webseite www.flüchtlingen-helfen.ch/ listet eine Anzahl solcher Projekte auf.

Wer seine Kompetenzen im Umgang mit Migranten zusätzlich erweitern möchte, kann dies am Kurs für Migrationsbegleiter tun, der im September in Aarau startet. Informationen zu diesem Kurs finden Sie hier: http://www.agik.ch/integrationsbegleiter-ausbildung

(6125 Zeichen)

Strassburg: „Homo-Ehe“ ist kein Menschenrecht

Zürich/Schweiz | 29.06.2016 | Livenet/APD | Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR in Strassburg/Frankreich hat am 9. Juni entschieden, dass es kein „Menschrecht“ auf eine gleichgeschlechtliche Ehe gibt. Familienschützer begrüssten dies als „historisches Urteil“, schreibt Livenet.ch, von Medien werde das Urteil aber weitgehend verschwiegen.

„Das wichtigste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seit vielen Jahren“ nennt Andreas Unterberger, ehemaliger Chefredakteur der österreichischen Tageszeitungen Die Presse und Wiener Zeitung, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Dennoch werde es von den Medien verschwiegen. „Aus Dummheit oder Absicht?“, fragt Unterberger. „Das Urteil ist jedenfalls historisch.“

Der EGMR hatte sich mit dem Fall der beiden französischen Homosexuellen Stéphane Chapin und Bertrand Charpentier zu befassen. Mit seinem Urteil hob der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die „Ehe“ der beiden Franzosen auf, die der Grünen-Politiker Noël Mamère 2004 als Bürgermeister von Bègle/Frankreich vollzogen hatte. Diese Inszenierung wurde laut Livenet.ch allgemein als politische Provokation wahrgenommen, weil sowohl die „Ehemänner“ als auch der Grünen-Bürgermeister wissentlich gegen die Rechtslage verstossen hätten.

Chapin und Charpentier wollten ihre „Eheschliessung“ in das französische Personalregister eintragen lassen und zogen dafür vor Gericht und durch alle Instanzen, bis sie schliesslich vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte endeten. Weiter geht es nicht mehr. An den französischen Gerichten hatten sie Unrecht bekommen; ihre „Eheschliessung“ war annuliert worden, was nun vom EGMR bestätigt wurde. Der EGMR urteilte, dass das Paar mit der Annullierung der Ehe weder wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert wurde, noch damit gegen das Recht auf Eheschliessung oder der Achtung des Privat- und Familienlebens verstossen wurde.

Bisherige Rechtsprechung bestätigt
Der EGMR wies darauf hin, dass die Europäische Menschenrechtskonvention „das traditionelle Konzept der Ehe verankert, nämlich die Lebensgemeinschaft von einem Mann und einer Frau“. Das Gericht bestätigte, dass die einzelnen Länder frei darin bleiben sollen, die Ehe für andere Formen des Zusammenlebens als die heterosexuelle Partnerschaft zu öffnen oder nicht. Wenn einzelne europäische Länder die Ehe für homosexuelle Paare öffneten, seien andere nicht in gleicher Weise dazu verpflichtet. Bereits 2010 hatte der Gerichtshof eine ähnliche Klage aus Österreich abgewiesen.

Mit der Entscheidung des EGMR werde der Argumentation, dass es ein Menschenrecht auf die homosexuelle Ehe gebe, der juristische Boden entzogen, so Livenet.ch. Die Entscheidung des EGMR erfolgte einstimmig, was auf längere Zeit eine Änderung seiner Position unwahrscheinlich mache.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist Teil der 1953 in Kraft getretenen Europäischen Menschenrechtskonvention. Er ist älter als die EWG (1957), die EG (1993) und die EU (2007) und hat mit diesen wirtschaftlichen und politischen Institutionen nichts zu tun.

Der Europäischen Menschenrechtskonvention sind alle 47 Mitglieder des Europarats beigetreten, so auch die Schweiz. „Daher unterstehen mit Ausnahme von Weissrussland und dem Vatikanstaat sämtliche international anerkannten europäischen Staaten einschliesslich Russlands, der Türkei, Zyperns und der drei Kaukasusrepubliken Armenien, Aserbaidschan und Georgien der Jurisdiktion des EGMR. Jeder kann mit der Behauptung, von einem dieser Staaten in einem Recht aus der Konvention verletzt worden zu sein, den EGMR anrufen“, so Wikipedia.

(3736 Zeichen)

Trotz Religionsfreiheit können Baselbieter Schulen Händedruck einfordern

Liestal/Schweiz | 29.06.2016 | APD | Religionsfreiheit

Trotz Religionsfreiheit können die Baselbieter Schulen bei der Begrüssung zwischen Lehrpersonen und Schülern einen Händedruck einfordern und die Sanktionsmöglichkeiten des Bildungsgesetzes anwenden. Zu diesem Schluss kommt die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) im Rahmen einer rechtlichen Prüfung für die Sekundarschule Therwil. Um die Integration umfassender und zielführend anzugehen, werden laut Medienmitteilung des Kantons Basel-Landschaft die Behörden künftig verstärkt zusammenarbeiten: Die Baselbieter Schulen werden dem zuständigen Amt für Migration (AFM) der Sicherheitsdirektion neu Integrationsprobleme melden. Dieses verfügt über repressive Instrumente im Ausländerrecht bei mangelhafter Integration.

Ursprung dieser Rechtsabklärung und einer entstandenen breiten gesellschaftlichen Diskussion waren zwei Schüler der Sekundarschule Känelmatt in Therwil. Sie führten an, dass sie eine Person anderen Geschlechts aufgrund ihrer Religion nicht berühren dürfen. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Schulbetriebs hat die Schulleitung die Schüler temporär vom Händedruck befreit. Im Gegenzug durften sie den Lehrpersonen beiden Geschlechts die Hand nicht mehr geben.

Können Lehrerinnen ihre Schüler zum Händedruck verpflichten, wenn sie ihn aufgrund des Geschlechts verweigern und dies religiös begründen? Diese Frage hat die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BKSD für die Sekundarschule Känelmatt in Therwil rechtlich bejaht: Das öffentliche Interesse bezüglich Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Integration von Ausländern überwiegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Religionsfreiheit) der Schüler erheblich.

In die Abwägung sind nebst diesen öffentlichen Interessen auch die Grundrechte der Lehrpersonen sowie der Mitschülerinnen und Mitschüler einzubeziehen. Die Ausübung der eigenen Glaubens- und Gewissensfreiheit wird durch die Religionsfreiheit der anderen begrenzt. Verweigert eine Person den Händedruck aus religiösen Gründen, ist ein Handschlag nicht möglich. Lehrpersonen sowie Mitschülerinnen oder Mitschüler werden dadurch in eine religiöse Handlung einbezogen. Dies unterscheidet sich vom Tragen des Kopftuches oder vom Fernbleiben des Schwimmunterrichts, für die es bereits Bundesgerichtsurteile gibt: Die soziale Geste des Händedrucks ist wichtig für die Vermittelbarkeit von Schülerinnen und Schüler später im Berufsleben.

Verweigerung des Händedrucks: Ermahnung, Disziplinarmassnahmen oder Busse
Der Händedruck kann durch eine Lehrperson folglich eingefordert werden, wie Bildungsdirektorin Monica Gschwind am 25. Mai den Leiterinnen und Leitern der Baselbieter Volksschulen persönlich mitgeteilt hat. Wird der Händedruck weiter verweigert, kommen die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten des Bildungsgesetzes zur Anwendung: Die Erziehungsberechtigten können ermahnt oder mit einer Busse von bis zu 5‘000 Franken gebüsst werden. Parallel dazu können Disziplinarmassnahmen bei den Schülerinnen und Schülern ergriffen werden. Diese müssen erzieherisch wirken, geeignet, erforderlich und verhältnismässig sein. Möglich sind Massnahmen wie eine mündliche Mahnung, eine Aussprache mit den Erziehungsberechtigten und ein schriftlicher Verweis gegenüber den Erziehungsberechtigten.

Therwil: Aufhebung der Zwischenlösung
Aufgrund des vorliegenden Ergebnisses wird die Sekundarschule Therwil die Zwischenlösung, die temporäre Befreiung der beiden Schüler vom Händedruck, nun aufheben und die Schüler zum Händedruck verpflichten. Sollten sie den Händedruck weiter verweigern, werden Sanktionen des Bildungsgesetzes geprüft.

