Warning: Undefined array key "jahr" in /home/httpd/vhosts/apd.media/httpdocs/php/lib/APD/repository/NewsgroupRepository.php on line 40 APD - APD-INFORMATIONEN 10/2016 - OKTOBER 2016 (Adventistischer Pressedienst)

APD-INFORMATIONEN 10/2016 - OKTOBER 2016

Adventisten gedenken erster Kapelleneinweihung in der Schweiz vor 130 Jahren

Tramelan, Jura/Schweiz | 26.10.2016 | APD | Schweiz

Am 22. Oktober haben die Siebenten-Tags-Adventisten der ersten Kapelleinweihung vor 130 Jahren, in Tramelan/Jura sowie ihrer Pioniere und der Anfänge ihrer Kirche in der Schweiz gedacht. An der Veranstaltung, die aus Platzgründen in der Kirche der Mennoniten am Ort als auch für die Übersetzung auf Deutsch, in der ehemaligen Kapelle der Adventisten stattfand, nahmen rund 200 Personen aus der Romandie als auch aus der Deutschschweiz teil.

Am Morgen gab René Frauchiger einen geschichtlichen Überblick zur Vorläuferbewegung der Siebenten-Tags-Adventisten in der Schweiz. Michael Belina Czechowski, ein ehemaliger polnischer Priester, der in den USA mit den Siebenten-Tags-Adventisten in Kontakt gekommen war, verkündete ab 1865 in den Städten des Jurabogens die baldige Wiederkunft sowie den Sabbat (Samstag) als biblischen Ruhetag. Das war der Grund, weshalb seine Bewegung („Mission évangélique européenne de la seconde venue du sauveur“) und deren Mitglieder kurzerhand als „Sabbatarier“ bezeichnet wurden. Im Februar 1886 taufte er nachts zwei Personen im Neuenburgersee, denen in den folgenden Monaten weitere folgten, sodass 1867 in Tramelan eine erste Gemeinde gegründet und Albert Vuilleumier zu deren Gemeindeältestem eingesegnet wurde. Im Dezember 1883 wurde daraus eine offizielle Gemeinde der Siebenten-Tags-Adventisten. Am 25.12.1886 fand die Einweihung der ersten Kapelle der Adventisten in der Schweiz und in Europa im Beisein von Ellen G. White, der amerikanischen Kirchenmitbegründerin, in Tramelan statt. Das Gebäude war aber nicht im Besitz der Adventisten, sondern gehörte der Familie Roth.

Jim Nix, Leiter des Ellen G. White Estate, der Nachlassverwaltung der Kirchenmitbegründerin Ellen G. White, schilderte anschliessend im Überblick deren Aktivitäten in Tramelan, wo sie unter anderem 1886 in der Kirche der Baptisten Vorträge hielt.

Der Wissensdurst des Schweizers Ademar Vuilleumier, der damals ohne jegliche Englischkenntnisse an der adventistischen Gemeindeschule in Battle Creek, Michigan/USA, startete und lernte, habe eine auschlaggebende Wirkung auf die Entstehung des weltweiten adventistischen Bildungswerks gehabt, so Nix. Es sei den adventistischen Pionieren am Beispiel von Ademar Vuilleumier klar geworden, dass sie die Bildung und damit Jugendliche fördern mussten, um das Evangelium weltweit zu verbreiten.

Am Nachmittag gab Pastor John Graz, ehemaliger Leiter der Abteilung für Aussenbeziehungen und Religionsfreiheit der adventistischen Weltkirche, einen Einblick, in die Entwicklung der protestantischen Kirche. Aus kleinen Anfängen sei diese weltweit zu einer 19,5 Millionen Mitglieder zählenden Kirche geworden, die in über 205 Ländern und Territorien der Welt tätig sei. Der Einsatz für das Menschenrecht der Religionsfreiheit sei zentral für Adventisten, so Graz. Eine Luftballonaktion und ein klassisches Konzert rundeten die Veranstaltung ab.

Adventisten in der Schweiz
Heute gibt es rund 4.500 erwachsen getaufte Mitglieder der Siebenten-Tags-Adventisten in der Schweiz, davon rund 2.500 in der Deutschschweiz und 2.000 in der Romandie sowie im Tessin, die samstags in 52 Kirchengebäuden den Gottesdienst feiern. Einige Hundert Kinder und Jugendliche sind in der Mitgliederzahl nicht enthalten, da die protestantische Freikirche keine Kinder tauft, sondern ihnen den Entscheid zum Kirchenbeitritt in einem Alter überlässt, wenn sie sich selbst entscheiden können.

Als Verein organisiert
Die Schweizer Adventisten sind nach dem Vereinsrecht organisiert und teilen sich in zwei Kirchenregionen: die Deutschschweizerische Vereinigung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten (DSV / *1901), mit Sitz in Zürich und die Fédération des Eglises Adventistes du 7e jour de la Suisse romande et du Tessin (FSRT), mit Sitz in Renens/VD. Beide Verwaltungsregionen bilden gemeinsam die Schweizer Kirchenleitung (Schweizer Union / * 1928) mit Sitz in Zürich.

Institutionen und Werke in den Sprachregionen
Die Adventisten in der Schweiz führen die „Privatschule A bis Z“ in Zürich, zwei Jugendhäuser, in St. Stephan/BE und Les Diablerets/VD, drei Alters- und Pflegeheime in Krattigen/BE, , Oron-la-Ville und Epalinges bei Lausanne, den Advent-Verlag in Krattigen sowie eine Versandstelle für französische Bücher in Renens. Im Weiteren unterhalten sie das "HopeBibelstudienInstitut" (HBI) und das „Religionspädagogische Institut“ (RPI) in Zürich sowie das „Institut d'Etude de la Bible par Correspondance“ (IEBC) in Renens. In Gland/VD befindet sich die Klinik „La Lignière“, die auf Rehabilitation bei Herz-Kreislauferkrankungen spezialisiert ist.

Gesamtschweizerische Institutionen der Adventisten
Zu den gesamtschweizerischen Werken zählt die „Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe“ ADRA Schweiz mit Sitz in Zürich, ein ZEWO-zertifiziertes Partnerhilfswerk der Glückskette. Das Hilfswerk ist in der Schweiz mit rund 30 Ortsgruppen im sozialen Bereich tätig und im Ausland mit Katastrophen- und Entwicklungshilfeprojekten. Der „Adventistische Pressedienst“ APD Schweiz, Basel, richtet seine Dienste vor allem an säkulare und kirchliche Medien. Die Schweizerische Liga Leben und Gesundheit LLG, Zürich, bietet mit ihren Seminaren in rund 40 Ortsgruppen ganzheitliche Gesundheitsförderung an: körperlich, seelisch, spirituell und sozial.

Ökumenische Kontakte
Die Adventisten sind Mitglied der Schweizerischen Bibelgesellschaft (SB) und haben den Gaststatus in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK-CH). In drei kantonalen Arbeitsgemeinschaften Christlicher Kirchen (GE, VD, BS/BL) sind sie Mitglieder in vier anderen haben sie den Gaststatus (AG / SH / TI / ZH).

Pastorenausbildung
Die Pastoren und Pastorinnen der Deutschschweiz werden vor allem im Theologischen Seminar "Bogenhofen" in Oberösterreich ausgebildet, das von den Adventisten in der Deutschschweiz und Österreich gemeinsam getragen wird. Die Pastoren der welschen Schweiz lassen sich vorwiegend am Campus Adventiste du Salève in Collonges (Frankreich) in der Nähe von Genf ausbilden.

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Sterbehilfe: „Zumutbare“ Einschränkung der Gewissensfreiheit

Zürich/Schweiz | 26.10.2016 | SEA/APD | Schweiz

Im Entscheid vom 13. September, der am 5. Oktober publiziert wurde, weist das Bundesgericht den Rekurs der Heilsarmee in Bezug auf das im 2014 revidierte Neuenburger Gesundheitsgesetz ab, in dem auch die Sterbehilfe geregelt ist. Für die Heilsarmee, die in ihren Institutionen auf palliative Betreuung setzt, sind Sterbehilfe und begleiteter Suizid keine akzeptablen Lösungen. Die Heilsarmee sieht mit diesem Entscheid ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit verletzt. Sie werde in ihrem öffentlich anerkannten und gemeinnützigen Alters- und Pflegeheim «Le Foyer» in Neuenburg, Sterbehilfe erlauben müssen. Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA bedauert in einer Medienmitteilung den Bundesgerichtsentscheid, der deutlich mache, dass Sterbehilfe nicht mehr nur als Option, sondern als Grundrecht betrachtet werde.

Nachdem der Kanton Waadt bereits 2012 in einer Abstimmung die Frage zur Sterbehilfe geklärt hatte, wurde 2014 im Kanton Neuenburg das Gesundheitsgesetz revidiert, das öffentliche gemeinnützige Institutionen dazu verpflichtet, Sterbehilfe in ihren Einrichtungen zuzulassen. Die Heilsarmee sah damit ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit verletzt und zog vor Bundesgericht. Dieses entschied zu Gunsten des Neuenburger Gesundheitsgesetzes. Die SEA befürchtet, dass andere Kantone in ähnlicher Weise ihre Gesetze ändern und die Glaubens- und Gewissensfreiheit einschränken werden.

Eine „zumutbare“ Einschränkung der Gewissensfreiheit
Laut SEA anerkenne das Bundesgericht, dass das kantonale Gesetz eine Einschränkung der Gewissensfreiheit der Heilsarmee darstelle. Basierend auf der Schweizer Rechtsgrundlage vertrete das Bundesgericht allerdings auch die Meinung, dass die Freiheit der Person berücksichtigt werden müsse, unter gewissen Umständen ihr Leben selbst beenden und dazu Hilfe in Anspruch nehmen zu dürfen. In diesem Kontext beurteile das Bundesgericht die Beeinträchtigung der Gewissensfreiheit der Heilsarmee als „zumutbar“. Für die Richter sei es insbesondere deshalb tragbar, weil die christliche Institution, nicht eine aktive Rolle im Prozess der Sterbehilfe einnehmen, sondern dafür lediglich Zimmer zur Verfügung stellen müsse. Als durch die Öffentlichkeit subventionierte Institution, müsse sie begleiteten Suizid tolerieren, um die Subventionen nicht zu verlieren.

Von der persönlichen Entscheidung zum Grundrecht
Die Schweizerische Evangelische Allianz bedauert diesen Entscheid. Einerseits weil das Bundesgericht die Tatsache unberücksichtigt lasse, dass die Sterbehilfe nicht nur jene Person betreffe, die ihrem Leben ein Ende setzen wolle, sondern auch deren Umfeld, wie Mitbewohner im Heim und das Pflegepersonal. Die SEA bedauere dieses Urteil aber auch, weil es verdeutliche, dass Sterbehilfe nicht mehr nur als eine Option einer persönlichen Entscheidung, sondern als Grundrecht betrachtet werde.

„Auch wenn das Urteil im Kontrast zu unseren Überzeugungen steht, werden sich die Institutionen der Heilsarmee an das geltende Gesetz halten“, schreibt die Heilsarmee in einer Medienmitteilung. Sie werde ihre Arbeit auf professionelle Art weiterführen und sich für einen würdigen Lebensabschluss einsetzen.

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120.000 Unterschriften für Menschenrechte und Menschenwürde

Zürich/Schweiz | 26.10.2016 | APD | Schweiz

Am 10. Oktober wurde bei der Bundeskanzlei in Bern die Konzernverantwortungsinitiative (KOVI) eingereicht. Sie verlangt, dass Schweizer Konzerne für ihre Geschäftsbeziehungen eine Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechten und Umweltschutz einführen. Laut dem News-Dienst der Evangelisch-methodistischen Kirche (EMK) haben auch viele ihrer Mitglieder die Initiative unterschrieben.

Seit 2015 haben zahlreiche Organisationen der Zivilgesellschaft rund 120.000 gültige Unterschriften gesammelt, die am 10. Oktober beim Bund deponiert wurden. Nach der Beratung durch Bundesrat und Parlament wird das Volk darüber abstimmen.

Connexio sammelte Unterschriften
Connexio, das Netzwerk für Mission und Diakonie der EMK hat seit 2015 für die Initiative aktiv Unterschriften gesammelt. „Es ist ein Votum für die Würde und die Grundrechte aller Menschen“, sagt Andreas Stämpfli, Geschäftsleiter von Connexio. „Die Initiative ist ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit und für Christen ein Zeichen von Solidarität und Nächstenliebe.“ Mehrere Hundert Mitglieder und Freunde der EMK haben die Initiative unterschrieben.

Sorgfaltspflicht für internationale Konzerne
Die Initiative orientiert sich an den 2011 einstimmig verabschiedeten Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Konzernverantwortungsinitiative verlangt, dass Schweizer Konzerne für ihre Geschäftsbeziehungen eine Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechten und Umweltschutz einführen. Kommt ein Konzern seiner Sorgfaltsprüfungspflicht nicht nach, soll er künftig auch für allfällige Schäden haften, die von ihm kontrollierte Unternehmen im Ausland verursachen.

Viel Überzeugungsarbeit nötig
Bei der Übergabe der Unterschriften vor dem Bundeshaus wies Dick Marty, ehemaliger Ständerat und Abgeordneter des Europarats, darauf hin, dass bis zur Abstimmung noch ein langer und steiniger Weg bevorstehe. Bereits hätten Wirtschaftskreise begonnen, mit Kanonen gegen die Initiative zu schiessen. Dabei seien auch schon kräftig Lügen verbreitet worden, so Marty. Es brauche jetzt viel Überzeugungsarbeit. Die Initiative sei keineswegs wirtschaftsfeindlich, sondern im Interesse des Landes und der ganzen Wirtschaft. „Man soll endlich aufhören, der Bevölkerung mit der angeblichen Gefährdung von Arbeitsplätzen Angst zu machen“, sagte Marty. Die Initiative sei vorausschauend formuliert und könne weitere „Feuerwehrübungen“ vermeiden, wie diese etwa bei der Swissair-Pleite, bei der UBS-Rettung oder bei der Abschaffung des Bankgeheimnisses geschehen seien.

Ein Anliegen von vielen Ländern
Nach Angaben von EMK-News bestehe international ein klarer Trend hin zu verbindlichen Ansprüchen an Konzerne: Demnach hätten sich sowohl der Europarat, das EU-Parlament als auch acht nationale europäische Parlamente in den letzten Monaten für eine verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung ausgesprochen. Bei einer kürzlich gemachten Umfrage bei der Schweizer Bevölkerung habe sich eine grosse Mehrheit dafür ausgesprochen, dass Schweizer Konzerne auch bei ihren Aktivitäten im Ausland dafür zu sorgen haben, dass Menschenrechte und Umweltschutz-Standards respektiert würden.

Der Verein Konzernverantwortungsinitiative besteht heute aus 80 Organisationen der Zivilgesellschaft, die jetzt gemeinsam in die Vorbereitung der Abstimmungskampagne einsteigen.