Verstärkte Zusammenarbeit der Behörden bei Integrationsproblemen
Der verweigerte Händedruck an der Sekundarschule Känelmatt in Therwil ist ein Beispiel für zahlreiche Herausforderungen im Bereich der Integration, die nicht nur die Schule betreffen. Das Bildungsgesetz regelt ausschliesslich den Schulbetrieb und keine generellen ausländerrechtlichen Fragen wie zum Beispiel Aufenthaltsbewilligungen. Dies obliegt dem zuständigen Amt für Migration der Sicherheitsdirektion. Um die Integration umfassend und zielführend anzugehen, werden die Behörden künftig verstärkt zusammenarbeiten. Dafür passen die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BKSD sowie die Sicherheitsdirektion SID ihre Rechtsgrundlagen an und schaffen so eine Brücke zwischen dem Bildungs- und Ausländerrecht.

Die Schulen müssen künftig substantielle Integrationsprobleme dem Amt für Migration melden, sofern diese zu Sanktionen gegenüber Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten führen. Damit wird die Prüfung von allfälligen ausländerrechtlichen Massnahmen an die zuständige Behörde weitergegeben. Dieses Vorgehen ist vergleichbar mit der Meldepflicht an die Kindesschutzbehörde (KESB) bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Auch dort obliegt es der Kindesschutzbehörde und nicht der Schule, die Situation zu prüfen und allfällige Massnahmen ausserhalb des Schulbetriebs anzuordnen.

(5082 Zeichen)

Symposium zur Religionsfreiheit in Lugano

Lugano/Schweiz | 29.06.2016 | APD | Religionsfreiheit

Am 21. Mai wurde in der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Lugano-Massagno/Schweiz ein Symposium zur Religionsfreiheit durchgeführt, an dem Menschenrechtsexperten, Juristen, Religionsvertreter und Theologen referierten und sich bei einem Podiumsgespräch austauschten. Organisiert wurde der Event von der Internationalen Vereinigung zur Förderung und Verteidigung der Religionsfreiheit IVVFR, Sektion Schweiz, die auch drei Personen für ihren Einsatz für die Menschenrechte mit dem Religionsfreiheitspreis 2016 auszeichnete.

„Dauerhafter Frieden ist nur möglich, wenn wir unseren Kinder beibringen, dass nur der Dialog zielführend ist“, sagte Giampiero Vassallo, Organisator und Leiter der Abteilung Religionsfreiheit der Adventisten in der französischsprachigen Schweiz und im Tessin.

„75 Prozent der Bewohner unseres Planeten haben bezüglich Religion keine Chance, frei zu sein. Es gilt deshalb das Privileg zu erkennen, in einem Land leben zu dürfen, in dem unsere Rechte geschützt werden“, sagte Dr. John Graz, Lausanne/Schweiz, ehemaliger Repräsentant der Siebenten-Tags-Adventisten bei den Vereinten Nationen. „Alle haben das Recht einer Religion anzugehören oder auch nicht“, so Graz.

Religionsfreiheitspreis 2016
Für ihren Einsatz zu Gunsten der Menschenrechte zeichnete IVVFR-Präsident, David Jennah, folgende Personen mit dem Religionsfreiheitspreis 2016 aus: Gianfranco Rossi sowie seine Frau, ehemaliger IVVFR-Generalsekretär in Europa; Prof. Vincenzo Pacillo, Ausserordentlicher Professor für Kirchen- und Kanonisches Recht an der theologischen Fakultät Lugano; Dr. John Graz, ehemaliger Generalsekretär der International Religious Liberty Association (IRLA).

Referenten aus verschiedenen Religionen
Es referierten beziehungsweise beteiligten sich am Symposium zur Religionsfreiheit: David Jennah, Präsident der Sektion Schweiz der Internationalen Vereinigung zur Förderung und Verteidigung der Religionsfreiheit IVVFR; Pater Abraham Unal, syrisch-orthodoxe Kirche im Tessin; Paolo Tognina, evangelischer Theologe und Journalist RSI (Radio und Fernsehen der italienischen Schweiz); Prof. Vincenzo Pacillo, ausserordentlicher Professor für Recht und Religion an der Universität Modena/Italien und Reggio Emilia; Imam Samir Radawan Jelassi, Vertreter der islamischen Gemeinden in Tessin.

(2333 Zeichen)

„Religionsfreiheit hat politisches und gesellschaftliches Störpotenzial“

Leipzig/Deutschland | 29.06.2016 | APD | Religionsfreiheit

Mit der Religionsfreiheit als Testfall für die Menschenrechte befasste sich ein Podiumsgespräch während des 100. Katholikentags in Leipzig.

Auch in liberalen Gesellschaften hat Religionsfreiheit „eine gewisse Sperrigkeit“
Religionsfreiheit ist laut dem UN-Sonderberichterstatter Heiner Bielefeldt, Erlangen, eine Provokation für alle Gesellschaften. Sie habe ein politisches Störpotenzial, vor allem in autoritären Staaten, und ein gesellschaftliches Störpotenzial, etwa in Einparteiensystemen, die eine „nahtlose Einheit von Volk und Partei“ suggerierten. Aber auch in liberalen Gesellschaften wie der deutschen habe sie eine gewisse Sperrigkeit. Als Negativbeispiel nannte Bielefeldt die deutsche Beschneidungsdebatte in den Jahren 2012/13. Diese habe „sehr ätzende Untertöne“ gehabt. Es sei dabei um „Aufklärung mit ausgestrecktem Zeigefinger, aber mit völlig verstopften Ohren“ gegangen.

Atheistische Intoleranz gegenüber der Religionsfreiheit
Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Ayman Mazyek, Köln, bezeichnete Religionsfreiheit als eine „Zumutung“ für alle Gesellschaften. Dabei sei das Rüstzeug zur theologischen Auseinandersetzung in den grossen Schriftreligionen angelegt. Er verwies etwa auf die Koran-Sure 5, Vers 48: „Wenn Allah wollte, hätte Er euch zu einer einzigen Gemeinschaft gemacht. Aber (es ist so,) damit Er euch in dem, was Er euch gegeben hat, prüfe. So wetteifert nach den guten Dingen!“ Mazyek wies darauf hin, dass es auch atheistische Intoleranz gegenüber der Religionsfreiheit gebe. Mit Blick auf die AfD fügte er hinzu, in Deutschland existiere nun eine Partei, welche die Religionsfreiheit für eine bestimmte Religionsgemeinschaft einschränken wolle.

Religionsfreiheit: Nicht Recht der Kirchen, sondern Recht jedes Menschen
Die Münsteraner Sozialwissenschaftlerin Marianne Heimbach-Steins erinnerte an den Erkenntnisfortschritt des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) der römisch-katholischen Kirche beim Thema Religionsfreiheit: Diese sei ein Recht der Person, nicht Recht einer Religionsgemeinschaft; „nicht Recht der Katholiken oder der Kirche, sondern jedes Menschen“. Gegen die Religionsfreiheit des Einzelnen „kann es keinen Kulturvorbehalt geben“, so die Sozialwissenschaftlerin, „wie und wo er auch immer geäussert werden möge“.

(2337 Zeichen)

Religion kann nicht einfach an der Garderobe abgegeben werden

Friedensau bei Magdeburg/Deutschland | 29.06.2016 | APD | Religionsfreiheit

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) befasst sich zurzeit mit einem Fall, in dem einer muslimischen Arbeitnehmerin aus Belgien gekündigt worden war, nachdem sie mit einem Kopftuch zur Arbeit erschien. Sie hatte für eine Sicherheitsfirma gearbeitet und war dort auch an der Rezeption mit unmittelbarem Kundenkontakt eingesetzt.