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Evangelische Volkspartei fordert Tabak-Debatte in der Schweiz

Bern und Lausanne/Schweiz | 26.10.2016 | APD | Schweiz

Die Evangelische Volkspartei der Schweiz EVP begrüsst laut einer Medienmitteilung den Entscheid der Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) vom 13. Oktober ausdrücklich, das Tabakproduktegesetz nicht an den Bundesrat zurückzuweisen. Dieser will darin Tabakwerbung auf Plakaten, in Print- und Onlinemedien sowie im Kino schweizweit verbieten. Die EVP sei überzeugt, dass die Debatte um den Zielkonflikt zwischen unbegrenzter Wirtschaftsfreiheit und wirksamem Jugendschutz keinen Aufschub mehr dulde. Die Jugendlichen seien die Hauptzielgruppe der Tabakwerbung, schreibt Sucht Schweiz in einer Medienmitteilung. Nach einer Studie der Fachstelle Tabakprävention CIPRET sind Jugendliche an einem Samstag mit Ausgang im Schnitt 68 Werbereizen der Tabakindustrie ausgesetzt.

„Die EVP kämpft zuallererst dafür, dass die Debatte überhaupt geführt wird und sich nicht stillschweigend die Tabaklobby mit ihrem wirkungslosen Feigenblatt-Jugendschutz durchsetzt“, stellt EVP-Nationalrätin Maja Ingold, Zürich, klar. Die Debatte zwischen den beiden Lagern „unbegrenzter Marktliberalismus“ und „wirksamer Jugend- und Gesundheitsschutz“ müsse auch in der Schweiz endlich geführt werden. Da die heutigen Regelungen nur bis längstens 2021 gelten würden, brauche es ein neues Gesetz.

Der Ständerat will die Vorlage mit dem Auftrag an den Bundesrat zurückweisen, einen neuen Vorschlag ohne zusätzliche Werbeverbote zu unterbreiten.

Allianz für starkes Tabakproduktegesetz begrüsst Entscheid
Auch die Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz begrüsse den Entscheid der Gesundheitskommission, so Sucht Schweiz. Laut neustem Suchtmonitoring nehme die Raucherquote in der Schweiz seit Jahren nicht mehr ab, dies im Gegensatz zur grossen Mehrheit der OECD-Länder. Die Schweiz sei eines der letzten Länder in Europa, das trotz Unterzeichnung der WHO-Rahmenvereinbarung zum Schutz vor Tabakwerbung noch immer keine genügend wirksamen Massnahmen ergriffen habe. Gemäss neusten Zahlen wünsche eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ein totales Werbeverbot für Tabakwaren und würde damit noch weiter gehen als der Gesetzesentwurf des Bundesrates.

EVP: Kinder und Jugendliche sind Zielgruppe der Tabakwerbung
Der Bundesrat hält trotz Kritik bereits in der Vernehmlassung an einer weitergehenden Einschränkung der Werbung fest, so die EVP. Eine deutsche Studie belege, dass Werbung besonders auf Jugendliche grossen Einfluss ausübe: Das Risiko, dass Jugendliche zu rauchen beginnen würden, steige um 46 Prozent, wenn sie Tabakwerbung ausgesetzt seien. Zielgruppe seien Kinder und Jugendliche, die als Rauchernachwuchs rekrutiert werden sollen. Die Hälfte aller Raucher würden bereits als Minderjährige damit anfangen.

Rauchen, die häufigste vermeidbare Todesursache in der Schweiz
Jährlich sterben in der Schweiz rund 9.500 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums, schreibt die EVP. Damit sei Rauchen die häufigste vermeidbare Todesursache in der Schweiz.

Ethische Frage: Gewinnmaximierung oder wirksame Prävention?
Letztlich gehe es auch um die ethische Frage, inwieweit der Absatz „tödlicher Produkte“ überhaupt durch Werbung gefördert werden dürfe, so die EVP. Die Schweiz müsse sich endlich der Güterabwägung zwischen wirtschaftlicher Gewinnmaximierung und wirksamer Prävention von Tabakkonsum stellen, der Sucht, Leid, Krankheit und Tod verursache. Es gehe letztlich um „eine Güterabwägung zwischen grenzenlosem Profit und dem Schutz unserer Kinder und Jugendlichen“, so Maja Ingold.

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Christen wollen Befreiung von Mosul, aber keine Rache

Bagdad/Irak | 26.10.2016 | poi/CBS KULTUR INFO/ | International

„Wir wollen die Befreiung der grossen Stadt Mosul und der Ebene von Ninive, wir wollen Frieden und Sicherheit, damit das Volk redlich und ruhig leben kann. Aber wir wollen keine Rache". Mit diesen Worten brachte der chaldäisch-katholische Weihbischof Shlemon Warduni im Gespräch mit „Radio Vatikan" die Haltung der irakischen Christen angesichts der am 17. Oktober begonnenen Grossoffensive zur Vertreibung der IS-Terroristen zum Ausdruck.

Die Hoffnung der Christen sei es immer gewesen, dass es zu einer "Befreiung ohne Waffengewalt" kommt, betonte der Bischof: "Wir möchten die sichere Befreiung der kleinen Städte und Dörfer der Ninive-Ebene, wo die Christen und ihre Vorfahren seit 2.000 Jahren zu Hause sind.“

Die IS-Terroristen hätten vieles zerstört, die Dörfer, die Kirchen, die Moscheen, die Kunstwerke. Aber die Schuld liege auch bei jenen, die den Terroristen „Waffen und Munition verkauft" und ihnen auf dem Schwarzmarkt das illegal geförderte Erdöl abgenommen hätten. „Die Welt hat nur zugeschaut", bedauerte Bischof Warduni: „Es hätte genügt, den Terroristen keine Waffen zu verkaufen, es hätte genügt, ihnen die Finanzquellen abzuschneiden". Aber niemand habe sich gerührt und so sei der vorübergehende Sieg des Bösen möglich gewesen.

In der jetzigen Phase des Kampfes um Mosul und die Ninive-Ebene sei es wichtig, „dass nicht eine ethnische Gruppe über die andere triumphiert, dass es keine Racheakte gibt", betonte der Bischof. Leider sei zu befürchten, dass es anders kommt, es fehle der humane Geist, der „wahrhaft religiöse Geist". Wenn es so komme, wäre das eine „grosse Katastrophe" für den Irak, „wie in Aleppo und anderswo".

Die Rückkehr der Christen nach Mosul und in die Städte und Dörfer der Ninive-Ebene könne beim Prozess der nationalen Versöhnung hilfreich sein, so Bischof Warduni. Aber noch sei es zu früh, darüber zu spekulieren. Solange es Hass und Rache gebe, sei daran nicht zu denken.

Der chaldäisch-katholische Erzbischof von Kirkuk, Yousif Thomas Mirkis, teilte mit, dass er für die Zivilbevölkerung von Mosul bete. Erzbischof Mirkis hat in den beiden letzten Jahren vielen Familien geholfen, die aus Mosul fliehen mussten. Bei der jetzigen Grossoffensive der irakischen Armee, der kurdischen „Pesch Merga" und verschiedener Milizen gebe es zwar ein eklatantes Übergewicht über die Einheiten der IS („Daesch")-Terroristen. Aber es sei zu befürchten, dass die Terroristen bis zuletzt Widerstand leisten und möglicherweise Frauen und Kinder als menschliche Schutzschilde missbrauchen werden. Je länger die militärischen Operationen zur Zerschlagung der Terrortruppe dauern, umso mehr zivile Opfer werde es geben.

Erzbischof Mirkis betonte, dass zehntausende vertriebene Christen aus Mosul und der Ninive-Ebene vor zwei Jahren in der Erdölmetropole Kirkuk und in Suleimaniya Zuflucht gefunden haben. Mit Unterstützung vor allem aus Frankreich und Deutschland sei es möglich gewesen, allein in Kirkuk 800 Familien eine würdige Wohnmöglichkeit zu verschaffen und 550 Jugendlichen ein Weiterstudium an der Universität zu ermöglichen. Diese Sorge um die Jugend sei besonders wichtig, so der Erzbischof: „Denn beim Wiederaufbau des Irak müssen auch die Christen mithelfen".

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Adventist als Präsident des obersten Gerichtshofs in Kenia vereidigt

Silver Spring, Maryland/USA | 26.10.2016 | AR/APD | International

Richter David Maraga (64) wurde am 19. Oktober zum Präsidenten des aus sieben Richtern bestehenden obersten Gerichtshofs von Kenia vereidigt. Er ist Siebenten-Tags-Adventist und sagte vor seiner Wahl bei der Anhörung vor der Justizdienstkommission, dass er am Samstag (Sabbat), dem biblischen Ruhetag, als oberster Richter nicht arbeiten würde. Maraga ist der erste Adventist, der in einem Land zum Präsidenten des obersten Gerichtshofs gewählt worden ist, wie Adventist Review AR, nordamerikanische Kirchenzeitschrift, berichtete.

Die 349 Abgeordneten der Nationalversammlung von Kenia hatten am 18. Oktober der Ernennung von Richter Maraga zugestimmt. Er war am 19. Oktober auf dem Gelände der offiziellen Residenz des Staatspräsidenten, Uhuru Kenyatta, in der Hauptstadt Nairobi zum Präsidenten des obersten Gerichtshofs vereidigt worden nachdem sein Vorgänger in den Ruhestand getreten war.

Staatspräsident Kenyatta hatte David Maraga, Richter am Appellationsgericht, als Präsident des obersten Gerichtshofs auf Empfehlung der Justizdienstkommission bestätigt. Diese Kommission setzt sich aus Richtern des obersten Gerichtshofs sowie weiteren Rechtsexperten zusammen. Es wird laut AR erwartet, dass David Maraga bis zum Erreichen des obligatorischen Rentenalters von 70 Jahren sein Amt ausführen wird.

Keine Gerichtssitzungen am Samstag
Im August machten Aussagen von David Maraga landesweit Schlagzeilen, als er auf die Frage eines Mitglieds der evaluierenden Justizdienstkommission, ob er am Samstag als Präsident des obersten Gerichtshofs arbeiten würde, antwortete: „Es wäre für mich sehr schwierig, an einem Samstag zu Gericht zu sitzen, um einen Fall anzuhören!“ Er würde immer seinem Glauben Vorzug vor der Arbeit geben, so Maraga. Es entspreche seiner Gewohnheit, am Samstag, dem biblischen Ruhetag, den Gottesdienst zu besuchen.

Weihegebet vor Amtsantritt
Am 20. Oktober, dem Folgetag seiner Vereidigung, hat Richter David Maraga Pastor Blasious Ruguri, Präsident der teilkontinentalen Kirchenleitung der Siebenten-Tags-Adventisten in Ost-Zentralafrika (East-Central Africa Division) gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Kirchenleitung sowie weitere Richter in sein Büro gebeten, um ein Weihegebet zu sprechen. Als überzeugter Christ sei es ihm wichtig, dass vor Amtsantritt ein Weihegebet zur Bewältigung seiner neuen Aufgaben gesprochen werde, so Maraga.

„Es gibt eine starke Überzeugung, dass er aufgrund seiner Treue zu Gott auch den Personen und der Nation gegenüber treu sein wird und in Fairness und Gerechtigkeit urteilen wird“, sagte Pastor Blasious Ruguri anlässlich des Weihegebets über den Richter. Ruguri ermutigte die Anwesenden für David Maraga zu beten. Viele Kenianer hofften, dass der Präsident des obersten Gerichtshofs der Regierung helfen werde, die Korruption im Land zu bekämpfen, so Ruguri.

Adventisten in Kenia
Zur Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Kenia gehören rund 867.000 Mitglieder, die in etwa 9.000 Kirchgemeinden Gottesdienst feiern. Im Land mit 45 Millionen Einwohnern, sind rund 83 Prozent Christen, die Hälfte davon sind Protestanten. 11 Prozent der Bevölkerung sind Muslime. Es gibt laut Wikipedia nur noch wenige Anhänger traditioneller afrikanischer Religionen.

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Drittes Flugzeug ergänzt Flugdienst der Adventisten in Papua-Neuguinea

Goroka, Papua-Neuguinea | 26.10.2016 | AR/APD | International

Adventist Aviation Services (AAS), der Flugdienst der Siebenten-Tags-Adventisten in Papua-Neuguinea, hat ein drittes Flugzeug in Dienst genommen. Bei der Übernahme an der AAS-Basis in Goroka, im Hochland von Papua-Neuguinea, haben Asaro Schlammmäner einen traditionellen Tanz aufgeführt und der adventistische Ortspastor hat ein Weihegebet gesprochen, teilte Adventist Record, australische Kirchenzeitschrift, mit.

Das einmotorige Turbinenflugzeug der Pacific Aerospace Corporation PAC-750 XSTOL ist das dritte in der Flotte von zwei weiteren PAC-750 Flugzeugen des adventistischen Flugdienstes auf Papua-Neuguinea. Es wurde in einem viertägigen Flug von Jeff Downs, AAS-Geschäftsleiter, von Neuseeland über die australischen Inseln Norfolk Island, Lord Howe Island aufs australische Festland nach Coolangatta sowie Cairns und von dort nach Mount Hagen/Papua-Neuguinea und Goroka überführt.

Die Steigfähigkeit des Flugzeugs sei im Hochland ausgesprochen wichtig, um nach dem Start die Bergkuppen überqueren zu können, schreibt Adventist Aviation Services (AAS). Gewisse Landeplätze hätten eine Steigung von bis zu 18 Prozent oder lägen an Bergkanten beziehungsweise in einem Talkessel, die nur einen Landeversuch zuliessen. Beim Fliegen orientierten sich die Piloten an den Flüssen Fly und Sepik, die beide über 1000 Kilometer lang seien. Ohne Flugzeuge lägen isolierte Orte zwei Tage Fussmarsch von Hauptverkehrsstrassen entfernt.

Der adventistisch Flugdienst ist in Goroka/Papua-Neuguinea stationiert und spiele für die adventistische Kirche im Land eine zentrale Rolle, schreibt AAS. Die Adventisten betreiben 600 Kliniken, Schulen und Missionsstationen in Papua-Neuguinea. Die Piloten beförderten Kranke in Spitäler, sowie medizinisches Personal, Hilfswerksmitarbeiter, Mechaniker, Pastoren, Lehrpersonen und Baumaterial ins abgelegene und hüglige Hochland zu mehr als 500 Buschlandepisten. Der adventistische Flugdienst bietet auch Flüge gegen Bezahlung an, um damit den Flugdienst mitzufinanzieren.

Adventist Aviation Services (AAS) wurde 1964 gegründet und ist damit seit 52 Jahren in Papua-Neuguinea tätig. Es würden qualifizierte Mitarbeitende in verschiedensten Funktionen gesucht, schreibt AAS. Interessenten sollten Larn Harvey, AAS-Chefpilot, kontaktieren: fom@aas.org.pg

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ACK Deutschland veröffentlicht Wort zu 500 Jahre Reformation

Augsburg/Deutschland | 26.10.2016 | ACK/APD | International

Die Impulse der Reformation aufnehmen und wechselseitig voneinander lernen: dazu ruft die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) in ihrem Wort zu 500 Jahre Reformation unter dem Titel „Versöhnt miteinander“ auf. Das Wort wurde auf der Mitgliederversammlung am 28. und 29. September 2016 in Augsburg veröffentlicht. Ausserdem beschäftigen sich die Delegierten auf einem Studientag mit dem Thema „Freiheit“.

Mit einem feierlichen Gottesdienst und einem sich anschliessenden Festakt hat die ACK in Augsburg ihr Wort zur Reformation der Öffentlichkeit präsentiert. Unter dem Motto „Versöhnt miteinander“ entwirft das Wort Perspektiven und Zugänge auf die Feier des Reformationsjubiläums als Christusfest. In fünf Schritten regt das Papier dazu an, das Jahr 2017 ökumenisch zu betrachten: die Impulse der Reformation aufzunehmen, gemeinsam die Folgen der Kirchenspaltung zu bedenken, wechselseitig voneinander zu lernen und die Zukunft ökumenisch zu gestalten.

„Gemeinsam leben wir in dem Bewusstsein, dass die Gaben des Geistes Gottes, die in einer christlichen Kirche bewahrt worden sind und gegenwärtig gelebt werden, auch andere Kirchen bereichern können“, heisst es in dem Wort. Gemeinsam könne man die durch die Reformation wieder in den Mittelpunkt gerückten biblischen Einsichten ökumenisch feiern. Dazu gehörten die Wertschätzung der Bibel als der gemeinsamen Basis des Glaubens, die Ausrichtung des christlichen Glaubens an der Gnade Gottes sowie die Überzeugung von dem in Glaube und Taufe begründeten Priestertum aller Christinnen und Christen. Dies sei untrennbar vom Gedenken an die zahlreichen Opfer religiös motivierter Gewalt: „Kriege, Vertreibungen und Hinrichtungen wurden im Namen Gottes gerechtfertigt“, beklagen die Kirchen in dem Wort. Daher wolle man sich gemeinsam um die Heilung der leidvollen Erinnerungen bemühen. Das Wort zu 500 Jahre Reformation kann unter www.oekumene-ack.de abgerufen werden.

Freiheit nur in Beziehung echte Freiheit – Studientag der ACK
Ausgehend von den Grundanliegen der Reformation hat sich die Mitgliederversammlung auf einem gemeinsamen Studientag mit den Geschäftsführern der regionalen ACKs mit dem Thema „Freiheit“ beschäftigt. Der katholische Moraltheologe Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff (Freiburg) würdigte das Freiheitsverständnis Martin Luthers, das für ein christliches Verständnis der Freiheit im christlichen Glauben prägend geworden sei: „Selbsttätigkeit und Freiheit des Menschen widersprechen nicht seiner Abhängigkeit von Gott, im Gegenteil: je abhängiger von Gott, umso mehr ist der Mensch in seiner Freiheit“, sagte Schockenhoff.

Abhängigkeit der Freiheit von Beziehungen
Diese Abhängigkeit der Freiheit von Beziehungen unterstrich die evangelische Dogmatikerin Prof. Dr. Elisabeth Gräb-Schmidt (Tübingen). „Selbstbestimmung ist nicht unbegrenzte Autonomie, sondern meint, dem Selbst zu entsprechen, das immer in Beziehungen eingebunden ist: menschlich, gesellschaftlich und in der Gottesbeziehung“, sagte Gräb-Schmidt. Luthers Freiheitsverständnis habe herausgestellt, dass die Selbstbestimmung des Menschen durch den Glauben an Gott befördert werde. „Christen sollen die Freiheit so gebrauchen, dass sie sich als verantwortliche Wesen begreifen.“

Täufer forderten aus Freiheitsimpulsen politische Forderungen für Toleranz
Die baptistische Kirchengeschichtlerin Prof. Dr. Andrea Strübind (Oldenburg) verwies darauf, dass es vor allem die täuferischen und unabhängigen Kirchen waren, von denen aus den Freiheitsimpulsen der Reformation auch politische Forderungen für Toleranz abgeleitet worden seien. „Die kirchliche und staatliche Toleranz sollte auch anderen Religionen sowie Ungläubigen gelten“, stellte Strübind dar.

Freiheit meint Offenheit
Die orthodoxe Sicht auf die Freiheit vermittelte der orthodoxe Systematiker Prof. Dr. Daniel Munteanu (Bamberg/Targoviste). „Freiheit bedeutet Offenheit für das Feuer des Geistes Gottes, das Anerkennen der Einzigartigkeit jedes einzelnen Menschen, eine Hochschätzung des einzelnen Menschen, denn er ist fähig, das Licht des göttlichen Geistes zu empfangen“, sagte Munteanu. Daraus seien Konsequenzen für das eigene Handeln abzuleiten, die immer auch die Freiheit des anderen im Blick behalten müsse.

Freiheit braucht Grenzen
„Freiheit gibt es nur in Beziehung“, fasste der Vorsitzende der ACK in Deutschland, Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann (Speyer), am Ende die Diskussion zusammen. Freiheit sei kein autonomer Begriff, sondern beinhalte auch einen kritischen Blick auf sich selbst und bedeute damit eine Relativierung. Freiheit brauche Grenzen, um sich als wirklich Freiheit entfalten zu können. Die Vorträge des Studientages sowie weitere Texte zum Thema Freiheit von Mitgliedern des Deutschen Ökumenischen Studienausschusses der ACK sollen im Frühjahr 2017 unter dem Titel „Kontroverse Freiheit. Impulse der Ökumene“ im Herder-Verlag erscheinen.

Evangelische Allianz als neue Beobachterin
Als neue ständige Beobachterin der Arbeit der ACK in Deutschland hat erstmals die Deutsche Evangelische Allianz (DEA) teilgenommen. Hartmut Steeb, Generalsekretär der DEA, stellte der Mitgliederversammlung die Arbeit und das ökumenische Interesse der Allianz vor.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste, beschlussfassende Leitungsorgan der ACK. Sie besteht aus den 50 Delegierten der Mitglieder, Gastmitglieder sowie ständigen Beobachter, die von den Kirchen für die Dauer von fünf Jahren benannt werden. Die Mitgliederversammlung der ACK tagt in der Regel zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst.

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Alt-katholische Synode in Deutschland befasst sich mit „Frieden“

Mainz/Deutschland | 26.10.2016 | APD | International

Die in Mainz tagende 60. Ordentliche Synode des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland befasste sich unter anderem mit dem Thema „Frieden“. Dabei ging es auch um den Waffenhandel und die Einmischung von Kirche in die Politik.

Einmütig beschloss das Kirchenparlament den Beitritt des Bistums zum Bündnis „Aktion Aufschrei – stoppt den Waffenhandel“. Informationen zu dem Aktionsbündnis sind im Internet unter www.aufschrei-waffenhandel.de zu finden. Nach einer intensiven Diskussion wurde vereinbart, dass sich die nächste Synode im Oktober 2018 einen ganzen Tag lang mit dem Thema „Frieden“ auseinandersetzen wird, um nach Antworten im „Licht des Evangeliums“ zu suchen. Laut alt-katholischem Bischof Dr. Matthias Ring gehe es auch darum, das Fehlen des Gesprächs in seiner Kirche über aktuelle gesellschaftliche, soziale und politische Fragen zu überwinden und klare Positionen zu beziehen. In gut alt-katholischer Tradition sollen nicht „unfehlbare Meinungsäusserungen“ formuliert werden, sondern bestimmte Positionen für eine bestimmte Zeit, also keine letztgültigen Positionen der gesamten Kirche, so Ring.

Gegenseitige Anerkennung von Firmung und Konfirmation
Die Synode beschloss auch die gegenseitige Anerkennung von Firmung und Konfirmation. Bereits im letzten November hatte die Synode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) dieser gegenseitigen Anerkennung zugestimmt. Im Text der Vereinbarung heisst es: „Lutheraner und Alt-Katholiken sehen in der Firmung/Konfirmation ein persönliches Bekenntnis der Getauften, eine lebensgeschichtlich bedeutsame Segenshandlung und eine Aktualisierung des gesamten Taufgeschehens als einer lebenslang gegenwärtigen Wirklichkeit.“ Mit dieser Vereinbarung ist es auch möglich, dass Alt-Katholiken und Lutheraner gegenseitig das Patenamt bei einer Taufe übernehmen können.

Die alt-katholische Kirche entstand aus dem Protest gegen die Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit während des Ersten Vatikanischen Konzils 1869/70. Schon früh nach Gründung der Alt-Katholiken wurden intensive ökumenische Dialoge geführt und die verpflichtende Ehelosigkeit der Priester, das Zölibat, aufgehoben. Das geistliche Amt steht auch Frauen offen. Weitere Informationen unter www.alt-katholisch.de.

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Martin Luther – Reformator und Sprachschaffender

Friedensau bei Magdeburg/Deutschland | 26.10.2016 | APD | International

Martin Luther ist das Schwerpunktthema der Oktober/November/Dezember-Ausgabe der Zeitschrift „Dialog“ der Theologischen Hochschule der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Friedensau bei Magdeburg/Deutschland. Die Bedeutung Luthers geht über die eines Reformators hinaus. Andererseits ist die europäische Reformation vielfältiger als das Wirken von Luther und seinen Mitstreitern.

„Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten fühlt sich der Reformation eng verbunden“, schreibt der Rektor der Theologischen Hochschule Friedensau, Professor Dr. Roland E. Fischer, in seiner Einführung zum Schwerpunktthema. Auch die Hochschule sehe sich dem reformatorischen Erbe in Forschung und Lehre verpflichtet, nicht nur wegen der geografischen Nähe zu den Lutherstätten in Sachsen-Anhalt, sondern vor allem wegen der theologischen Nähe der Lehre der Adventisten zum reformatorischen Gedankengut. Für Adventisten blieben mindestens zwei Ansprüche der Reformation: Die Bibel als alleinige Grundlage für Glauben und Leben und das reformatorische Prinzip „ecclesia semper reformanda“, die Kirche ist immer (weiter) zu reformieren. Laut Fischer gehe die Bedeutung Martin Luthers über die als Reformator hinaus, weil er auch in anderen Bereichen bleibende Spuren hinterlassen habe. Andererseits sei die europäische Reformation breiter und vielfältiger als die Reformation in Deutschland durch Luther und seine Mitstreiter.

Luthers Einfluss auf die deutsche Sprache
Dr. phil. Thomas Domanyi, emeritierter Professor für Ethik und Sozialtheologie in Friedensau, beleuchtet in seinem Artikel das Wirken Luthers als Bibelübersetzer und seinen Einfluss auf die neuhochdeutsche Sprache. Mit Luther habe sich das Neuhochdeutsche als „gemeines Deutsch“ etabliert und die Sprachentwicklung bis heute bestimmt, so Domanyi. Der Reformator sei nicht der Erste gewesen, der die Bibel ins Deutsche übertrug, doch ihm wäre es gelungen, eine für jeden Deutschen verständliche Bibelübersetzung zu schaffen. „Um das zu erreichen, strebte Luther bei der Verdeutschung der Bibel nach natürlicher Einfachheit, wie sie ‚der Mutter im Hause, den Kindern auf den Gassen, dem gemeinen Mann auf dem Markt‘ eigen ist.“ Wo Luther bei seiner Bibelübersetzung keiner der vorhandenen Begriffe zu passen schien, habe er sich frei gefühlt, selbst ein neues Wort zu schaffen.

Getrennte Wege durch das Abendmahl
Wie es dazu kam, dass die im 16. Jahrhundert langsam zusammenwachsende protestantische Christenheit getrennte Wege ging, beschreibt Friedegard Föltz, Dozentin für Sozialpädagogik an der Theologischen Hochschule Friedensau, in ihrem Beitrag „Luther, Karlstadt und das Abendmahl“. Dr. Andreas Bodenstein von Karlstadt (1480?–1541) war Dekan der Theologischen Fakultät in Wittenberg, als er 1512 Martin Luther feierlich die Doktorwürde verlieh. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht ersichtlich, dass die Debatte über das Abendmahl dafür verantwortlich sein würde, dass zwei ehemals eng zusammenarbeitende Kollegen über dieser Auseinandersetzung zu erbitterten Gegnern wurden. Die Teilnehmer am Marburger Religionsgespräch 1529 konnten sich in 14 der 15 Artikel einigen, aber die entscheidende Frage um das Wesen und die Bedeutung des Abendmahls entzweite sie. Es dauerte fast 450 Jahre bis es 1973 durch die Leuenberger Konkordie bei diesem Thema eine Annäherung lutherischer, reformierter, unierter und vorreformatorischer Kirchen mit voller Abendmahlsgemeinschaft gab.

Adventisten und Reformation
Pastor Dennis Meier, Vorsteher der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, gibt einen Einblick in das internationale wissenschaftliche Symposium „Perceptions of the Protestant Reformation in Seventh-day Adventism“, das vom 9. bis 12. Mai 2016 in Friedensau in englischer Sprache stattfand. In drei Tagen wurden 18 Vorträge von adventistischen Historikern und Theologen aus den USA, Südamerika, den Philippinen und Europa präsentiert. Während der erste Teil des Symposiums die grossen Reformatoren Luther, Calvin und Zwingli im Fokus hatte, widmete sich der zweite zunächst der Tradition der Täufer, dem sogenannten „linken Flügel“ der Reformation. Am letzten Studientag wurde der Einfluss der Reformation auf die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten anhand von zwei kontroversen Perioden in der adventistischen Geschichte untersucht.

Luther und der Handel
Überlegungen zum „Stichwort: Luther und der Handel“ präsentiert der frühere Friedensauer Kanzler und jetzige Leiter Controlling bei der Adventistischen Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA Deutschland, Roland Nickel. Der Reformator berichte beispielsweise in seiner Schrift „Vom Handel“ von Kaufleuten, die Monopole bilden wollten, um die Preise diktieren zu können. Folgender „Wahlspruch“ sei die Grundlage all ihrer Geschäfte: „Sie sagen: Ich kann meine Ware so teuer verkaufen, wie ich es vermag. Sie halten das für ihr Recht. Tatsächlich ist damit der Habsucht Raum gegeben.“ Um ihre Mitmenschen würden sie sich nicht kümmern. Luther bezeichne sie als „Diebe, Räuber und Wucherer“. Neben den Fragen von Monopol, Marktmacht und Preisbildung behandele Luther weitere Themen, wie Höhe der Zinsen, Kreditvergabe und Bürgschaften, Termingeschäfte und Leerverkäufe. Dabei stehe bei ihm immer der Mensch im Mittelpunkt, der Schwächere und der Ärmere in einer Handelsbeziehung, und nicht das Geschäft oder der Gewinn.

Ein adventistischer Bibelübersetzer und Ethnologe
Ein weiterer Artikel befasst sich mit dem adventistischen Missionar und Bibelübersetzer Ernst Kotz (1887-1944). Dr. Stefan Höschele, Dekan des Fachbereichs Theologie in Friedensau, schildert wie Kotz ab 1905 in den Pare-Bergen des heutigen Tansanias im Stammesgebiet der vom Christentum noch kaum berührten Wapare wirkte. Er erforschte das Chasu, auch Kipare genannt, die Sprache des Bantuvolkes, die bis dahin noch keinen schriftlichen Ausdruck gefunden hatte. 1909 veröffentlichte Ernst Kotz im Auftrag des Berliner Kolonialamtes die erste Grammatik dieser Sprache. 1913 war seine Übersetzung des Neuen Testamentes fertiggestellt. Sie wurde 1922 von der Britischen und Ausländischen Bibelgesellschaft in London gedruckt. Kotz interessierte sich als Ethnologe auch für das traditionelle Leben des Volkes und schrieb 1922 ein Buch über die Sitten und Gebräuche der Wapare in Ostafrika.
Die „Dialog“-Ausgabe ist im Internet zu finden unter:
http://www.thh-friedensau.de/downloads/20282/

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Zur Reformation gehört auch ihr linker Flügel

Friedensau bei Magdeburg/Deutschland | 26.10.2016 | APD | International

In einer Feierstunde am 16. Oktober erhielten 44 Absolventen der Theologischen Hochschule der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Friedensau bei Magdeburg/Deutschland die Urkunden über die ihnen verliehenen akademischen Grade. In seiner Festansprache betonte der frühere Direktor des Konfessionskundlichen Instituts Bensheim und Lehrbeauftragter für Konfessionskunde an der Augustana-Hochschule Neuendettelsau, Dr. Walter Fleischmann-Bisten, dass zur Reformation auch die im 16. Jahrhundert aus ihrem „Linken Flügel“ hervorgegangenen Kirchen und Gemeinden gehörten.