Generalanwältin: Kopftuch-Verbot möglich
Am 31. Mai unterbreitete die Generalanwältin am EuGH, die deutsche Juristin Juliane Kokott, dem Gerichtshof einen Entscheidungsvorschlag, wonach es sich bei dem Verbot des Arbeitgebers, Zeichen von weltanschaulicher oder religiöser Überzeugung bei der Arbeit zu tragen, zwar um eine mittelbare Diskriminierung handle. Diese könne allerdings durch unternehmerische Entscheidungen im Rahmen der Firmenpolitik gerechtfertigt sein, wenn sie sich im Rahmen der Verhältnismässigkeit bewege und nicht auf Vorurteilen gegenüber einer bestimmten Einstellung oder Religion beruhe. Da sich das Verbot nicht nur auf eine bestimmte Religion bezog, sah die Generalanwältin im konkreten Fall keine unerlaubte Diskriminierung.

In Deutschland muslimische Kopftücher am Arbeitsplatz erlaubt
Es bleibe abzuwarten, ob der Europäische Gerichtshof dem Vorschlag der Generalanwältin, wie häufig, in seiner abschliessenden Entscheidung folgen werde, so der Jurist Dr. Harald Mueller, Leiter des Instituts für Religionsfreiheit der Theologischen Hochschule der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Friedensau bei Magdeburg. Falls ja, müsse darauf geachtet werden, welche Auswirkungen dies auf die Diskussion in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union habe. In Deutschland wären muslimische Kopftücher am Arbeitsplatz weitgehend erlaubt, solange nicht überwiegende Rechtspositionen Anderer dem entgegenstünden. Das habe das Bundesverfassungsgericht im Januar 2015 in einer Entscheidung bekräftigt, in der es um eine kopftuchtragende Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen ging.

Zwar sei der Entscheidungsmassstab des EuGH das europäische Antidiskriminierungs-recht und nicht das deutsche Grundgesetz, gleichwohl wären Auswirkungen auch auf die hiesige Rechtsprechung zu erwarten, gab Mueller zu bedenken. Möglichweise werde dadurch die Debatte um den Umgang mit dem Islam erneut befeuert, was angesichts der schon aufgeladenen Stimmung zu neuen Herausforderungen führen könnte.

Der Religionsfreiheit viel Raum geben
Aus dem Blickwinkel der Religionsfreiheit sei es wünschenswert, den Äusserungen von religiöser Vielfalt so viel Raum wie möglich zu geben, betonte der Jurist. Andererseits dürfe nicht übersehen werden, dass im expansiven Islamismus eine Gefahr für den Zusammenhalt der Gesellschaft liege, der angemessen begegnet werden müsse. Hier die richtige Balance zu finden, erfordere von allen Beteiligten Verantwortung und Sensibilität.

In dem Votum der Generalanwältin finde sich eine Passage, die nicht unproblematisch wäre, so Mueller. So habe Juliane Kottok in dem Kopftuchfall die Diskriminierung wegen der Religion in Beziehung gesetzt zu anderen Diskriminierungen. Sie hätte darauf hingewiesen, dass Arbeitnehmer ihr Geschlecht, ihre Hautfarbe, ihre ethnische Herkunft, ihre sexuelle Ausrichtung, ihr Alter und ihre Behinderung beim Betreten des Arbeitsplatzes nicht an der Garderobe abgeben könnten. Bei der Ausübung von Religion könne laut Kottok jedoch Zurückhaltung geboten sein. „Hier muss klargestellt werden, dass auch die Religion für die meisten Menschen etwas ist, das nicht einfach an der Garderobe abgegeben werden kann“, verlangte Harald Mueller.

In Deutschland Kopftuchverbot nur in Ausnahmefällen
In Deutschland darf gegenwärtig ein Arbeitnehmer das Tragen eines Kopftuches während der Arbeit nur dann verbieten, wenn es dafür gewichtige Gründe gibt. Das kann beispielsweise eine durch Kundenbeschwerden belegte Gefahr der Geschäftsschädigung oder eine Störung des Betriebsfriedens sein. Auch ein konfessionelles Krankenhaus darf seinen Krankenschwestern das Tragen des Kopftuches untersagen, denn kirchliche Einrichtungen haben im Arbeitsrecht einen Sonderstatus. Muslimischen Lehrerinnen an staatlichen Schulen muss jedoch das Kopftuchtragen grundsätzlich erlaubt sein, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2015 in einem Urteil.

Trotz dieses Urteils dürfen auch weiterhin Lehrerinnen im Bundesland Berlin kein Kopftuch an den meisten staatlichen Schulen tragen. Im April 2016 wies das Berliner Arbeitsgericht die Klage einer Muslima zurück, die an einer Grundschule mit Kopftuch unterrichten wollte. Nachdem sie deshalb nicht als Lehrerin eingestellt worden war, machte sie vergeblich eine Entschädigung geltend, da sie sich diskriminiert fühlte. Das Gericht verwies jedoch auf das Berliner Neutralitätsgesetz, das alle Religionen gleich behandle. Danach dürften neben Lehrern auch Polizisten und Justizmitarbeiter keine religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen. Zudem habe die Senatsverwaltung für Bildung der Frau einen Arbeitsvertrag für eine berufsbildende Schule angeboten, wo das Kopftuchverbot nicht gelte. Dieses Angebot habe die Klägerin jedoch abgelehnt.

Ein Verbot von religiösen Bekundungen durch das äussere Erscheinungsbild von Lehrerinnen und Lehrern, beispielsweise Kopftuch, sei laut Urteil des BVerfG erst dann zulässig, wenn eine hinreichend konkrete Gefahr für den Schulfrieden und die Wahrung der staatlichen Neutralität bestehe, informierte Harald Mueller. Eine lediglich abstrakte Gefährdung genüge nicht. Wenn es zu Verboten in diesem Sinne käme, müssten diese unterschiedslos für alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen gelten.

Religion nicht aus dem öffentlichen Raum verdrängen
Das Bundesverfassungsgericht habe sich trotz des danach ergangenen Urteils in Berlin aber auch gegen Tendenzen gewandt, die unter Hinweis auf die staatliche Neutralitätspflicht ein weitgehendes Hinausdrängen von religiösen Bezügen aus dem öffentlichen Raum fordern, informierte Mueller. Der Staat nehme vielmehr eine offene und die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermassen fördernde Haltung ein, gab der Jurist zu bedenken. Er befürchte allerdings, wenn das in einigen Monaten zu erwartende Urteil des Europäischen Gerichtshofs dem Antrag der Generalanwältin entspricht, der Spielraum für Kopftuchverbote in Deutschland grösser werden könnte. Ob dies dann auch weitere Auswirkungen auf die Religionsfreiheit in der Bundesrepublik habe, müsse abgewartet werden.

(6484 Zeichen)

Katholische Kirche bekennt sich zur Religionsfreiheit für alle

Bonn/Deutschland | 29.06.2016 | APD | Religionsfreiheit

Der Vorsitzende der römisch-katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hat auch in diesem Jahr eine Grussbotschaft an die Muslime in Deutschland gerichtet, um ihnen zum Beginn des Fastenmonats Ramadan und zum Fest des Fastenbrechens die Segenswünsche der Bischöfe und der deutschen Katholiken zu übermitteln.

In seiner Botschaft dankte der Kardinal allen, die in Deutschland ihre „helfende Hand“ den Flüchtlingen gereicht hätten. Der Dienst von Christen, Juden und Muslimen sei ein gemeinsames Zeichen für die Menschenfreundlichkeit Gottes. In einem zweiten Gedanken kam Marx auf das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) zu sprechen, in dem sich die römisch-katholische Kirche unzweideutig zur Religionsfreiheit als einem universalen Menschenrecht bekannt habe.

Die Religionsfreiheit leite sich von der Würde des Menschen ab und müsse deshalb überall beachtet werden, so das Kirchenoberhaupt. Es gehe dabei um die Freiheit der Gläubigen der eigenen Gemeinschaft und ebenso um die Freiheit der Anders- und der Nichtglaubenden. Kardinal Marx betonte: „Die katholische Kirche lehnt alle Forderungen populistischer Bewegungen, die die Religionsfreiheit der Muslime in Deutschland einschränken wollen, unzweideutig ab. Und mit gleicher Eindeutigkeit treten wir der Verweigerung der Religionsfreiheit für die Christen in mehrheitlich muslimischen Ländern entgegen.“

Die Grussbotschaft von Kardinal Marx ist im Internet unter www.dbk.de zu finden.

(1485 Zeichen)

Symposium zu Religionsfreiheit, Toleranz und christlicher Glaube

Bad Liebenzell/Deutschland, | 29.06.2016 | APD | Religionsfreiheit

Im Rahmen des dritten Symposiums der Internationalen Hochschule Liebenzell/Deutschland unter dem Titel „Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und christlicher Glaube“ vom 24. bis 25. Juni standen am ersten Kongresstag unter anderem die Religionsfreiheit in Spanien und Frankreich, die Frage nach der Toleranz von Religion sowie die Gesamthaltung in Bezug auf christliche Mission im Fokus.

Religionsfreiheit in Spanien und Frankreich
Die politische Entwicklung der Religionsfreiheit in Spanien von der mittelalterlichen Inquisition bis zur Gegenwart beleuchtete David Kramer, der selbst einige Jahre in Gemeindegründungsprojekten in Spanien tätig war. Kramer wies auf die enge Verquickung von spanischer Politik und römisch-katholischer Kirche, deren Folgen bis weit in das 20. Jahrhundert spürbar gewesen seien, hin: „Die Kirche war eine schlechte Kirche, weil sie sich staatlich gebärdete. Der Staat war ein schlechter Staat, weil er sich mit kirchlichen Federn schmückte“, so Kramer.

Norbert Laffin, Pastor und Gemeindegründer in der Normandie/Frankreich, gab einen Überblick über die politische Situation evangelischer Christen in Frankreich von der Reformation bis zur Gegenwart. Er sei dankbar für eine in der Geschichte nie gekannte Religionsfreiheit. „Evangelikal“ sei in Frankreich kein Unwort. Laffin wies aber auch auf notwendige Wachsamkeit gegenüber dem Staat hin: Die in Frankreich praktizierte Trennung von Religion und Politik (Laizität) dürfe nicht uminterpretiert und zu einer „religionsfeindlichen Laizisme“ werden.

Darf Religion tolerant sein?
Mit der Absolutheit religiöser Geltungsansprüche beschäftigte sich das Referat von Dr. Heinzpeter Hempelmann, Professor für Systematische Theologie und Philosophie an der Ev. Hochschule TABOR in Marburg. Religion sei deshalb gefährlich, weil sie Aussagen treffe, die absolute, universale und exklusive Geltung beanspruchen. Versuche, Religion durch Umgestaltung zu „domestizieren“, also tolerant und zahm zu machen, gingen am Kern der Religion vorbei. Hempelmann sprach sich deshalb für den „Weg einer schwachen Theologie“ aus: Auf alle Formen von Dominanz sollte verzichtet werden. Christen sollten zwischen „Persontoleranz und Sachtoleranz“ unterscheiden und „die Wahrheit in Liebe“ bekennen.

Menschenrechte und Mission
Dr. Christof Sauer, Direktor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit, Kapstadt/Südafrika, und Professor für Religions- und Missionswissenschaft an der Evangelisch Theologischen Faculteit Leuven/Belgien, stellte die Bedeutung von vier neueren Dokumenten über christliche Verständigung zum Thema Religionsfreiheit vor: „Das christliche Zeugnis in einer multireligiösen Welt“ aus dem Jahr 2011, „The Global Charter of Conscience“ von 2012, die „Tirana Botschaft“ zu Diskriminierung, Verfolgung, Martyrium von 2015 und die „Marcham Message“ zum Thema Frauen und Verfolgung aus dem Jahr 2016.

Internationale Hochschule Liebenzell
Die Vorträge des Symposiums sollen in einem Tagungsband erscheinen. Die Internationale Hochschule Liebenzell ist eine staatlich anerkannte Fachhochschule , die Bachelor- und Masterstudiengänge in Theologie, Gemeindepädagogik und Soziale Arbeit anbietet. Sie steht unter der Trägerschaft der Liebenzeller Mission GmbH.

(3306 Zeichen)

„Hope Bibelstudien-Institut“ startet Online-Bibelkreis

Alsbach-Hähnlein/Deutschland | 29.06.2016 | APD | Bibel

Ab sofort können Studienteilnehmer beim „Hope Bibelstudien-Institut“ des Medienzentrums „Stimme der Hoffnung“ der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten auch per Live-Videokonferenz einen Glaubenskurs studieren. Dabei befassen sich Kursteilnehmer unter Teilnahme eines Begleiters vom „Hope Bibelstudien-Institut“ gemeinsam online mit der Heiligen Schrift. Am 23. Mai, wurde die erste Live-Videokonferenz für den neuen Online-Bibelkreis mit Teilnehmern aus Hamburg durchgeführt.

Mit diesem neuen Angebot haben Fernkursteilnehmer des „Hope Bibelstudien-Instituts“ die Möglichkeit, sich in der Gruppe virtuell über ihren Glauben auszutauschen. „Beim ersten Treffen lasen wir gemeinsam einen Bibel-Abschnitt, tauschten Gedanken zum Text aus und beteten füreinander“, so ein Teilnehmer.

„Mit dem regionalen Online-Bibelkreis setzen wir einen weiteren Schritt, um an der Bibel interessierte Menschen noch besser zu vernetzen. Damit wollen wir die Möglichkeit eröffnen, dass sich Kursteilnehmer aus der gleichen Region zusammenfinden und kennenlernen können“, informierte Pastor Sven Fockner, Leiter des „Hope Bibelstudien-Instituts“.

Aktuelles Thema des neuen Online-Bibelkreises ist die Apostelgeschichte im Neuen Testament. Interessierte aus dem Raum Hamburg können sich über die Website www.hope-kurse.de melden, um mitzumachen. Der Bibelkreis findet 14-tägig statt. Der nächste Live-Termin des Online-Bibelkreises ist am Montag, den 6. Juni von 19 bis 20:15 Uhr.

Das „Hope Bibelstudien-Institut“ ist das älteste Institut für kostenfreien Bibelfernunterricht in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Es wurde 1948 gegründet und gehört zum Medienzentrum „Stimme der Hoffnung“ mit Sitz in Alsbach-Hähnlein bei Darmstadt. Mehr Informationen unter www.bibelstudien-institut.de oder www.hope-kurse.de

(1850 Zeichen)

Mitgliederversammlung der Schweizerischen Bibelgesellschaft (SB)

| 29.06.2016 | APD | Bibel

An der jährlichen Mitgliederversammlung der Schweizerischen Bibelgesellschaft (SB) wurde am 31. Mai in Bern, im Haus der Kirche, die Jahresrechnung 2015 abgenommen, über die neue Strategie der SB informiert sowie die Wahl von zwei neuen Vorstandsmitgliedern durchgeführt. Die rund 45 Teilnehmenden waren mehrheitlich Delegierte von reformierten Kantonal- oder von Freikirchen sowie Einzelmitglieder.

In der zweistündigen Geschäftssitzung am Morgen wurde der Jahresbericht sowie die Jahresrechnung 2015 angenommen, welche mit einem positiven Jahresergebnis von 30.830 Franken abschloss. Die Jahresrechnung 2015 wurde das erste Mal nach Swiss GAAP FER 21 dargestellt, der Rechnungslegung für gemeinnützige Nonprofit-Organisationen. Die Bewertungen würden damit der Realität entsprechen, sagte Eva Thomi, SB-Geschäftsführerin, was bedeute, dass es keine stillen Reserven mehr gebe.

SEA-Ehrenkodex – keine ZEWO Zertifizierung
Die Rechnungslegung der Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER 21 ermögliche es der Schweizerischen Bibelgesellschaft den Ehrenkodex der Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA) zu beantragen, so Thomi. Organisationen, welche den SEA-Ehrenkodex unterzeichnen, verpflichten sich, offen über ihre Tätigkeit und den Einsatz der Spendenmittel zu informieren und die Rechnungsführung überprüfen zu lassen.

Die Schweizerische Bibelgesellschaft könne sich nicht durch die ZEWO zertifizieren lassen, da diese die Gemeinnützigkeit anders als die Steuerbehörden definiere. Bei den kantonalen Steuerbehörden sei die Bibelgesellschaft als gemeinnützige Organisation anerkannt. Die ZEWO anerkenne aber keine Organisation als gemeinnützig, die eine religiöse Zweckbestimmung habe, so die SB-Geschäftsführerin.

Nach Angaben von Eva Thomi entwickelt der SB-Vorstand eine Anlagestrategie für die Gelder der Bibelgesellschaft und ein entsprechendes Reglement dazu.