Reformationsjubiläum international
Fleischmann-Bisten wies darauf hin, dass am 31. Oktober die letzte Etappe der seit 2008 mit jährlich wechselnden Themen präsenten Reformationsdekade startet. 499 Jahre nach der Abfassung und rasanten Verbreitung von Martin Luthers 95 Thesen gegen kirchliche Missstände steht nun ein Jahr lang das Thema „500 Jahre Reformation“ im kirchlichen und gesellschaftlichen Mittelpunkt. Dabei gehe es jedoch weder um ein Lutherjubiläum noch um ein ausschliesslich deutsches Datum. Auch in anderen europäischen Ländern und selbst in den USA sei eine Fülle von Veranstaltungen zur Reformation geplant.

Reformationsjubiläum auch Ärgernis
Auch die Katholiken sind in Deutschland ins Reformationsjubiläum mit einbezogen. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, und Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der römisch-katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK), betonten in einem „gemeinsamen Wort zum Jahr 2017“: „2017 werden wir erstmals in der Geschichte der getrennten Kirchen die Erinnerung an den 500. Jahrestag der Reformation auch in ökumenischer Gemeinschaft feiern.“ Was aber nicht gesagt worden sei, so Fleischmann-Bisten, der am Konfessionskundlichen Institut Bensheim auch der Freikirchenreferent war: Weder die zur Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) gehörenden und in Deutschland kleinen Kirchen mit reformatorischen Wurzeln sind in diesen Versöhnungsprozess einbezogen worden noch die weitaus grössere Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK). Für ihn ist das „ein ökumenisches Ärgernis, ein Skandalon“.

Auch Freikirchen sind Kinder der Reformation
Auch die evangelischen Freikirchen seien Kinder der Reformation, betonte Fleischmann-Bisten. Der Verein für Freikirchenforschung, dessen Bibliothek in Friedensau von der Hochschulbibliothek betreut wird, habe dies bereits 2010 durch zwei Symposien zur Wittenberger und der oberdeutsch-schweizerischen Reformation wissenschaftlich belegt. Auch die Friedensauer Hochschule habe sich während eines internationalen Kongresses von adventistischen Historikern und Theologen im Mai 2016 mit dem Thema „Auffassungen der Protestantischen Reformation bei den Siebenten-Tags-Adventisten“ befasst. Und die VEF betone: „Mit den Kirchen der Reformation verbindet uns die Gewissheit, dass der Mensch allein durch den Glauben Rettung erfährt. Dieses Heil ist unlösbar mit der Person Jesus Christus verbunden. Die Bibel ist für uns die alleinige Autorität und Richtschnur in allen Fragen des Glaubens und der Lehre, aber auch des Dienstes und des persönlichen Handelns.“ Daher wären die Freikirchen „legitime Erben der Reformation und eine eigenständige Ausprägung des evangelischen Christentums“.

Prägung der Adventisten durch Anliegen der Reformation
Dass auch die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten bis heute in besonderer Weise von Anliegen der Reformation geprägt sei, beleuchtete Walter Fleischmann-Bisten an den Themen Bildung und Schule sowie Religionsfreiheit. Aus der Grundüberzeugung des mündigen Christseins ergab sich ein Bildungsanspruch der Reformation: An jedem Ort sollte es Schulen geben, sodass in protestantischen Gebieten die allgemeine Schulpflicht eingeführt wurde. Das weltweite adventistische Schulangebot mit über 7.500 Bildungseinrichtungen stelle das „grösste protestantische Bildungswerk“ dar. Philipp Melanchthon wie auch der hessische Landgraf Philipp, beides grosse Bildungsreformer ihrer Zeit, hätten eine solche Entwicklung sehr unterstützt.

Beim Thema Religionsfreiheit verwies Fleischmann-Bisten auf den „linken Flügel“ der Reformation. Er habe die reformatorische Unterscheidung zwischen Kirche und Staat trotz schwerer Verfolgung aufgegriffen und schliesslich in der Neuen Welt vom Ende des 18. Jahrhunderts an durch Mennoniten, Baptisten und Quäker auch verfassungsmässig umgesetzt. Auch die Adventisten würden sich hierbei engagieren, wie das seit 1982 bestehende und heute an der Friedensauer Hochschule verankerte „Institut für Religionsfreiheit“ zeige.

Nach Ende des Reformationsjubiläums keinen Schlussstrich ziehen
Der Reichtum freikirchlicher Theologie und Frömmigkeit wie ihres sozialen Engagements sollte auch die anderen evangelischen Kirchen wie alle Kirchen neugierig machen, sich auf gemeinsame Projekte und gegenseitige Lernprozesse einzulassen. Da die Reformation immer neue Reformprozesse auslösen wollte, die sich stets an der biblischen Botschaft, ihren Kernanliegen und Konsequenzen orientieren müssten, dürfe mit dem Datum 31.Oktober 2017 kein Schlussstrich gezogen, sondern nach neuen Wegen der ökumenischen Zusammenarbeit gesucht werden, betonte Dr. Walter Fleischmann-Bisten.

Bachelor- und Mastergrade verliehen
Insgesamt wurden 44 Studierende aus 14 Ländern in den Bereichen Theologie und Sozialwesen mit einem Bachelor (B.A.) oder Master (M.A.) graduiert. Dr. Stefan Höschele, Dekan des Fachbereichs Theologie, übergab Urkunden an sieben B.A. und drei M.A. in Theologie sowie an zwei Master of Theological Studies (M.T.S.). Letztere stammen aus Bulgarien und Haiti. Professor Dr. Thomas Spiegler, Dekan des Fachbereichs Christliches Sozialwesen, übergab Diplome an neun B.A. in Soziale Arbeit und zwei B.A. in Gesundheits- und Pflegewissenschaften. M.A. erhielten fünf Graduierte in Counseling (Beratung), eine in Musiktherapie, einer in Sozial- und Gesundheitsmanagement sowie 14 in International Social Sciences. Von den letztgenannten Absolventen stammt nur einer aus Deutschland, die anderen kommen aus Äthiopien, Bolivien, Brasilien, Indonesien, der Republik Moldau, Myanmar (Birma), Nepal, Peru, Puerto Rico und Tansania.

DAAD-Preis ging an Absolventin aus Myanmar
Professor Spiegler, verlieh den diesjährigen Preis des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) an Phyu Phyu Cho. Sie stammt aus Myanmar (Birma) und ist Absolventin des Masterstudiengangs International Social Scienes (Internationale Sozialwissenschaften) an der Theologischen Hochschule Friedensau. Sie erhält diesen mit 1.000 Euro dotieren Preis für besondere akademische Leistungen und ihr interkulturelles Engagement.

Weitere Preisverleihungen
Heike Fischer vom „Förderverein Freundeskreis Friedensau“ verlieh die Herbert Blomstedt Preise. Gestiftet werden diese Preise von dem schwedischen Dirigenten. Den Preis in Musik für hervorragende künstlerische Arbeit teilten sich Sarah Remke und Lukas Rottmann. Den Preis für hervorragende Leistungen im Studium der Theologie erhielt Sully Sanon aus Haiti, Absolvent des M.T.S.-Studienganges. Beide Preise sind mit je 500 Euro dotiert. Ebenfalls ein Preisgeld von 500 Euro erhielt Claudia Knorr, Absolventin des Bachelor Soziale Arbeit. Sieglinde Wilke überreichte ihr die Urkunde des Förderpreises für besondere Leistungen im Fachbereich Christliches Sozialwesen der Sparkasse Jerichower Land.

Konzert zum Studienjahresbeginn
Bereits am Vortag wurden in Friedensau in einem Gottesdienst 32 neue Studierende willkommen geheissen. Ausserdem gab es am Abend das traditionelle Konzert zum Studienjahresbeginn der Theologischen Hochschule in der Kulturscheune in Friedensau. Eingeladen waren Judy Bailey und ihre Band. Bailey wurde in London geboren, ihre Vorfahren stammen von der Karibikinsel Barbados. Sie lebt in Deutschland, komponiert und interpretiert christliche Songs. Zudem engagiert sie sich für mehrere soziale Projekte.

Die 1899 gegründete Friedensauer Bildungsstätte ist seit 1990 eine staatlich anerkannte Theologische Hochschule. Zum Fachbereich Theologie gehören neun und zum Fachbereich Christliches Sozialwesen sieben wissenschaftliche Institute.

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Botschaft der Freikirchen in Deutschland zu „500 Jahre Reformation“

Witten/Deutschland | 26.10.2016 | VEF/APD | International

An ihrer am 20. Oktober veröffentlichten Botschaft zum Reformationsjubiläum „Glaube an Christus befreit“ beleuchtet die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) in Deutschland den Einfluss, den die Reformation bis heute „auf Christen weltweit und auf ganze Gesellschaften hat.“ Den Freikirchen sei es ein Anliegen, sich im Jahr des Jubiläums auf ihre Wurzeln in der Reformation zu besinnen, so VEF-Präsident Ansgar Hörsting: „In reformatorischer Tradition stehen wir für einen christlichen Glauben, der Menschen freimacht. Und wir sind Teil einer historischen Bewegung, aus der wichtige Errungenschaften der modernen, freiheitlichen Gesellschaften erwachsen sind. Diese Werte vertreten wir aus unserem Glauben heraus.“

Grundsätze reformatorischer Theologie
Die VEF hebt in ihrer Botschaft wichtige Grundsätze reformatorischer Theologie hervor, wonach das „freimachende Gnadenangebot des Glaubens allen gilt“, wie es in dem Papier heisst. „Die persönliche Entscheidung für den Glauben verändert Menschen.“ Glaube befreie Menschen von zerstörenden Mächten. Einige Grundsätze und Ausdrucksformen reformatorischer Theologie seien von den heutigen Freikirchen in besonderer Weise weiterentwickelt und mit Leben gefüllt worden, etwa das „Priestertum aller Gläubigen“. So stehe in den Freikirchen die Mitwirkung in Aufgaben und Diensten in der Ortsgemeinde „grundsätzlich allen offen, die sich für den Glauben entschieden haben.“

Errungenschaften der modernen Gesellschaft
Manche Errungenschaften der modernen Gesellschaft seien auf die Reformation zurückzuführen, „und die Freikirchen hatten entscheidenden Anteil daran“, wofür das VEF-Dokument einige Beispiele nennt. So sei eine der Wurzeln des modernen Freiheitsverständnisses – vor allem in Nordamerika – von baptistischen Theologen wie Roger Williams ausgegangen. Diese hätten dazu beigetragen, „dass Religions- und Gewissensfreiheit als Grundrecht für alle deklariert wurde.“ Die Heilsarmee habe sich bereits im 19. Jahrhundert für eine gesellschaftliche Gleichstellung der Frauen engagiert, und der Einsatz für Menschenrechte habe in den Freikirchen eine lange Tradition, wie das Wirken Martin Luther Kings oder der Einsatz der Mennoniten für Frieden beispielhaft zeigten.

Freikirchen Teil einer Erneuerungsbewegung
So seien die Freikirchen Teil einer „historischen Erneuerungsbewegung“. Das Jubiläum 2017 sei für sie Anlass, sich auf ihre „Wurzeln in der Reformation“ und die damit einhergehenden Inhalte zu besinnen: „Wir beten, dass Gott bei allen, die sich mit der Reformation beschäftigen, Glauben weckt und stärkt. Wir wollen so leben und verkündigen, dass Glaube geweckt und gestärkt wird. Der Glaube ist es, der Menschen verändern kann. Gott macht Menschen frei, für ihn haben wir einen unermesslich hohen Wert. Als Ausdruck unseres Glaubens engagieren wir uns für Menschenrechte, für Religions- und Gewissensfreiheit, für Frieden, Respekt und Chancengleichheit.“ Die VEF-Botschaft schliesst mit den Worten: „Christus befreit. Das glauben und bezeugen wir.“

Vereinigung Evangelischer Freikirchen
Die Vereinigung Evangelischer Freikirchen wurde 1926 gegründet. Ihr gehören zwölf Mitglieds- und drei Gastkirchen an, darunter auch die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten. Verschiedene Arbeitsgruppen der VEF befassen sich mit Themen wie Evangelisation und missionarischem Gemeindeaufbau, gesellschaftlicher Verantwortung, Rundfunkarbeit, Angeboten für Kinder und Jugendliche oder theologischer Aus- und Weiterbildung. Weitere Informationen und die Botschaft der VEF zu „500 Jahre Reformation“ unter: www.vef.de

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Adventisten: Bildung spielt zentrale Rolle bei Verkündigung des Evangeliums - Jahressitzung des Exekutivausschusses der adventistischen Weltkirchenleitung

Silver Spring, Maryland/USA | 26.10.2016 | APD | International

Vom 5. bis 12. Oktober fand in Silver Spring, Maryland/USA die Jahressitzung des Exekutivausschusses der adventistischen Weltkirchenleitung (General Conference Executive Committee) statt. Die 315 stimmberechtigten Delegierten, Kirchenleiter sowie Laienmitglieder aus der ganzen Welt, nahmen zuerst an einer dreitägigen LEAD-Konferenz (Leadership Education and Development) teil, berichtete die nordamerikanische Kirchenzeitschrift Adventist Review (AR). Demnach soll ein Prozess zur Abfassung einer 29. Glaubensüberzeugung in Gang gesetzt werden, der die zentrale Bedeutung von Bildung für die Evangeliumsverkündigung zum Inhalt haben soll. Es sei beabsichtigt diese Glaubensüberzeugung an der nächsten Weltsynode 2020 (Generalkonferenz-Vollversammlung) den Delegierten zur Abstimmung vorzulegen.

Eröffnungsansprache des Präsidenten bei der LEAD-Konferenz
Unter dem Motto „Stand for the Right“ (Einstehen für’s Richtige) hat Pastor Ted Wilson, Weltkirchenleiter der Siebenten-Tags-Adventisten, am Abend des 5. Oktober die nachfolgende zweitägige LEAD-Konferenz in Silver Spring, Maryland/USA eröffnet. Dabei forderte er die anwesenden Kirchenleiter aus der ganzen Welt auf, sich in den adventistischen Bildungsinstitutionen in ihrem Verwaltungsgebiet für’s Richtige einzusetzen, damit diese „auf dem richtigen Kurs“ blieben . Er lobte die positiven Entwicklungen im weltweiten adventistischen Bildungssystem, wies aber auch auf die Probleme hin, wie Einflüsse der Säkularisierung auf Bildungsinhalte oder die Tendenz adventistische Bildungsinstitutionen zu verselbständigen und von der Kirche abzukoppeln. Es gehe darum, gegen die Säkularisierung anzukämpfen und der Bibel vermehrt Beachtung zu schenken sowie den Schriften der Kirchenmitbegründerin, Ellen G. White (1827-1915), die mit ihren Ratschlägen das adventistische Bildungssystem massgeblich mitgeprägt habe. Wilson liess allen Tagungsteilnehmern eine neue Ausgabe des Buches von E. G. White „Education“ (Erziehung) verteilen.

Adventisten wollen eine 29. Glaubensüberzeugung zum Wert der Bildung
Ella Simmons, eine der sechs allgemeinen Vizepräsidenten der adventistischen Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) kündete zu Handen der LEAD-Konferenz einen Antrag an, wonach zu den 28 bestehenden Glaubensüberzeugungen der Siebenten-Tags-Adventisten noch eine 29. zum Thema Bildung geschaffen werden soll. Damit könne die zentrale Rolle der Bildung für die evangelistischen Bemühungen der Kirche bewusst gemacht werden, so Simmons. „Adventistische Bildungsinstitutionen sind geschaffen worden, damit Jugendliche von der Erlösung erfahren und sich für die Mission der Kirchen einsetzen können“, so Ted Wilson.

Laut Lisa Beardsley-Hardy, Abteilungsleiterin Bildung und Erziehung der Weltkirchenleitung, werde der Text der vorzuschlagenden 29. Glaubensüberzeugung zu Handen der Jahressitzung des Exekutivausschusses im 2017 verfasst. Dieser werde dann von verschiedenen Ebenen der Kirche begutachtet bevor die Beschlussversion den Delegierten der nächsten Weltsynode 2020 (Generalkonferenz-Vollversammlung) zur Abstimmung vorgelegt werden könne.

MOOC - Neue Bildungsmethoden für das 21. Jahrhundert
„Mit dem Status quo schaffen wir es nicht ins 21. Jahrhundert“, sagte Larry Blackmer, Vizepräsident der Nordamerikanischen Kirchenleitung (NAD), um klar zu machen, dass es bezüglich Bildung neue Zugänge brauche. So seien zukünftig vermehrt Massively Open Online Courses (MOOC) nötig, sogenannte offene Massen-Online-Kurse, die kostenlos angeboten würden. Die adventistische Kirche habe bereits mit der „Adventist Learning Community“ ein MOOC-Zentrum, welches Kurse für Pastoren, Lehrpersonen, Administratoren sowie für Kirchenmitglieder und Interessierte am adventistischen Glauben anbiete (https://www.adventistlearningcommunity.com/) .

Homeschooling und Waldenser-Studentenmodell
Laut Alayne Thorpe, Vorsitzende der Schule für Fernunterricht und internationale Partnerschaften an der adventistischen Andrews Universität, Berrien Springs, Michigan/USA, lernen in Nordamerika rund 100.000 Schüler adventistischer Familien zu Hause, im Homeschooling-Modell. Deren Zahl nehme international stark zu, so Thorpe.

Pastor Leif Hongisto, Präsident der adventistischen Middle East University (MEU) in Beirut/Libanon berichtete vom Waldenser-Studentenmodell. Die Waldenser, Mitglieder einer protestantischen Kirche, die gegen Ende des 12. Jahrhunderts von Petrus Waldus gegründet und durch die Inquisition verfolgt wurden, haben unauffällig in verschiedenen Dörfern und Städten als Handwerker oder Reisende gelebt und „unter der Hand“ das Evangelium verbreitet. In ähnlicher Weise würden sich adventistische Studenten an Universitäten in Nordafrika oder des Mittleren Ostens einschreiben, Kultur und Sprache kennenlernen und unter ihren Kommilitonen ihr Adventistsein leben.

Dezidierte adventistische Identität kann legale Probleme vermindern helfen
Eine klare adventistische Identität bei kircheneigenen Bildungsinstitutionen könne in einigen Ländern der Welt auch legale Probleme vermindern helfen, sagte der Anwalt Jon Daggett (Kalifornien/USA). Gegenwärtig seien 29 Prozent der 100.000 Unterrichtenden an den weltweit 8.200 adventistischen Bildungsinstitutionen nicht-adventistische Lehrpersonen. Zukünftige Probleme für adventistischer Schulen und Universitäten ortete Daggett auch bei Gesetzgebungen bezüglich der geschlechtlichen Identität. Wenn aber in den Statuten, Geschäftsordnungen und Verträgen klar sei, dass es sich um eine adventistische Institution handle, gäbe es weniger Ansatzpunkte für rechtliche Interventionen.

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Adventisten thematisieren Mitgliederverlust - Jahressitzung des Exekutivausschusses der adventistischen Weltkirchenleitung

Silver Spring, Maryland/USA | 26.10.2016 | APD | International

An der Jahressitzung des Exekutivausschusses der adventistischen Weltkirchenleitung (General Conference Executive Committee), die vom 5. bis 12. Oktober in Silver Spring, Maryland/USA, stattfand, hat am 9. Oktober hat Pastor G. T. Ng, Exekutivsekretär der Weltkirchenleitung, den Mitgliederverlust der Kirche thematisiert. Dr. David Trim, Direktor des Büros für Archive, Statistik und Forschung der adventistischen Weltkirchenleitung hat den statistischen Jahresbericht 2015 vorgelegt. Demnach zählt die protestantische Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten gegenwärtig weltweit 19,5 Millionen Mitglieder. Die Verlustrate der neugetauften Mitglieder sei vom Jahr 2000 von 43 Prozent in den letzten 15 Jahren auf 49 Prozent gestiegen. Es gehe nicht nur darum, Menschen zu taufen, sondern sie auch in der Kirche zu halten, so Ng. Er schlug dazu einen sieben Punkte umfassenden Plan vor.

Evangelistische Versammlungen und Taufen seien der Schlüssel, um dem Missionsauftrag Jesu (Matthäusevangelium 28,19-20) nachzukommen, sagte Ng. Dies bleibe aber unvollständig, wenn die neugetauften Mitglieder nicht auch integriert und gefördert würden. Jüngerschaft sei das eigentliche Ziel des Auftrags Jesu.

Die protestantische Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten ist weltweit von 11,7 Millionen Mitgliedern im Jahr 2000 auf 19,5 Millionen im Sommer 2016 gewachsen. In der gleichen Zeit habe aber fast jedes zweite neugetaufte Mitglied die Kirche wieder verlassen. „Die 49-prozentige Verlustrate ist alarmierend“, hielt der Exekutivsekretär fest. Nach der Taufe würden neue Mitglieder oft ihrem Schicksal überlassen, „schwimme oder ertrinke“, sagte Ng. In einer sieben Punkte umfassenden Strategie, um die Mitgliederbindung zu verbessern, identifizierte der Exekutivsekretär die Aufnahme von Neugetauften in Kleingruppen als besten Ansatz, um sie zu integrieren und zu fördern.

Je nach Weltgegend unterschiedliche Wachstums- und Verlustraten
Aus dem vorliegenden statistischen Zahlenmaterial ist ersichtlich, dass in Europa das Mitgliederwachstum der Adventisten – wenn überhaupt – moderat verläuft, andererseits aber auch weniger hohe Verlustraten zu verzeichnen sind. Die Mitgliederbindung in Europa ist höher als im Weltfeld.

In der regionalen Kirchenleitung der Deutschschweizerischen Vereinigung der Siebenten-Tags-Adventisten sind laut statistischem Bericht der Delegiertenversammlung 2015 im Zeitraum von 1995 bis 2015 auf hundert Neumitglieder 31 ausgetreten, vermisst oder es ist ihnen die Mitgliedschaft entzogen worden.

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Adventistische Weltkirche setzt neue Projekte aus und senkt Kosten - Jahressitzung des Exekutivausschusses der adventistischen Weltkirchenleitung

Silver Spring, Maryland/USA | 26.10.2016 | APD | International

Vom 5. bis 12. Oktober fand in Silver Spring, Maryland/USA, die Jahressitzung des Exekutivausschusses der adventistischen Weltkirchenleitung (General Conference Executive Committee) statt. Am 10. Oktober hat Juan Prestol-Puesán, Finanzvorstand der adventistischen Weltkirchenleitung, den 315 stimmberechtigten Delegierten, Kirchenleiter sowie Laienmitglieder aus der ganzen Welt, den Finanzbericht vorgelegt. Die Währungsschwankungen und der starke US-Dollar wirkten sich ebenso auf das Budget einer Weltkirche aus, wie dies bei jedem anderen weltweit tätigen Unternehmen der Fall sei, so Prestol-Puesán. Mit einem Moratorium für neue Projekte bis 2020 will die Kirchenleitung jährlich das Arbeitskapital um ein Prozent erhöhen und dieses auf 45 Prozent des Budgets halten.

Die adventistische Weltkirchenleitung habe aufgrund der Schwäche von acht wichtigen Währungen gegenüber dem US-Dollar weniger Geld zur Verfügung. Es handle sich dabei vor allem um die Währungen von Australien, Brasilien, Kanada, Mexico, Südafrika, Südkorea, Grossbritannien sowie um den Euro. Es verginge noch einige Zeit, bis das Niveau des Arbeitskapitals wieder auf dem Stand vor 2015 sei, als die Schwäche dieser Währungen einsetze, so Prestol-Puesán.

„Wir erwarten, dass der US-Dollar nicht mehr als zwei oder drei Jahre stark bleiben wird. Sollte diese Erwartung falsch sein, müssen erhebliche Änderungen am Budget vorgenommen werden“, so der Finanzvorstand. Mit dem Aussetzen geplanter Projekte sei bereits eine unmittelbare Massnahme getroffen worden. Bis ins Jahr 2020 soll das Arbeitskapital um ein Prozent erhöht und auf 45 Prozent des Budgets gehalten werden.

„Wir tun das Beste, um mit den vorhandenen Geldern auszukommen und den Alarmknopf nicht auszulösen“, so Prestol-Puesán. Das Budget für 2017 sei ausgeglichen.

Weitere Ausführungen zur Finanzlage der adventistischen Weltkirchenleitung und deren Kostensenkungsprogramm unter: http://www.stanet.ch/apd/news/4943.html

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Adventisten: Verfahren zur Schlichtung kirchlicher Angelegenheiten - Jahressitzung des Exekutivausschusses der adventistischen Weltkirchenleitung

Silver Spring, Maryland/USA | 26.10.2016 | APD | International

Am 11. Oktober haben die Delegierten der Jahressitzung des Exekutivausschusses der Weltkirchenleitung (General Conference Executive Committee) der Siebenten-Tags-Adventisten in geheimer Wahl mit einem Stimmenverhältnis von 169 zu 122 das Dokument „Einheit in der Mission: Verfahren zur Schlichtung kirchlicher Angelegenheiten“ (“Unity in Mission: Procedures in Church Reconciliation”) beschlossen. Es enthält ein zweistufiges Vorgehen mit Kirchenleitungen, die Beschlüsse der Weltkirche nicht beachten, um sie damit in Übereinstimmung zu bringen.

Zweistufiges Vorgehen bei Zuwiderhandlung in kirchlichen Angelegenheiten
Das dem Exekutivausschuss der adventistischen Weltkirchenleitung am 11. Oktober zur Beschlussfassung vorgelegte dreiseitige Dokument „Einheit in der Mission: Verfahren zur Schlichtung kirchlicher Angelegenheiten“, sieht ein zweistufiges Vorgehen gegenüber Kirchenleitungen vor, die Beschlüsse der Weltkirche nicht einhalten. In einem ersten Schritt sollen während einem Jahr verschiedene Konsultationen unter Gebet auf unterschiedlichen Ebenen der Kirche geführt und mittels einem Pastoralbrief diese Kirchenleitungen dringend gebeten werden, die Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Weltkirche wiederherzustellen.

Sofern die Angelegenheit damit nicht geklärt werden kann und es Glaubensüberzeugungen (Fundamental Beliefs) sowie Beschlüsse oder Richtlinien der Weltkirche betreffen, soll laut der nordamerikanischen Kirchenzeitschrift „Adventist Review“ (AR) die zweite Stufe eingeleitet werden. Die „verfahrensrechtlichen Schritte“ („procedural steps“) im Rahmen der zweiten Phase sollen durch die Weltkirchenleitung (General Conference Administrative Committee) erarbeitet und dem Exekutivausschuss bei seiner Sitzung im Jahr 2017 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Zusammenhang mit Frauenordinationsfrage verneint
Michael Ryan, Assistent des Präsidenten der adventistischen Weltkirchenleitung (Generalkonferenz), der an der Erarbeitung des „Einheits“-Dokuments beteiligt war, hat laut Adventist Review in der Einleitung zu den mehr als zweistündigen Beratungen im Plenum einen Zusammenhang des Dokuments mit der Frage der Frauenordination zum Pastorendienst zurückgewiesen. „Bei diesem Dokument geht es nicht um Frauenordination, [obwohl] sie sicher eine der Bewährungsproben darstellen wird“, sagte Ryan. Es gehe vielmehr darum, sicherzustellen, dass alle Kirchenleitungen die Beschlüsse der Weltkirche befolgten.

Am 8. Juli 2015 hatten es die rund 2.300 Delegierten der adventistischen Weltsynode (Generalkonferenz-Vollversammlung) in San Antonio, Texas/USA, als oberstes Gremium der Freikirche, mit rund 40 zu 60 Prozent abgelehnt, den weltweit dreizehn teilkontinentalen Kirchenleitungen (Divisionen) die Erlaubnis zu erteilen, adventistische Pastorinnen in ihrem Verwaltungsgebiet zum Pastorendienst zu ordinieren. Dennoch sind im Gebiet weniger überregionaler Kirchenleitungen (Unionen/Verbände) ordinierte Pastorinnen tätig. Frauen können laut den Richtlinien der Weltkirchenleitung (Generalkonferenz) nach ihrem Theologiestudium in der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten zwar als Pastorin „gesegnet” werden und damit fast alle Amtshandlungen, wie Taufe, Abendmahl, Trauung und Beerdigung, vornehmen; doch ordiniert werden nur männliche Geistliche. Damit ist Pastorinnen grundsätzlich auch das Amt des Präsidenten („Vorsteher“) einer regionalen oder überregionalen Freikirchenleitung verwehrt, das eine Ordination erfordert.

Kontroverse Diskussionsbeiträge
Die fast dreistündige Diskussion wurde von rund 1.200 Zuschauer online mitverfolgt. In den meisten der 50 Diskussionsbeiträge, die auf zwei Minuten Redezeit begrenzt waren, wurden vorwiegend von Delegierten aus westlich geprägten Staaten Bedenken zum vorgelegten Papier geäussert. Es wurde die kurze Frist bemängelt, mit der das Dokument eingebracht wurde und mehr Bedenk- sowie Beratungszeit gewünscht. Einige sorgten sich um die Bandbreite möglicher Themenbereiche, die betroffen sein könnten. Andere sahen im Dokument einen inhaltlichen Zusammenhang mit den Beschlüssen der Weltsynode zur Frauenordination oder befürchteten, dass es eher spaltend als einigend wirken werde. Delegierte aus Lateinamerika, Afrika und Asien, wo die meisten Adventisten leben, beteiligten sich kaum an der Diskussion.

Jiří Moskala, Dekan der adventistischen Andrews University, Berrien Springs, Michigan/USA, äusserte sein Unbehagen, dass im Dokument Glaubensüberzeugungen auf der gleichen Ebene wie Beschlüsse und Richtlinien der Kirche gestellt werden. Er forderte zusätzliche theologische Studien über das Verhältnis von zentralen Glaubensüberzeugungen und kirchlichen Beschlüssen.