Strategie der Schweizerischen Bibelgesellschaft
Die Arbeitsgruppe Strategie hat ein 12-seitiges Arbeitspapier erstellt, das an der nächsten Vorstandssitzung besprochen werden soll. An der Mitgliederversammlung wurde den Delegierten ein Zwischenbericht der Strategiegruppe kurz vorgestellt. Eine Diskussion und Beschlussfassung der neuen Strategie soll nach der Bearbeitung durch den Vorstand an der Mitgliederversammlung im Jahr 2017 erfolgen.

Neue Zusammensetzung des Vorstands
Je aus familiären Gründen haben Dr. theol. Soham Al-Suadi und Antje Kirchhofer ihre Demission als SB-Vorstandsmitglieder erklärt. Die Delegierten wählten Liza Zellmeyer-Hügli, Vertreterin der Christkatholischen Kirche, sowie Pierre Alain Mischler, Vertreter der Evang. ref. Kirche des Kantons Wallis in den Vorstand. Die Société Evangélique de Genève hat mangels eigener Aktivitäten den Austritt aus der Schweizerischen Bibelgesellschaft erklärt.

Lutherbibel 2017
Am Nachmittag berichtete Dr. Hannelore Jahr, Deutsche Bibelgesellschaft, über die Revision der Lutherbibel 2017 an der 70 Wissenschaftler in verschiedenen Arbeitsgruppen gearbeitet haben. Die revidierte Lutherbibel 2017 wird von der Deutschen Bibelgesellschaft im Herbst 2016 zum Lutherjubiläum 2017 herausgegeben. Formulierungen im Text, die zum „kulturellen Gedächtnis“ Deutschsprachiger gehörten, seien laut Dr. Jahr im Text belassen und nicht modernisiert worden. Dazu gehöre zum Beispiel die Passage in Psalm 23 „im finsteren Tal wandeln“. Spezifische Lutherbegriffe wie „Heiland“ und „selig“ seien auch belassen worden und nicht mit „Retter“ oder „retten“ ersetzt worden.

Über die Schweizerische Bibelgesellschaft
Die Schweizerische Bibelgesellschaft wurde am 26. November 1955 in Aarau als Nachfolgerin des Bundes der Schweizerischen Bibelgesellschaften gegründet. Heute zählt sie 45 Kollektivmitglieder; darunter evangelisch-reformierte Kantonalkirchen, die Christkatholische Kirche, evangelische Freikirchen, kantonale Bibelgesellschaften, und christliche Gemeinschaften und Werke in der Schweiz, mit denen sie die Verantwortung für die Verbreitung der Bibel teilt. Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten ist seit 1982 Mitglied der Schweizerischen Bibelgesellschaft.

Die Schweizerische Bibelgesellschaft ist ein Kompetenzzentrum für die Bibel in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Sie unterstützt und fördert die Übersetzung, Herstellung und Verbreitung von Bibeln, Bibelteilen und biblischer Literatur im In-und Ausland. Sie engagiert sich mit über 146 im Weltbund der Bibelgesellschaften (United Bible Society) zusammengeschlossenen nationalen Bibelgesellschaften dafür, die Bibel in verständlichen, modernen und den Bedürfnissen angepassten Formen zu den Menschen zu bringen.

(4684 Zeichen)

Globale Bibelverbreitung übersteigt 2015 erstmals 34 Millionen Exemplare

Stuttgart/Deutschland | 29.06.2016 | APD | Bibel

Die Bibelgesellschaften haben 2015 die Zahl der weltweit verbreiteten Bibeln auf rund 34,4 Millionen Ausgaben erneut gesteigert. Dies teilte die Deutsche Bibelgesellschaft in Stuttgart (DBG) mit. Zum Vorjahr sei das ein Plus von einer halben Million. Das gehe aus dem jährlich veröffentlichten „Global Scripture Distribution Report“ des Weltverbandes der Bibelgesellschaften (United Bible Societies, UBS) hervor. Insgesamt seien 418,7 Millionen biblische Schriften (2014: 428,1 Millionen) verbreitet worden, einschliesslich Bibeln, Neuen Testamente, Evangelien und Auswahlschriften.

In der UBS-Region Europa und Naher Osten hätten Bibelgesellschaften im vergangenen Jahr 2,4 Millionen Bibeln verbreitet (2014: 1,42 Millionen) und mehr als 10 Millionen biblische Schriften insgesamt. Prozentual am stärksten gewachsen seien dabei die Verbreitungszahlen in Ländern, die von Krieg, Gewalt und Flüchtlingsnot betroffen sind. In Syrien, dem Irak, dem Libanon, Jordanien und der Türkei hätten Bibelgesellschaften im vergangenen Jahr 142.000 Bibeln verbreitet, mehr als anderthalb Mal so viel wie 2014. Zugleich gebe es in diesen fünf Ländern eine zunehmende Nachfrage nach kleineren biblischen Publikationen wie Kalendern und Broschüren. Sie könnten nach den Erfahrungen der dortigen Bibelgesellschaften leichter von ehrenamtlich Mitarbeitenden transportiert und weitergegeben werden.

„Die Statistik zeigt, dass die Nachfrage nach Bibeln weltweit wächst“, sagte Horst Scheurenbrand, Leiter der Weltbibelhilfe der Deutschen Bibelgesellschaft. Die meisten Bibeln hätte auch 2015 die Brasilianische Bibelgesellschaft verbreitet. Mit 7,62 Millionen Ausgaben steigerte sich dort die Zahl gegenüber dem Vorjahr um rund 10.000. China bliebe mit 4,5 Millionen Bibeln weltweit die Nummer zwei. Indien und die Philippinen hätten mit 30,8 Millionen und 15,5 Millionen die höchste Zahl an biblischen Schriften in ihrer Geschichte verbreitet. Auf dem afrikanischen Kontinent seien 9,65 Millionen Bibeln verteilt und verkauft worden.

Zahlen von Verlagen und Organisationen, die nicht dem Weltverband angehören, blieben bei der UBS-Statistik unberücksichtigt. Der Weltverband der Bibelgesellschaften ist der internationale Zusammenschluss von 148 nationalen Bibelgesellschaften, zu denen auch die Deutsche, die Schweizerische sowie die Österreichische Bibelgesellschaft gehören. Bibelgesellschaften sind in rund 200 Ländern aktiv. Mehr Informationen unter www.weltbibelhilfe.de

(2483 Zeichen)

Feierlichkeiten zum Jahrestag der russischsprachigen Bibel abgeschlossen

Smolensk/Russland | 29.06.2016 | APD | Bibel

Die Feierlichkeiten zum Jahrestag der russischen Bibel zeigen, dass trotz des Anwachsens von Spannungen zwischen Ost und West die Beziehungen der dortigen Protestanten zum russischen Staat noch kaum in Mitleidenschaft gezogen worden seien. Ein Konzert am 24. Mai beendete eine Reihe von Veranstaltungen, die dem 140. Jahrestag der Russischen Synodalbibel gewidmet war. Einen Höhepunkt bildete ein Fest und christliches Rockkonzert im Moskauer Jekaterinski-Park am 22. Mai.

Die Feierlichkeiten, die bereits im Februar begonnen hatten, bestanden unter anderem aus öffentlichen Bibellesungen, Werbetafeln, Web- und Twitterseiten sowie der Losung „Ich lese die Bibel“, teilte der freie Journalist Dr. phil. William Yoder aus Smolensk mit. Die russischsprachige Webseite ist unter der kyrillischen Anschrift „ячитаюбиблию.рф“ zu finden. Den Organisatoren der Festlichkeiten sei auch das Recht eingeräumt worden, jeden Insassen in russischen Strafanstalten mit einer Bibel zu versorgen.

Die Feiern zum Jubiläumsjahr wären vor allem durch die logistische Unterstützung und einen Zuschuss von 1,4 Millionen Rubeln (19.000 Euro / 21.000 Franken) seitens des russischen Staates ermöglicht worden. Bemerkenswert ist für Yoder, dass die finanzielle Hilfe weder der Russischen Bibelgesellschaft noch der Russischen Orthodoxen Kirche gewährt wurde. Empfängerin sei stattdessen die Union der russischen Baptisten gewesen. Für die Veranstaltungen habe deren Abteilungsleiter für Aussenbeziehungen, Pastor Witali Wlasenko, die Verantwortung getragen. Er und andere protestantische Leiter, wie der Moskauer Pfingstpastor Alexander Kusnezow, hätten ihre Genugtuung für das Gelingen der Bibelfeierlichkeiten zum Ausdruck gebracht.

Die Synodalbibel, die erste vollständige, russischsprachige Bibel in der Mundart des Volkes, erschien 1876.

(1922 Zeichen)

ADRA am humanitären Weltnothilfegipfel der UNO in Istanbul vertreten

Istanbul/Türkei | 29.06.2016 | APD | ADRA (Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe)

Vom 23. bis 24. Mai fand erstmals der humanitäre Weltnothilfegipfel statt, der von Ban Ki-moon, UNO-Generalsekretär, initiiert wurde. In Istanbul/Türkei trafen sich rund 5.000 Vertreter von Regierungen, Hilfswerken, aus der Wirtschaft, Zivilgesellschaft und betroffene Bevölkerungsgruppen. Der Gipfel wollte erstens einen neuen Anstoss geben, sich für Humanität und humanitäre Prinzipien zu verpflichten. Zweitens sollten konkrete Aktionen angestossen werden, um Kommunen und Staaten besser auf Krisen vorzubereiten und ihre Widerstandskraft zu erhöhen und drittens sollten bewährte Praktiken ausgetauscht werden, die Menschenleben retten und betroffene Menschen ins Zentrum humanitärer Hilfe rücken. Am Gipfel war auch die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA mit dem Präsidenten des globalen Netzwerks, Jonathan Duffy, und mit Frank Teeuwen, Direktor des UN-Verbindungsbüros, vertreten.

Die humanitäre Lage sei weltweit so dramatisch wie seit dem zweiten Weltkrieg nicht mehr, schrieb ADRA Schweiz in einer Mitteilung zum humanitären Weltnothilfegipfel. Jonathan Duffy, Präsident von ADRA International, hat laut dem Hilfswerk an einer Sondersitzung am Gipfel über zwei der fünf Kernaufgaben gesprochen, die Ban Ki-moon in der Humanitäts-Agenda aufgelistet habe: Niemanden zu übergehen (#3) und das Leben der Menschen so zu verändern, dass deren Abhängigkeit von Hilfeleistungen beendet wird (#4).

„Im Wissen, dass die Bereitstellung von humanitärer Hilfe nur ein erster Schritt sein kann, das Leiden zu lindern, sollten alle Anstrengungen unternommen werden, um die Ursachen anzugehen und eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen“; schreibt ADRA International in einer Stellungnahme zum humanitären Weltnothilfegipfel.

ADRA verstehe seinen ganzheitlichen Ansatz als Quelle, um Armen sowie benachteiligten Bevölkerungsgruppen Betreuung, Bildung, Gesundheit und Sozialdienste anzubieten und ihnen damit zu ermöglichen, in Würde zu leben. In diesem Zusammenhang empfehle ADRA die Stärkung der Rolle der Frauen sowie junger, in Institutionen organisierter Menschen, darunter auch Kirchen und religiöse Organisationen, um ihr Potenzial für positive Veränderungen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zu nutzen.

Weltweites ADRA Netzwerk
Seit 1956 versuchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ADRA rund um die Welt, Leben zu retten und Not zu lindern. Die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA-International (Adventist Development and Relief Agency) ist die weltweite Hilfsorganisation der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten im Bereich der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit. ADRA unterhält weltweit ein Netzwerk mit etwa 130 regionalen und nationalen Landesbüros und gewährt Hilfe unabhängig von politischer sowie religiöser Anschauung oder ethnischer Herkunft.

(2875 Zeichen)

Aufruf von ADRA zum Weltflüchtlingstag: Menschenwürde wahren!

Silver Spring, Maryland/USA | 29.06.2016 | APD | ADRA (Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe)

Zum Weltflüchtlingstag vom 20. Juni hat die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA International die Internationale Gemeinschaft aufgerufen umgehend eine Lösung für die in Griechenland gestrandeten Flüchtlinge zu finden und global die Fluchtursachen anzugehen. Politiker hat das Hilfswerk aufgefordert, sich nicht vom Populismus beeinflussen zu lassen. Würde und Rechte der Menschen blieben auch unter veränderten Umständen bestehen. Medienschaffende hat ADRA zu fairer Berichterstattung aufgerufen. Sie sollten nicht die Ängste und Vorurteile der Menschen schüren. Kirchen wurden vom Hilfswerk aufgefordert, sich ihrer Verantwortung für die Flüchtlinge bewusst zu werden und Einzelpersonen sollen sich von der gemeinsamen Würde aller Menschen in ihrer Reaktion auf die Krise leiten lassen.

Am diesjährigen Weltflüchtlingstag vom 20. Juni lebten weltweit mehr als 60 Millionen als Binnenvertriebene, als Asylsuchende oder als Flüchtlinge in anderen Ländern, schreibt ADRA International. Die UNO habe die Syrienkrise, die rund die Hälfte der Bevölkerung von ihren Wohnorten vertrieben habe, als die grösste humanitäre Katastrophe der Neuzeit bezeichnet.

Das ADRA Netzwerk mit global 126 Landesbüros habe in den Jahren 2010 bis 2015 rund fünf Millionen Flüchtlingen und im eigenen Land Vertriebenen geholfen. Gegenwärtig würden die ADRA Landesbüros Flüchtlingen, Binnenvertriebenen, Asylsuchenden und Rückkehrern in Asien, Afrika, im Mittleren Osten sowie auf dem amerikanischen Kontinent beistehen. In der Syrienkrise helfe das Netzwerk den Binnenvertriebenen in Syrien, arbeite mit Flüchtlingen und Asylsuchenden im Libanon, Griechenland und anderen europäischen Ländern.

Aufgrund dieser beispiellosen humanitären Krise nutze ADRA den Weltflüchtlingstag für einen Aufruf:

Internationale Gemeinschaft
Die Internationale Gemeinschaft wird aufgerufen bald eine humane Lösung zur Ansiedlung der in Griechenland und anderen Ländern gestrandeten Flüchtlinge zu finden.

Gleichzeitig wird die internationale Gemeinschaft aufgefordert die Fluchtgründe anzugehen.

ADRA fordert die internationale Gemeinschaft auf der syrischen Regierung zu helfen, eine friedliche Lösung des Konflikts zu suchen und in anderen Ländern, aus den Menschen fliehen müssten, die Menschenrechtsprobleme sowie die Konflikte anzugehen.

Politiker
Die Politiker ruft ADRA auf, zu ihren Überzeugungen zu stehen und sich nicht vom Populismus beeinflussen zu lassen. „Was richtig und was falsch ist sowie Menschenwürde und Menschenrechte bleiben gleich, unabhängig von wechselnden Umständen.“

Medien
An die Medienschaffenden appelliert das Hilfswerk, verantwortlich und fair über die Flüchtlingskrise und die damit zusammenhängen Umstände zu berichten. Sie sollten die Ängste und Vorurteile der Menschen nicht durch eine unausgewogene Berichterstattung schüren.

Kirchen
Die Kirchen werden vom Hilfswerk aufgefordert ihren Mitgliedern Hinweise zu geben, was es bezüglich der Flüchtlingskries bedeute, im Sinne Jesu zu handeln.

ADRA arbeite in der Flüchtlingshilfe in Europa mit den adventistischen Kirchen zusammen. Kirchen sollten sich ihrer Rolle gegenüber den Millionen Vertriebenen auf der Welt bewusst werden, so ADRA.