Thomas Muller, Kirchenleiter in Dänemark, kritisierte ebenso das Vermischen der beiden Ebenen und forderte die Delegierten auf, das vorlegende Papier abzulehnen. Dabei stellte er klar: „Keiner von uns will rebellisch sein!“

Reidar Kvinge, Kirchenleiter in Norwegen, nahm die Aussage von Thomas Muller auf und ergänzte, dass Gewissensanliegen wichtiger seien. Die Kirchenleitung in Norwegen habe die Weltkirchenleitung während mehr als einem Jahr um Hilfe in der Frauenordinationsfrage gebeten, diese aber nicht wie gewünscht erhalten. „Wir haben der Generalkonferenz eine Lösung angeboten, aber keine Antwort erhalten“, so Kvinge.

In den wenigen Diskussionsbeiträgen, die das Dokument unterstützten, wurde hervorgehoben, dass es bei dem Papier nicht um die Frage der Frauenordination gehe, sondern ausschliesslich darum, dass Kirchenleitungen in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Weltkirche sein müssten.

Weltsynode zur Frauenordination - zuwiderhandelnde Kirchenleitungen
Nach dem Beschluss der Weltsynode 2015 (Generalkonferenz-Vollversammlung) haben folgende überregionale Kirchenleitungen (Unionen/Verbände) diesen Beschluss kritisiert und ihre abweichende Sichtweise dargestellt, aber ohne diesbezüglich abweichende Beschlüsse zu fassen: Frankreich/Belgien, Italien, Tschechien/Slowakei.

Die Kirchenleitungen in Norwegen und Schweden haben alternative Beschlüsse gefasst und werden keine Pastoren mehr ordinieren. Dänemark wird nur noch die Bezeichnung „Pastor/Pastorin“ verwenden ohne in „gesegnet“ oder „ordiniert“ zu unterscheiden.

In Deutschland gibt es im Bereich des Süddeutschen Verbands (SDV) keine veränderte Beschlusslage, sodass die bisherige Praxis weitergeführt wird und ausschliesslich Männer als Pastoren für den weltweiten Dienst ordiniert werden. Die überregionale Kirchenleitung in Nord- und Ostdeutschland, der Norddeutsche Verband (NDV), hat in einer Stellungnahme zur Ordination von Frauen zum Dienst als Pastorin beschlossen, dass die bisherige Form der Segnung von Pastorinnen im Norddeutschen Verband in gleicher Weise auch den männlichen Kollegen zugesprochen werde. „Ordination“ wird im NDV nicht wie bisher als weltweit gültige Einsegnung verstanden, sondern als „Beauftragung“ und sei künftig auf das Gebiet der beiden deutschen Kirchenleitungen des Nord- und Süddeutschen Verbands beschränkt. Zukünftig im NDV durchgeführte Beauftragungen könnten demnach in der Kirche der Adventisten keine weltweite Geltung mehr beanspruchen.

Die Kirchenleitung in den Niederlanden liess verlauten, dass sie weiterhin zu ihrem gefassten Beschluss stehe, sowohl Männer als auch Frauen zum Pastorendienst zu ordinieren.

In den USA haben neun Theologieprofessoren der renommierten adventistischen Andrews-Universität in Berrien Springs, Michigan, die auch ordinierte Pastoren waren, als Reaktion auf den ablehnenden Beschluss der Weltsynode ihre Ordinationsurkunden zurückgegeben. Im Gebiet der überregionalen Kirchenleitungen der Columbia Union Conference (CUC) im Osten und der Pacific Union Conference (PUC) im Westen der USA wurden bereits vor der Generalkonferenz-Vollversammlung von 2015 Frauen als Pastorinnen ordiniert. Diese Ordinationen wurden bisher nicht zurückgenommen.

Dokument „Eine Studie zu Kirchenführung und Einheit“
Basis des Dokuments „Einheit in der Mission: Verfahren zur Schlichtung kirchlicher Angelegenheiten“ und des darin vorgeschlagenen zweistufigen Interventionsverfahrens gegenüber Kirchenleitungen, die nicht mit Beschlüssen oder Richtlinien der Weltkirche übereinstimmen, ist die am 25. September vom Sekretariat der Weltkirchenleitung veröffentlichte „Studie zu Kirchenführung und Einheit“ / „A Study of Church Governance and Unity“ (Version vom 25. September 2016)
https://de.scribd.com/document/325748427/A-Study-of-Church-Governance-and-Unity

Stellungnahme der Theologischen Fakultät der Andrews University
In einer ersten Stellungnahme haben am 30. September laut der Zeitschrift „Spectrum“ der Vereinigung adventistischer Foren (AF) Mitglieder der Fakultät des Theologischen Seminars der adventistischen Andrews Universität, Berrien Springs, Michigan/USA, die Weltkirchenleitung aufgefordert, in einen umfassenderen Dialog bezüglich der 50-seitigen „Einheits“-Studie, die am 25. September publiziert wurde, einzutreten. Die Theologen kritisieren darin die im Dokument dargestellte Sicht des Wesens und der Autorität der Kirche. Ähnliche Stellungnahmen gaben auch Mitglieder der Theologischen Fakultät der Walla Walla University, College Place, Washington/USA und der School of Religion der Loma Linda University, Loma Linda, Kalifornien/USA ab.
http://spectrummagazine.org/article/2016/10/03/andrews-seminary-general-conference-further-discussion-unity-document-needed

Adventistische Kirchenleitung in Norwegen kritisiert Studie
Am 4. Oktober hat die adventistische Kirchenleitung in Norwegen auf die 50-seitige „Studie zu Kirchenführung und Einheit“ reagiert. Das Dokument enthalte eine Reihe von Schwachstellen und könne damit über der Frage der Gleichheit von Frauen im Pastorendienst zur Spaltung der Kirche beitragen. Der Versuch, überregionale Kirchenleitungen (Unionen/Verbände) in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Weltkirchenleitung zu zwingen, könne unkontrollierbare und unvorhersehbare Entwicklungen auslösen. Es gebe eine vereinfachende Grundannahme in der Studie, so die adventistische Kirchenleitung in Norwegen, wonach Einheit ausschliesslich dadurch zu erreichen sei, indem abweichende Kirchenleitungen auf die Linie der Weltkirchenleitung einschwenkten.

Überregionale Kirchenleitungen (Unionen/Verbände), die Frauen ordiniert oder Ordinationen für Männer und Frauen gleichermassen ausgesetzt hätten, handelten aus der Überzeugung, dass die Bibel dazu auffordere, Frauen und Männer gleich zu behandeln. Diese Entscheidungen basierten demnach nicht auf Richtlinien, sondern auf ethischen und geistlichen Überlegungen.

Die Stellungnahme der adventistischen Kirchenleitung in Norwegen im Internet:
http://www.adventist.no/Media/Adventist/Images/2016/September-2016/A-response-to-A-Study-of-Church-Governance-and-Unity

Das offizielle Dokument, das am 11. Oktober den 315 Delegierten der Jahressitzung des Exekutivausschusses der adventistischen Weltkirchenleitung (General Conference Executive Committee) zur Beschlussfassung vorgelegt wurde,
UNITY IN MISSION: PROCEDURES IN CHURCH RECONCILIATION, kann bei
http://www.adventistreview.org/assets/public/news/2016-10/114G_Unity_in_Mission--Procedures_in_Church_Reconciliation-2.pdf heruntergeladen werden.

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Viele Kinder in Moskau besuchen Schulfach „Grundkenntnisse der Orthodoxie"

Moskau/Russland | 26.10.2016 | poi/CBS KULTUR INFO/ | Orthodoxie

In der Region Moskau entscheiden sich 80 Prozent der Eltern dafür, dass ihre Kinder ab der 4. Schulstufe das Fach „Grundkenntnisse der Orthodoxie" belegen. Dies teilte die regionale Unterrichtsministerin Marina Sacharowa im Gespräch mit Journalisten mit. Demnach darf das vor einigen Jahren in der Russischen Föderation eingeführte Fach nicht mit einem konfessionellen Religionsunterricht verwechselt werden. Der gemeinsame Widerstand der Anhänger der sowjetischen Tradition sowie des westlich orientierten Säkularismus hat die Bestrebungen des Moskauer Patriarchats nach Einführung eines konfessionellen Religionsunterrichts abgeblockt.

Die Alternative zum Fach „Grundkenntnisse der Orthodoxie" wäre das Fach „Grundkenntnisse der säkularen Ethik". Die Pressestelle des russischen Erziehungsministeriums stellte ergänzend fest, dass in Moskau „Grundkenntnisse der Orthodoxie" im Rahmen des föderationsweiten Faches „Religiöse Grundkenntnisse" angeboten wird. Da in Moskau vor allem orthodoxe Christen leben, werde hier dieser Rahmen durch „Grundkenntnisse der Orthodoxie" ausgefüllt. In anderen Föderationsgebieten, etwa in Daghestan, würden im Rahmen des Faches „Religiöse Grundkenntnisse" Informationen über den Islam vermittelt. Marina Sacharowa hielt zugleich fest, dass in der Region Moskau auch islamische Eltern ohne Bedenken eine Entscheidung für das Fach „Grundkenntnisse der Orthodoxie" treffen könnten, da es dabei nicht um „einen religiösen, sondern um einen kulturellen Gegenstand" gehe.

Aus den Formulierungen der regionalen Unterrichtsministerin wurde deutlich, dass das vor einigen Jahren in der Russischen Föderation eingeführte Fach „Religiöse Grundkenntnisse" nicht mit einem konfessionellen Religionsunterricht – wie er etwa in Österreich, Deutschland oder Italien üblich ist – verwechselt werden darf. Es handelt sich um eine „Information über Religion", die aber keinerlei Verkündigungscharakter hat. Zudem wird das Fach nicht überall in der Föderation in gleichem Masse angeboten.

Einführung des konfessionellen Religionsunterrichts gescheitert
Bestrebungen der Russisch-Orthodoxen Kirche (Moskauer Patriarchat), die Wiedereinführung eines konfessionellen Religionsunterrichts an den staatlichen Schulen wie vor dem Lenin-Dekret vom 20. Januar 1918 („Über die Trennung der Kirche vom Staat und der Kirche von der Schule") zu erreichen, sind bisher am entschiedenen gemeinsamen Widerstand sowohl der Anhänger der sowjetischen Tradition als auch des westlich orientierten Neo-Säkularismus gescheitert.

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Deutschland: Amtseinführung des neuen Politikbeauftragten der Evangelischen Allianz

Berlin/Deutschland | 26.10.2016 | APD | Religion + Staat

Die Deutsche Evangelische Allianz (DEA), ein Bund von Christen aus evangelischen Landeskirchen, Freikirchen und christlichen Gemeinschaften, hat am 19. Oktober in einem Gottesdienst in der St. Matthäuskirche in Berlin-Tiergarten Uwe Heimowski (52) in sein neues Amt als Beauftragter der DEA beim Deutschen Bundestag und am Sitz der Bundesregierung eingeführt. Sein Vorgänger Wolfgang Baake wurde in den Ruhestand verabschiedet.

Wolfgang Baake künftig im „ruhigeren aktiven Dienst“
Hartmut Steeb, Generalsekretär der DEA, würdigte den langjährigen Dienst des Theologen und Journalisten Wolfgang Baake (65). Seit der Akkreditierung der Evangelischen Allianz beim Deutschen Bundestag im Jahr 1999 habe Baake das Amt des Beauftragten am Sitz der Bundesregierung bis 2013 ehrenamtlich neben seinem Hauptamt als Geschäftsführer des Christlichen Medienverbundes kep ausgeübt. Aber schon seit 1982 habe er als Vertreter der DEA und der evangelikalen Bewegung gewirkt. Mit sehr grossem Engagement und leidenschaftlich hätte er dafür gearbeitet, dass „die schon 1846 bei der Gründung der Evangelischen Allianz sehr bewusste gesellschaftspolitische Dimension dieser Bewegung in unsere Zeit hinein aktualisiert und mit Leben erfüllt wurde“, so Steeb. Er verabschiedete den immer noch ehrenamtlich tätigen Baake nicht in den Ruhestand, sondern in den „ruhigeren aktiven Dienst“.

Der Neue: Uwe Heimowski
Der Vorsitzende der DEA, Dr. Michael Diener, betonte bei der Amtseinführung von Uwe Heimowski, dass es für Christen auch gelte gesellschaftliche Verantwortung „unter Achtung der Überzeugung anderer“ zu übernehmen. Heimowski arbeitete im Anschluss an seine Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher für die Heilsarmee in Hamburg, übernahm danach die pädagogische Leitung eines Jugendheimes mit zwei Förderschulen und baute in Rückersdorf in Thüringen die erste christliche Suchthilfeeinrichtung für minderjährige Jugendliche auf. Er war darüber hinaus als Dozent für Sozial- und Wirtschaftsethik an der Berufsakademie Gera tätig.

Der Diplomtheologe hat in Hamburg, Basel, Leipzig und Halle Theologie studiert und ist seit 14 Jahren zu 50 Prozent als Gemeindereferent in der Funktion eines Pastors der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Gera tätig. Seit 2009 arbeitet er darüber hinaus als Referent für Menschenrechte und Öffentlichkeitsarbeit des Bundestagsabgeordneten Frank Heinrich (CDU) aus Chemnitz.

Als langjähriges Mitglied im Jugendarbeitskreis und des Konferenzausschusses der Bad Blankenburger Allianzkonferenz ist Uwe Heimowski die Arbeit der Deutschen Evangelischen Allianz vertraut. Zu seinen Ehrenämtern gehört auch die Mitgliedschaft im Vorstand des Christlichen Medienverbundes kep und das Stadtratsmandat in Gera. Heimowski ist verheiratet und hat mit seiner Ehefrau Christine fünf Kinder. Sein Dienst bei der DEA begann bereits am 1. Oktober 2016.

Sich mit den Problemen dieser Welt befassen
In seiner Antrittsrede nahm Uwe Heimowski Bezug auf das Bibelwort in Jeremia, Kapitel 29: „Suchet der Stadt Bestes“. Der alttestamentliche Prophet empfahl den nach Babylon verschleppten Juden sich dort nicht nur durch den Bau von Häusern und der Gründung von Familien einzurichten, sondern sich auch um das Wohlergehen der Stadt zu bemühen. Denn, so Jeremia, wenn es der Stadt gut geht, werde es auch den Weggeführten gut gehen.

Heimowski: „Das, was wir selbst tun können, sollten wir nicht Gott in die Schuhe schieben. Wo wir mit unserem Wirken an Grenzen stossen, können wir zu Gott für jene beten, denen wir nicht helfen können.“ Oft gebe es keine schnellen Lösungen. Dann gelte es, auch auf andere zu hören, was sie dazu sagen. Nützlich wäre zur Orientierung zudem ein Kompass. Für Christen sei das die Bibel, sodass sie auch die Frage stellten: „Was hätte Jesus in solch einem Fall getan?“ Doch Orientierung allein nutze wenig, wenn nicht entsprechend gehandelt werde. Es gelte sich nicht aus dem gesellschaftlichen Leben zurückzuziehen, sondern sich mit den Problemen dieser Welt zu befassen. Der neue Politikbeauftragte schätze es sehr, in einem Land zu leben in dem Frieden und Freiheit herrsche. Er sei dankbar für den demokratischen Rechtsstaat in Deutschland. Er wolle in seiner Arbeit eine „grosse Breite“ suchen, sowohl thematisch wie auch im Kontakt mit den Kirchen und allen im Bundestag vertretenen Parteien.

Sein Vorgänger Wolfgang Baake bedauerte in seinem Grusswort, dass es in vielen Ländern keine Freiheit wie in Deutschland gebe. Er bat Heimowski deshalb sich besonders für die verfolgten Christen in aller Welt einzusetzen.

Nicht als Solist arbeiten
Der Theologische Referent beim Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Oberkirchenrat Joachim Ochel, erklärte, der Beitrag der Kirchen sei auch in der Politik gefragt. Dazu müssten sie „dicht am politischen Geschehen dran sein“ und einen „guten Kontakt zum Gegenüber“ pflegen. Er ermunterte Heimowski, dies „nicht als Solist“ zu tun, sondern die Interessen der Evangelischen Allianz einzubringen, zugleich aber auch das wahrzunehmen, was andere sagen.

In einem persönlich gehaltenen Grusswort erinnerte Peter Jörgensen, Beauftragter der Vereinigung Evangelischer Freikirchen am Sitz der Bundesregierung, an den Einsatz bedeutender Christen und christlicher Organisationen für Menschenrechte (Martin Luther King), gegen Sklaverei (William Wilberforce) und gegen die seelischen und sozialen Nöte von Menschen (die Heilsarmee). Christen müssten mitwirken am „Gemeinwohl und am Globalwohl“.

Christentum ist mehr als Ostereier und Christstollen
Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Volker Kauder, ermutigte dazu, im Dialog mit den Parlamentariern die richtige „Mischung aus Fordern und Fördern zu finden“. Er versicherte: „Die Stimme der Christen wird auch im Bundestag gehört.“ Als ein Beispiel nannte er das Verbot der geschäftsmässigen Sterbehilfe, das auch ein Anliegen der Evangelischen Allianz sei. Selbst wenn manch ein Christ von bestimmten Entscheidungen enttäuscht sei, sollte er bedenken, dass es in der Politik Menschen gebe, die an Gott glauben und um den richtigen Weg ringen würden.

Volker Beck, religionspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, forderte dazu auf, den „hochaktuellen Auftrag“ dessen, „was das Christentum im Kern ausmacht“, zu leben. Das seien nicht „Ostereier und Christstollen“, sondern das „dreifache Liebesgebot Jesu“: zu Gott, zu sich selbst und zu anderen Menschen. Christen sollten sich nicht nur für verfolgte Christen, sondern auch für andere Minderheiten einsetzen. Er rief die Christen auf, gemeinsam mit den Politikern herauszufinden, was das Beste für unser Land sei.

Neben der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche sowie der DEA hat auch die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) einen Beauftragten am Sitz der Bundesregierung. Zur VEF gehören in Deutschland 14 Freikirchen mit zusammen fast 300.000 Mitgliedern. Peter Jörgensen ist seit 2007 dieser Beauftragte. Er arbeitet zugleich als Pastor in Baptistenkirche in Berlin-Wedding.

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Deutschland: 743 religiös motivierte Übergriffe auf christliche Flüchtlinge

Berlin/Deutschland | 26.10.2016 | APD | Religionsfreiheit

Die Situation christlicher Flüchtlinge und anderer religiöser Minderheiten wurde nach Veröffentlichung einer Erhebung im Mai mit 231 Vorfällen in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Dies haben die beteiligten christlichen Hilfswerke zum Anlass genommen, im gesamten Bundesgebiet Hunderte weitere christliche Flüchtlinge in Asylunterkünften zu befragen. Ihre Berichte flossen in die jetzt deutlich erweiterte Erhebung „Mangelnder Schutz religiöser Minderheiten“ von „Open Doors“ ein. Nun sind es 743 christliche und zehn jesidische Flüchtlinge, die von Übergriffen berichten.

Es geht um Opferschutz
Es gehe den an der Erhebung beteiligten Organisationen „Open Doors“, „Aktion für verfolgte Christen und Notleidende“ (AVC), „Europäische Missionsgemeinschaft“ (EMG) und „Zentralrat Orientalischer Christen in Deutschland“ (ZOCD) nicht darum, alle Muslime unter Generalverdacht zu stellen, betonte Markus Rode von „Open Doors“ bei einer Pressekonferenz am 17. Oktober in Berlin. Es gehe vielmehr um Opferschutz, denn ein Verschweigen sei keine Lösung. Zahlreiche Betroffene hätten bereits in ihren islamischen Herkunftsländern als religiöse Minderheiten massives Unrecht und Verfolgung erlitten. Das wäre für viele der Grund ihrer Flucht ins vermeintlich sichere Deutschland gewesen. Doch nun erlebten diese teilweise schwer traumatisierten Flüchtlinge hierzulande Ähnliches, ohne davor geschützt zu werden. Wer dieses Unrecht aus politischen oder anderen Beweggründen verharmlose, verschweige oder für eigene Zwecke missbrauche, ermutige die Täter in ihrem Tun und mache sich damit mitschuldig am Leid der Betroffenen.

Kulturelle und religiöse Prägung verändert sich nicht automatisch
Die Täter seien keineswegs Terroristen, stellte Rode fest, sondern gläubige Muslime. Im Bestreben, die eigene Kultur zu bewahren, würden gewohnte und geforderte Verhaltensweisen aus den Heimatländern gelebt. In den meist islamisch dominierten Herkunftsländern vieler Flüchtlinge und den dortigen Umgang mit religiösen Minderheiten offenbare sich allerdings ein Islamverständnis, das nicht vereinbar sei mit dem Konzept der Religionsfreiheit und Gleichbehandlung aller Menschen nach dem deutschen Grundgesetz. Dass darunter Andersgläubige leiden, sei für viele muslimische Flüchtlinge ein alltäglicher und selbstverständlicher Nebeneffekt. Christen würden für ihren Glauben als Menschen zweiter Klasse, als Unreine und Ungläubige diskriminiert und immer wieder auch tätlich angegriffen. Die im Koran verankerte Denkweise, dass Nichtmuslime als Ungläubige unrein wären, sei weit verbreitet. Eine derartig tiefgehende kulturelle und religiöse Prägung werde nicht automatisch mit dem Umzug in ein anderes kulturelles Umfeld abgelegt, sondern habe weiterhin massgeblichen Einfluss auf die Denk- und Handlungsweise der betroffenen Flüchtlinge.

Die Täter sind meistens auch Flüchtlinge
Die meisten der befragten Flüchtlinge kommen laut Erhebung aus dem Iran (304), gefolgt von Syrien (263), Afghanistan (63) und dem Irak (35). 314 berichten von Todesdrohungen, 44 von sexuellen Übergriffen, 416 von Körperverletzung und 615 von anderen Bedrängnissen. Die Täter stammten zu über 90 Prozent aus dem Kreis der Mitflüchtlinge, knapp ein Drittel der Teilnehmer an der Umfrage berichteten aber auch von Diskriminierung und/oder Gewalt vonseiten des meist muslimischen Wachpersonals. 51 Prozent sind laut Erhebung Konvertiten, das heisst Menschen, die ihren Glauben gewechselt haben. 29 Prozent von ihnen sind in Deutschland und 62 Prozent bereits in ihrem Heimatland zum christlichen Glauben übergetreten. 45 Prozent sind bereits in ihrer Heimat traditionelle Christen gewesen. Das zeige, so Rode, dass nicht nur Konvertiten von Übergriffen betroffen seien, sondern auch Christen, die seit Jahrhunderten in Vorderasien leben.

Verschiedene Stufen der Bedrängnis
Frank Seidler von der Europäischen Missionsgemeinschaft (EMG) wies darauf hin, dass es verschiedene Stufen der Bedrängnis von religiösen Minderheiten gebe. Das zeige sich nicht nur bei Christen, sondern auch bei den befragten Jesiden. Es beginne schon bei muslimischen Übersetzern, die sich weigerten gegenüber den Behörden deutlich zu machen, dass bei dem betreffenden Flüchtling als Religion Christentum einzutragen sei. Auch bei Gerichtsverfahren wäre es ratsam einen zusätzlichen und zuverlässigen Dolmetscher einzubeziehen. Beschimpfungen, Beleidigungen und allgemeine Drohungen durch Mitflüchtlinge und Sicherheitspersonal wären eine Steigerung, gefolgt von Warnungen die Gemeinschaftsküche in Asylunterkünften zu benutzen. Eskalieren würde die Situation bei körperlichen Angriffen und Todesdrohungen, die nicht nur gegen christliche Flüchtlinge gerichtet sind, sondern auch gegen deren Familienangehörige, die noch in den Heimatländern leben.

Auch Familienangehörige in der Heimat bedroht
Dass derartige Drohungen ernst zu nehmen seien, schilderte der afghanische Flüchtling Hamid (Name geändert) während der Pressekonferenz. Er habe erst in einem Flüchtlingslager in Griechenland gelebt und regelmässig den Gottesdienst in einer Kirche besucht. Als dies muslimische Afghanen vom Volk der Paschtunen erfuhren, hätten sie ihn misshandelt und versucht zu töten. Deshalb sei er weiter nach Deutschland geflohen, da er sich dort Sicherheit erhoffte. Doch er wurde trotz seines Protestes in eine Asylunterkunft gebracht, die ausschliesslich von Paschtunen bewohnt worden sei. Als er erneut Gottesdienste besuchte, wäre er zusammengeschlagen und mit dem Tod bedroht worden. Er habe dies den Wachleuten der Unterkunft und auch der Polizei gemeldet, jedoch ohne Erfolg. Die christliche Gemeinde, die ihn betreute, habe ihm daraufhin eine andere Unterkunft besorgt. Einer der Paschtunen hätte seine Mutter und seine Schwester ausfindig gemacht, die noch in Afghanistan leben. Sie seien daraufhin von der Polizei ins Gefängnis gebracht worden. Nur durch Bestechungsgeld wäre es möglich gewesen, dass seine Angehörigen frei kamen und jetzt an einem anderen Ort in Afghanistan leben würden.

Anzeigen zwecklos?
Paulus Kurt vom Zentralrat Orientalischer Christen in Deutschland (ZOCD) wies darauf hin, dass die Umfrage ergeben habe, dass nur in den seltesten Fällen die Betroffenen Übergriffe bei der Polizei zur Anzeige bringen (17 Prozent, 129 Personen). Beziehe man Anzeigen und Beschwerden bei den Heimverwaltungen mit ein, hätten nur 28 Prozent (213 Personen) Schutz durch die deutschen Behörden gesucht. 54 Prozent der Befragten (399) nannten Gründe für das Nichtanzeigen von Übergriffen. 48 Prozent von ihnen gaben Angst an – insbesondere die Angst vor Wiederholungstaten beziehungsweise vor einer Verschlimmerung der Situation (36 Prozent). Weitere Gründe waren die fehlende Möglichkeit einer zuverlässigen Kommunikation mit der Polizei beziehungsweise den Behörden aus sprachlichen Gründen (14 Prozent) sowie der Eindruck, dass eine Anzeige ohnehin zwecklos ist (14 Prozent).

Keine weiteren Integrationsexperimente
Markus Rode forderte, es dürfe keine weiteren „Integrationsexperimente“ auf dem Rücken christlicher Flüchtlinge und anderer religiöser Minderheiten in deutschen Asyl- und Erstaufnahmeeinrichtungen geben. Es gelte zügig Präventionsmassnahmen zum Schutz religiöser Minderheiten während des gesamten Asyl- und Integrationsprozesses zu ergreifen. Dazu gehöre die Zusammenlegung von Minderheiten, sodass der Anteil der Christen sowie anderer religiöser Minderheiten im Verhältnis zu den Muslimen in etwa gleich sei. Getrennte Unterbringung von Christen sowie von anderen religiösen Minderheiten, die bereits Opfer von Verfolgung und Diskriminierung geworden sind. Adäquate Erhöhung des nicht-muslimischen Anteils innerhalb des Wachpersonals. Regelmässige Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter und des Sicherheitspersonals in Flüchtlingsunterkünften hinsichtlich Ursachen religiöser Konflikte und des Schutzes religiöser Minderheiten sowie verpflichtende Erfassung der Religionszugehörigkeit bei religiös motivierten Konflikten. Bereitstellung von Vertrauenspersonen christlichen Glaubens, an die sich von Verfolgung betroffene Christen wenden könnten.

Es gibt auch positive Beispiele
Rode wies darauf hin, dass es inzwischen bereits positive Ansätze zum Unterbinden religiös motivierter Übergriffe gebe. In der in Berlin vorgestellten neuen Erhebung werden Beispiele aus Berlin, Stuttgart, Bad Homburg, Rotenburg a. d. Fulda, Schloss Holte-Stukenbrock/Kreis Gütersloh und Rottach-Egern genannt.
Die Erhebung kann im Internet heruntergeladen werden unter:
https://www.opendoors.de/downloads/Berichte/Open_Doors_Erhebung_Mangelnder_Schutz_religioeser_Minderheiten_in_Deutschland_2016_10.pdf

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Neue Einheitsübersetzung der Bibel vorgestellt

Fulda/Deutschland | 26.10.2016 | APD | Bibel

Vertreter der römisch-katholischen Kirche haben in Fulda/Deutschland die revidierte „Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift“ vorgestellt. Die Überarbeitung der 1979 erschienenen offiziellen Bibelausgabe der katholischen Kirche dauerte zehn Jahre. Anfang 2017 soll die neue Einheitsübersetzung im Buchhandel verfügbar sein.

Eine gemeinsame deutsche Bibel für den katholischen Gottesdienst
Laut emeritiertem Bischof Joachim Wanke (Erfurt), langjähriger Vorsitzender des Leitungsgremiums für die Revision der Heiligen Schrift, beschreibe der Name „Einheitsübersetzung“, dass es sich um eine katholische Bibelausgabe handele, die einheitlich für das ganze deutsche Sprachgebiet gelten soll. Dass man heute katholischerseits von Kiel bis nach Bozen und von Echternach bis Görlitz denselben deutschen Bibelton im Ohr habe, sei früher nicht selbstverständlich gewesen.

„Die erste Idee zu einer einheitlichen Übersetzung kam 1960 auf“, berichtete Wanke. Zudem habe das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965) eine biblische Erneuerung von Seelsorge und Liturgie gefordert, „und in der Liturgie machte es den Weg frei für die Volkssprachen“. Wollte man dem Wunsch des Konzils gerecht werden, „brauchte es getreue und praxistaugliche Übersetzungen“. Deshalb hätten sämtliche Bischöfe des deutschen Sprachgebiets beschlossen, sich am Projekt „Einheitsübersetzung“ zu beteiligen. Es habe sich dabei um die Bischofskonferenzen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz sowie die Bischöfe beziehungsweise Erzbischöfe von Strassburg, Luxemburg, Bozen-Brixen und Lüttich gehandelt. 1979 sei schliesslich die Einheitsübersetzung in verbindlicher Fassung als offizielle Bibelausgabe der römisch-katholischen Kirche im deutschen Sprachgebiet erschienen.

Eine moderate Überarbeitung
Da eine Sprache sich verändere und die Bibelwissenschaften zu neuen Erkenntnissen gelangten, auch wenn es dabei meist nur um philologische Nuancen gehe, hätten sich die drei Bischofskonferenzen sowie die anderen beteiligten Bischöfe 2003 miteinander verständigt, eine Revision der Einheitsübersetzung in Auftrag zu geben. Damit sei 2006 begonnen worden, so Bischof Wanke. Da die bisherige Einheitsübersetzung eingeführt, ihr sprachlicher Grundton weithin vertraut und auch bibelwissenschaftlich solide gewesen sei, habe es keiner völlig neuen Übersetzung bedurft. Es wäre stattdessen um eine moderate Überarbeitung unter möglichst weitgehender Wahrung des Textbestands gegangen. Nach all den Textarbeiten habe die neue Einheitsübersetzung die verschiedenen etwa zwei Jahre dauernden Prüf- und Genehmigungsverfahren der katholischen Kirche durchlaufen.