Einzelpersonen
ADRA ermutigt Einzelpersonen, sich nicht von Eigennutz, Angst und Vorurteilen leiten zu lassen, sondern überlegt und mit Mitgefühl sowie auf der Basis der gemeinsamen Menschenwürde zu agieren. Alle könnten den Flüchtlingen helfen, auch wenn es nur ein gutes Wort, ein Gebet sei oder dass man sich über die Situation und das Schicksal der Flüchtlinge informiere:
• ADRA Deutschland: http://www.adra.de/
• ADRA Österreich: https://www.adra.at/fluechtlingshilfe/
• ADRA Schweiz: http://www.adra.ch/de/activities/europe/serbia/fluechtlinge/
Das ADRA Netzwerk hat zum Weltflüchtlingstag einen Video auf Englisch produziert: https://youtu.be/9Ni_pQcfMvE

(3920 Zeichen)

ADRA Schweiz Jahresbericht 2015 – 4,4 Mio. Franken Gesamtertrag

Zürich/Schweiz | 29.06.2016 | APD | ADRA (Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe)

Die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA Schweiz hat laut Jahresbericht 2015 weltweit für 51 Projekte direkte Aufwendungen im Rahmen von 2,93 Millionen Franken (2,65 Millionen Euro) geleistet. Der Gesamtertrag des Hilfswerks lag bei 4,4 Millionen Franken (4 Millionen Euro). Insgesamt wurden 14,8 Prozent der Mittel für Administration und Marketing verwendet. Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass private Spenden 57 Prozent zu den Einnahmen beitrugen, institutionelle Geldgeber wie die Glückskette 34 Prozent, andere ADRA-Landesbüros fünf Prozent und die Freikirche der Siebtenten-Tags-Adventisten in der Schweiz vier Prozent.

Neuer Geschäftsleiter bei ADRA Schweiz
Am 1. Dezember 2015 hat Mike Perekrestenko (51) die Geschäftsleitung von ADRA Schweiz übernommen. Der deutsch-amerikanische Staatsbürger ist seit 1992 in der Katastrophenhilfe und Entwicklungszusammenarbeit tätig unter anderem bei ADRA Deutschland und World Vision.

Glückskette: ADRA Schweiz bleibt Partner
Seit 2004 ist ADRA Schweiz eines von 25 Partnerhilfswerken der Glückskette, der schweizerischen Spendensammelorganisation für humanitäre Hilfsprojekte. Der Stiftungsrat der Glückskette hat im November 2015 ADRA Schweiz als Partnerhilfswerk für die nächsten vier Jahre bis 2019 bestätigt.

Katastrophen- und Entwicklungszusammenarbeitsprojekte
Im Libanon haben 270 syrische Flüchtlingsfamilien während drei Wintermonaten je 100 Franken von ADRA erhalten, um Heizmaterial und Winterkleider zu kaufen.

Nach dem schweren Erdbeben in Nepal, im Mai 2015, hat das ADRA Netzwerk 1.000 Familien Nothilfe geleistet. ADRA Schweiz beteiligte sich in einem Folgeprojekt, gemeinsam mit der Glückskette, mit Nothilfe-Kits für 1.640 Familien.

Nach einer Dürreperiode und einer anschliessenden grossen Überschwemmung hat ADRA Schweiz mit Unterstützung der Glückskette in der Provinz Galmudug/Somalia den Bauern geholfen, ihre Widerstandsfähigkeit auszubauen, um besser gegen Katastrophen gewappnet zu sein. Die Ernten wurden grösser und die angebauten Pflanzen diversifiziert, sodass der Leiter einer landwirtschaftlichen Kooperative von einer Verdoppelung des Einkommens berichtete.

Wirkungsstudie
Die Wirkungsstudie bezüglich des ADRA Projekts im Kinderübergangszentrum „Rainbow of Hope“ in der moldawischen Hauptstadt Chisinau habe gezeigt, dass die Kinder zwar gut versorgt seien, es aber Verbesserungspotenzial in Bezug auf die Förderung der Kinder gebe. Die Fluktuationsrate unter den Angestellten könnte durch die Anstellung von besser qualifiziertem Personal gesenkt werden, so der Bericht. Die Wirkungsstudie wurde im Auftrag von ADRA Schweiz von der Fakultät für Evaluation von Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe der Theologischen Hochschule Friedensau/Deutschland durchgeführt.

Der Jahresbericht 2015 von ADRA Schweiz kann im Internet heruntergeladen werden:
http://www.adra.ch/files/publications/de/infomaterial/ADRA-Jahresbericht/ADRA_Jahresbericht_15.pdf

(2990 Zeichen)

João Martins zum Leiter von ADRA Europa ernannt

João Martins, der gegenwärtige Leiter des Regionalbüros der Adventistischen Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA in West- und Südeuropa, mit Sitz in Bern/Schweiz, ist zum Direktor des neu geschaffenen Regionalbüros ADRA Europa, mit Sitz in Brüssel/Belgien, ernannt worden.

Dies sei an den Frühjahrssitzungen der beiden teilkontinentalen Kirchenleitungen der Siebenten-Tags-Adventisten in West- und Südeuropa (Intereuropäische Division EUD) sowie in Nord- und Südosteuropa (Transeuropäische Division TED) beschlossen worden, teilten beide Kommunikationsabteilungen mit. Martins werde in Brüssel mit einem Team das neue gesamteuropäische ADRA Büro aufbauen und die Arbeit aller nationalen ADRA Landesbüros in Europa koordinieren. Gleichzeitig sollen laut Corrado Cozzi, EUD-Mediensprecher, die beiden bestehenden ADRA Regionalbüros in England (TED) und in der Schweiz (EUD) aufgehoben werden.

Werdegang
João Martins ist Portugiese und hat einen Abschluss in Unternehmensführung der Évora Universität, Portugal. Danach leitete er im angolanischen Bürgerkrieg ADRA Angola. Die Implementierung von Nothilfeprojekten habe einen sehr positiven und unvergesslichen Einfluss auf sein Leben gehabt, so Martins. Nach der Rückkehr hat er in einer multinationalen Gesellschaft gearbeitet. An der Universität Reading/England, schloss er das Studium für angewandte Entwicklungsinterventionen mit einem MCs ab. Anschliessend arbeitete er während zwölf Jahren in diversen Funktionen bei ADRA Portugal bis er 2015 zum Leiter des ADRA Regionalbüros der EUD ernannt wurde. João Martins ist verheiratet und hat einen zehnjährigen Sohn.

ADRA Europa soll laut der Vision von João Martins ein Hilfswerk sein, das den Charakter Gottes durch die Förderung der Menschenwürde in einer leidenden Welt sichtbar macht.

(1819 Zeichen)

Was tun gegen Cyber-Grooming?

Aichtal bei Stuttgart/Deutschland | 29.06.2016 | APD | Medien

Ein paar nette Worte und ein unverfängliches Gespräch – schon das kann der Beginn einer Online-Bekanntschaft mit bösen Folgen sein. Cyber-Grooming, zu Deutsch etwa das Heranmachen an Kinder im Internet, erfolgt fast immer nach demselben Muster, bei dem der Täter Vertrauen zu seinen meist minderjährigen Opfern aufbaut und diese anschliessend sexuell belästigt.

Damit Jugendliche erst gar nicht in diese Falle tappen, befasst sich die Redaktion Handysektor unter https://www.handysektor.de/themenmonate/cyber-grooming.html mit typischen Strategien des Cyber-Groomings. Dabei wird erläutert, wie man diese erkennt und entsprechend darauf reagiert.

Misstrauen ist angebracht
Misstrauisch werden sollten Teenager, wenn der Chatpartner auffallend viele gleiche Interessen hat und schnell sexuelle Anspielungen macht. Außerdem, wenn er möglichst schnell über die Handynummer, Facebook oder Skype Kontakt aufnehmen möchte und gleich zu Beginn viele persönliche Details erfragt beziehungsweise ein reales Treffen vorschlägt.

Vorsicht sei auch geboten, wenn der Chatpartner sich als Model-Agent ausgibt oder erklärt, wie man zu viel Geld kommt. Misstrauen wäre ebenso angebracht, wenn er möchte, dass man die Webcam einschaltet und er behauptet, dass seine kaputt ist. Ausserdem: Wenn er intime Bilder und Videos einfordert oder selbst intime Bilder oder Videos von sich schickt, und rät, niemandem von der Bekanntschaft zu erzählen oder sogar droht, persönliche Dinge zu veröffentlichen.

Nicht blind vertrauen und zur Not auch die Polizei einschalten
Zum Cyber-Grooming empfiehlt das Jugendportal Handysektor der Online-Anmache direkt die kalte Schulter zu zeigen. Der beste Tipp sei „Augen auf!“ Gegen ein nettes Online-Gespräch wäre nichts einzuwenden – aber niemals blind vertrauen. Man wisse nie, wer sich wirklich hinter dem Profil verbirgt.

Es bewahrheite sich das alte Sprichwort „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Es gelte sehr sparsam mit persönlichen Daten, Bildern oder Videos zu sein. Am besten wenige Angaben zu sich selbst machen und die Privatsphäre-Einstellungen richtig setzen. Manches wäre auch zu schön, um wahr zu sein: Der Chatpartner wohnt in derselben Stadt, hat die gleichen Hobbies und hört dieselbe Musik? Bloss nicht alles glauben.

Wenn Chat-Situationen unangenehm sind, den Kontakt sofort blockieren und dem Betreiber des Portals melden – besonders wenn ständig auf sexuelle Themen angespielt wird. Eltern und Freunde hätten immer ein offenes Ohr. Bei einem Vorfall sollte man mit ihnen über Cyber-Grooming sprechen. Gemeinsam finde sich eine Lösung. Zur Not könne aber auch die Polizei eingeschaltet werden. Dabei gelte es bei Belästigungen zuerst die Beweise zu sichern (Screenshot der Chatverläufe) und danach zusammen mit den Eltern sich an die Polizei wenden. Denn Cyber-Grooming sei strafbar.

Kein Verzicht auf digitales Flirten
Dennoch müssten Jugendliche auf digitales Flirten mit Gleichaltrigen nicht verzichten. Um hierzu Hilfestellungen zu geben, beschäftige sich das Jugendportal www.handysektor.de im Juni mit dem „Flirten 2.0“, gebe Tipps für sicheres Online-Flirten und bewerte Flirt-Apps.

Handysektor bietet praktische Informationen zur sicheren Nutzung von Smartphones, Tablets und Apps. Mit aktuellen Nachrichten und Tipps unterstützt das werbefreie Angebot vor allem Jugendliche, aber auch Lehrkräfte, bei einem kompetenten Umgang mit mobilen Medien. Die Webseite ist ein gemeinschaftliches Projekt der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) und des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest (mpfs).

(3611 Zeichen)

Neuer Rektor der Theologischen Hochschule Friedensau/Deutschland

Friedensau bei Magdeburg/Deutschland | 29.06.2016 | APD | Personen

Professor Dr. phil. Roland Fischer ist der neue Rektor der Theologischen Hochschule der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Friedensau bei Magdeburg. Mit einem Festakt wird am 25. Juni die Amtseinführung mit Gästen aus dem In- und Ausland begangen.

Heinz Schlumpberger, Tübingen, Mitglied des Kuratoriums der Friedensauer Hochschule, hält die Festansprache. Professor Dr. Armin Willingmann, Staatssekretär im Ministerium Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt, die Rektoren der Martin-Luther-Universität Halle und der Hochschule Anhalt sowie der Kanzler der Fachhochschule Harz werden an der Veranstaltung unter anderem teilnehmen, ebenso der Bürgermeister der Stadt Möckern, Frank von Holly. Friedensau war früher eine eigenständige politische Gemeinde und gehört seit 2002 als Ortsteil zu Möckern.

Roland Fischer, 1960 in Bayreuth geboren, seit 2011 Dozent am Fachbereich Theologie, studierte in Deutschland und den USA, war 28 Jahre lang als Pastor tätig, ehe er die Dozententätigkeit an der Theologischen Hochschule Friedensau aufnahm. Er promovierte an der Universität Bayreuth. Seine Schwerpunkte in Forschung und Lehre sind Gemeindepädagogik und Predigtlehre (Homiletik). Im Mai 2016 wurde er zum Professor für Praktische Theologie an der Theologischen Hochschule Friedensau berufen.

Der Vorgänger von Fischer, Professor Dr. Friedbert Ninow, wurde bereits im Juni 2015 in einem Festakt verabschiedet. Er leitete seit 2011 die Hochschule und erhielt zum Sommersemester 2015 eine Berufung an die adventistische La Sierra Universität in Riverside, Kalifornien/USA, zum Dekan für den Fachbereich Theologie. An der Universität sind über 2.400 Studierende in den Fachbereichen Kunst und Wissenschaften, Betriebswirtschaft, Pädagogik sowie Theologie eingeschrieben.

Die Amtsgeschäfte in Friedensau übernahm für die Übergangszeit Prorektor Dr. phil. habil. Thomas Spiegler. Er ist Dozent für Soziologie und empirische Sozialforschung an der Hochschule.

Die staatlich anerkannte Theologische Hochschule Friedensau mit ihren 15 wissenschaftlichen Instituten bietet insgesamt neun Bachelor- und Masterstudiengänge in den Fachbereichen Christliches Sozialwesen und Theologie an. Ausserdem kann zur Studienvorbereitung der Kurs „Deutsch als Fremdsprache“ belegt werden. In Friedensau sind gegenwärtig etwa 200 Studierende aus über 30 Ländern immatrikuliert.

(2424 Zeichen)

Neuer Kirchenleiter der Adventisten im südlichen Afrika

Silver Spring, Maryland/USA | 29.06.2016 | APD | Personen

Am 22. Juni hat der Exekutivausschuss der adventistischen Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) Pastor Solomon Maphosa zum neuen Präsidenten der teilkontinentalen Kirchenleitung der Adventisten im südlichen Afrika und Indischen Ozean SID gewählt. Maphosa folgt auf Paul Ratsara, der am 31. Mai wegen Fragen bezüglich seines akademischen Grads zurückgetreten war. Solomon Maphosa, von Bulawayo/Simbabwe, war seit 2005 SID-Exekutivsekretär. Zu seinem Nachfolger in dieser Funktion wurde Pastor Gideon P. Reyneke gewählt. Der SID-Finanzvorstand bleibt weiterhin Pastor Goodwell Nthani.

Pastor Solomon Maphosa hat seit 2005 als SID-Exekutivsekretär und mit seinem Vorgänger in der Funktion als Präsident, Paul Ratsara, bis zu dessen Demission am 31. Mai zusammengearbeitet. Ratsara hatte 2014 den Doktortitel in Systematischer Theologie von der University of South Africa, UNISA, der grössten Universität in Südafrika, erhalten. Nach Fragen bezüglich der Urheberschaft eines Teils seiner Doktorarbeit trat Ratsara zurück. Er sei bereit, irgendwo in seinem Heimatgebiet, auf einer der Inseln des Indischen Ozeans, Komoren, Madagaskar, Mauritius, Mayotte, Réunion oder Seychellen, als Bezirkspastor zu dienen, so Ratsara.

In die freigewordene Funktion als SID-Exekutivsekretär wurde Pastor Gideon P. Reyneke gewählt, der vorher zwei Abteilungen der SID-Kirchenleitung geführt hatte. Pastor Goodwell Nthani bleibt weiterhin der SID-Finanzvorstand.

Werdegang
Solomon Maphosa studierte Theologie an der Solusi University, Simbabwe, und schloss dort das Programm mit einem Bachelor der adventistischen Andrews University/USA ab an der er später auch den Master in Religion und den Doktortitel (Doctor of Ministry) erhielt. Er arbeitete in der adventistischen Kirche von Simbabwe in verschiedenen Funktionen, so als Evangelist, Bezirkspastor, Jugendabteilungsleiter, Exekutivsekretär und später als Präsident der regionalen Kirchenleitung.

Solomon Maphosa ist verheiratet und hat einen Sohn, zwei Töchter und vier Grosskinder.

Kirchenleitung der Adventisten im südlichen Afrika und Indischen Ozean SID
Im Jahr 2015 gehörten 3,44 Millionen Adventisten zur Kirchenleitung im südlichen Afrika und Indischen Ozean, mit Sitz in Pretoria/Südafrika. Zur SID gehören Länder wie Angola, Botswana, Lesotho, Madagaskar, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe, Südafrika und Swasiland. Im Gebiet der SID-Kirchenleitung bestehen 10.251 adventistische.

(2448 Zeichen)
© Nachrichtenagentur APD Basel (Schweiz) und Ostfildern (Deutschland). Kostenlose Textnutzung nur unter der Bedingung der eindeutigen Quellenangabe "APD". Das © Copyright an den Agenturtexten verbleibt auch nach ihrer Veröffentlichung bei der Nachrichtenagentur APD. APD® ist die rechtlich geschützte Abkürzung des Adventistischen Pressedienstes.