Auch Überarbeitung der liturgischen Bücher
Der Vorsitzende der Liturgiekommission der römisch-katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Friedhelm Hofmann (Würzburg), wies darauf hin, dass die revidierte Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift in ihrem Wortlaut künftig im ganzen deutschen Sprachgebiet der katholischen Kirche verbindlich sei. Das gelte auch für die im Gottesdienst verwendeten liturgischen Bücher, die biblische Lesungen und Bibeltexte enthielten. Sie würden sukzessiv mit der neuen Textfassung der Einheitsübersetzung ausgestattet.

Neu in der Einheitsübersetzung – die Apostelin Junia
„An manchen Stellen ist die Übersetzung ein Kompromiss und sicher würde man in einigen Jahren wieder manches als ‚zeitbedingt‘ anders formulieren“, sagte die Geschäftsführende Direktorin des Katholischen Bibelwerks, Dr. Katrin Brockmöller, im Pressegespräch in Fulda. Anhand einiger Textbeispiele zeigte sie, wo es Veränderungen gegenüber der bisherigen Einheitsübersetzung gab. Lang ersehnt von vielen Bibelleserinnen wäre beispielsweise die Aufnahme der bibelwissenschaftlichen Erkenntnis in Römer 16,7: Der Gruss des Paulus richtet sich nun nicht mehr an einen vermeintlichen Junias, sondern an die Apostelin Junia. Ebenso lautet die Anrede in den Briefen des Neuen Testaments nun dem ursprünglichen Sinn entsprechend „Brüder und Schwestern“, wenn eine gemischte Gruppe der Gemeinde angesprochen werde.

Viele kleine sprachliche Veränderungen zeigten, dass Sprach- und Denkgewohnheiten sich in knapp 40 Jahren verändert hätten: Adam hat nun mit Eva statt einer „Hilfe, die ihm entspricht“ eine „ebenbürtige Hilfe“ (Genesis 2,16); Elisabet und Maria werden „schwanger“, statt „sie empfangen“. Neue Nuancen erwarteten die Leser auch in Exodus 19–20; zum Beispiel spricht Gott nun mit „verstehbarer Stimme“ nicht „im Donner“. Der Vorwurf Jesu an die Emmausjünger (Lukas 24,25) bewege sich jetzt weniger auf der kognitiven Ebene („begreift ihr denn nicht“), sondern beklage vielmehr ihre „trägen Herzen“. Damit sei das griechische Sprachbild korrekt wiedergegeben und zudem der Glaube als bewusste Herzensentscheidung angesprochen.

Keine ökumenische Bibelübersetzung mehr
Bischof Joachim Wanke wies darauf hin, dass die ökumenische Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Revision der Einheitsübersetzung nicht habe fortgesetzt werden können. Die Gründe hierfür seien „hauptsächlich verfahrenstechnischer Natur“ gewesen.

An der Einheitsübersetzung hatten von Beginn an auch evangelische Theologen mitgearbeitet. An der Übersetzung der Psalmen und des Neuen Testaments wirkte dann auf Bitten der Deutschen Bischofskonferenz die EKD offiziell mit. 1970 schlossen Bischofskonferenz und EKD einen Vertrag über die gemeinsame Arbeit an der neuen Bibel. Seit 1980 war diese auch für den Gebrauch in der evangelischen Kirche freigegeben und wurde insbesondere in ökumenischen Veranstaltungen neben der Lutherbibel verwendet. Im Zuge der Revisionsarbeiten kam es jedoch zu einem Konflikt zwischen der römisch-katholischen und der evangelischen Seite, in dessen Folge die EKD den 1970 geschlossenen Vertrag im Jahr 2005 aufkündigte.

Als entscheidendes Hindernis einer weiteren evangelisch-katholischen Zusammenarbeit an dem Projekt bezeichnete damals die EKD in einer Presseerklärung die vatikanische Instruktion über den „Gebrauch der Volkssprache bei der Herausgabe der Bücher der römischen Liturgie“ vom 28. März 2001. Dort seien Kriterien enthalten, „die von evangelischer Seite nicht mitgetragen werden können“. Der damalige EKD-Ratsvorsitzende und Berliner Landesbischof Wolfgang Huber wies darauf hin, dass in dem Vatikan-Text betont werde, dass bei einer Bibelübersetzung auch die katholische Glaubenslehre Berücksichtigung finden müsse. Im Protestantismus dagegen gelte allein die Heilige Schrift als Grundlage des Glaubens. Ausserdem befürchtete die EKD, dass die evangelischen Vertreter in strittigen Übersetzungsfragen überstimmt werden könnten.

Der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, erklärte 2005 zur Absage des Rates des EKD, dass es „eine erhebliche Belastung“ sei, „wenn gerade im Land der Reformation, wo wir über ein Vierteljahrhundert schon auf eine gemeinsame Übersetzung zurückgreifen konnten, dieses gemeinsame Zeugnis unterbrochen wird, während viele Nachbarn in anderen Ländern inzwischen ökumenisch vereinbarte Übersetzungen geschaffen haben“. Die in Fulda vorgestellte neue Einheitsübersetzung ist daher keine ökumenische Bibel mehr, sondern wird allein von der römisch-katholischen Kirche verantwortet.

Auch eine neue Lutherbibel
Nach fünfjähriger Arbeit wurde bereits im September 2015 die Revision der Lutherbibel abgeschlossen. Dazu hatte der Rat der EKD zur Koordination einen Lenkungsausschuss eingesetzt, in dem rund 70 exegetische Wissenschaftler, praktische Theologen sowie kirchleitende Personen vertreten waren. Die Deutsche Bibelgesellschaft wurde mit der Herstellung und Verbreitung der neuen Bibel betraut. Der Andruck der „Lutherbibel 2017“ erfolgte am 16. Juni 2016. Die neue Bibel erscheint zum Reformationstag 2016, der offizielle Verkaufsstart ist der 19. Oktober 2016.

Dazu meinte Bischof Wanke, es „steht ausser Frage, welch entscheidende Bedeutung der Heiligen Schrift für das gemeinsame Christusbekenntnis zukommt“. In diesem Sinne würden die katholischen Bischöfe zusammen mit der EKD am 9. Februar 2017 in Stuttgart eine ökumenische Bibeltagung abhalten. Dabei „wollen wir das Wort Gottes, das uns verbindet, gemeinsam ins Zentrum rücken“.

Die Geschichte der Lutherbibel
Die Lutherbibel geht auf die Übersetzungen des Reformators Martin Luther und seiner Mitarbeiter in den Jahren 1521 bis 1545 zurück. Die Übersetzung des Neuen Testaments erschien im September 1522 (Septembertestament). In den folgenden Jahren wurden kontinuierlich weitere Bücher der Bibel übersetzt, bis 1534 die erste Gesamtausgabe des Alten und Neuen Testaments erschien. Im Jahr 1545 kam die letzte von Luther selbst durchgesehene Gesamtausgabe heraus.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann man die Bibelübersetzungen, die auf Martin Luther zurückgingen, sich aber durchaus unterschieden, kritisch durchzusehen und eine erste Revision vorzunehmen. Sie hatte das Ziel, den ursprünglichen Luthertext wieder herzustellen und diesen an jenen Stellen, wo er nicht mehr verständlich oder unklar war, an den allgemeinen Sprachgebrauch anzugleichen. Immer noch in Gemeinde-Gebrauch ist der Text der zweiten Revision von 1912.

Die dritte und letzte Revision wurde in den Jahren 1964 (Altes Testament), 1970 (Apokryphen) und 1984 (Neues Testament) abgeschlossen. Zu einer heftigen Auseinandersetzung kam es im Zuge der Revisionsarbeiten im Jahr 1975. Der damals vorgelegte revidierte Text des Neuen Testaments stiess in weiten Teilen der evangelischen Kirche auf zum Teil massive Kritik. Man vermisste vor allem die „Treue gegenüber der Sprache Luthers“. Es wurde eine „Nach-Revision“ vorgenommen, sodass der gesamte Prozess der Revision erst 1984 zum Abschluss kam. Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Rechtschreibung 1999 wurde der Text noch einmal durchgesehen.

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Kinder helfen Kindern! - Weihnachtsaktion 2016 von ADRA Schweiz

Zürich/Schweiz | 26.10.2016 | APD | ADRA (Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe)

Die Adventistischen Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA Schweiz führt auch 2016 die Weihnachts-Paket-Aktion „Kinder helfen Kindern“ durch. Zielland ist wie im Vorjahr Moldawien. Damals wurden rund 3.000 Pakete an Kinder aus unterprivilegierten Familien oder in Heimen übergeben. Pakete können bis am 6. November bei einer der 27 ADRA-Ortsgruppen in der Schweiz abgegeben werden.

Damit die Pakete rechtzeitig bis Weihnachten die Kinder in Moldawien erreichen, endet die Abgabefrist für selbst gepackte Pakete der Weihnachtsaktion „Kinder helfen Kindern“ am 6. November. Kartonschachteln können bei einer der 27 ADRA-Ortsgruppen bezogen werden, die sich laut Hilfswerk an der Aktion beteiligen. Demnach stellten Kinder mit ihren Eltern, Schulklassen sowie Kirchgemeinden Geschenkpakete für benachteiligte Kinder in Moldawien zusammen.

Die Pakete würden seit 2011 von der Partnerorganisation ADRA Moldawien an Kinder in Waisenheimen, verarmte Familien sowie an behinderte Kinder im Land verteilt. Moldawien ist eines der ärmsten Länder Europas. Es liegt zwischen Rumänien und der Ukraine. Im Rahmen der letztjährigen Weihnachtsaktion seien aus der Schweiz rund 3.000 Pakete per Eisenbahn nach Moldawien transportiert worden, so ADRA Schweiz. Der Bericht einer Begleitperson, welche die Verteilung 2015 begleitet hat, kann unter folgendem Link eingesehen werden:
http://adra.ch/freiwilligenarbeit/kinder-helfen-kindern/weihnachtsfrauen-auf-mission/

Bedürftigen Kinder oder Senioren ein Paket spenden
Wer nicht selbst ein Paket für ein Kind packen wolle, könne 75 Franken dafür an ADRA Schweiz spenden. Es bestehe zudem auch die Möglichkeit für 50 Franken einer älteren Person ein Lebensmittel- und Hygienepaket zukommen zu lassen. Die Lebensmittelpakete für Senioren würden direkt in Moldawien gepackt. Letzter Termin für die Überweisung: 27. November 2016. Man kann auch online spenden:
http://adra.ch/index.php?id=43&L=0#zweck7

Informationen zur Weihnachtsaktion 2016:
http://www.adra.ch/freiwilligenarbeit/kinder-helfen-kindern/weihnachtsaktion-2016/

Flyer mit allen nötigen Angaben zur Aktion, zum Herunterladen:
http://www.adra.ch/fileadmin/content_data/Freiwilligenarbeit/KHK/Flyer_KHK_de.pdf

Packliste mit Angaben, was ins Paket darf und was draussen bleibt
http://www.adra.ch/fileadmin/content_data/Freiwilligenarbeit/KHK/KHK_Inhalt_de.pdf

Sammelstellenverzeichnis bzw. der ADRA Ortsgruppen in der Schweiz:
http://www.adra.ch/freiwilligenarbeit/ortsgruppen/liste-der-ortsgruppen/

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Haiti: ADRA Netzwerk verteilt Nothilfe, Lebensmittel und Trinkwasser

Weiterstadt/Deutschland, Silver Spring/USA | 26.10.2016 | APD | ADRA (Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe)

Der Hurrikan „Matthew“ ist am 3. und 4. Oktober mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 215 Stundenkilometern über die Karibik hinweggefegt und hat vor allem im Südwesten Haitis schwere Schäden verursacht. Die Opferzahl in Haiti ist laut Medienberichten auf über 339 Tote gestiegen, jene in der Dominikanischen Republik, dem östlichen Inselteil, auf vier. 350.000 Menschen sind in Haiti auf Nothilfe angewiesen. Die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA Haiti hat vor Eintreffen des Wirbelsturms Nothilfe, Trinkwasser und Lebensmittel in verschiedenen Depots bereitgestellt und anschliessend verteilt. Das ADRA Netzwerk hat Spezialisten für Katastrophenhilfe eingeflogen, um die Bedürfnisse zu klären, die Nothilfe zu koordinieren sowie ADRA Haiti zu unterstützen.

Glückskette: eine Million Franken für Partnerhilfswerke
Die Stiftung Glückskette, die seit 70 Jahren in der Schweiz Spenden sammelt, stellt ihren Partnerhilfswerken eine Million Schweizer Franken für die Nothilfe und erste Massnahmen zur Wiederinstandstellung der Infrastruktur auf Haiti zur Verfügung. ADRA Schweiz, eines der Partnerhilfswerke der Glückskette, steht nach Angaben von Thilo Schneider, Finanzchef, in Abklärungen zur Einreichung eines Projektantrags.

Nach dem Erdbeben im Jahr 2010 hat die Stiftung Glückskette 84 Hilfsprojekte mit 61,8 Millionen Franken (56,4 Millionen Euro) unterstützt. Es wurden 2700 Häuser repariert oder neu erstellt, 3300 Latrinen gebaut und 2500 Wasserreservoirs errichtet.

Ausbruch einer Cholera Epidemie befürchtet
In Haiti habe es schon vor dem Hurrikan „Matthew“ viele Cholerafälle gegeben, sagte Jason Brooks, Spezialist bei ADRA International für Trinkwasser, sanitäre Anlagen und Hygiene (WASH). Die hochansteckenden Cholerabakterien würden mit den Überschwemmungen weit verbreitet und erhöhten das Risiko einer Infektion zusätzlich. Von Januar bis Juli hätten die Cholerafälle laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Haiti um 22 Prozent zugenommen. Da Cholera durch gute Hygienemassnahmen und Zugang zu Trinkwasser eingedämmt werden könne, so Brooks, werde ADRA den Kommunen Trinkwasser sowie Wasseraufbereitungsanlagen und den Haushalten Wasserfilter zur Verfügung stellen. Gleichzeitig würden auch Hinweise zu Gesundheits- und Hygienemassnahmen gegeben.

ADRA Deutschland, ADRA Österreich und ADRA Schweiz rufen zu Spenden auf
Die ADRA-Hilfswerke in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz rufen zu Spenden auf. ADRA Österreich hat als erste Massnahme 10.000 Euro / 11.000 Franken für die Soforthilfe des ADRA Netzwerks zur Verfügung gestellt.

Spendemöglichkeiten:
ADRA Deutschland: www.adra.de/spenden/
ADRA Österreich: www.adra.at/spenden/
ADRA Schweiz: www.adra.ch/spenden/

REUTERS-Fotos von der Situation auf Haiti:
http://www.reuters.com/news/picture/pictures-report?articleId=USRTSQYC4

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Fidschi - ein halbes Jahr nach Zyklon „Winston“

Weiterstadt bei Darmstadt/Deutschland | 26.10.2016 | APD | ADRA (Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe)

Vor einem halben Jahr traf der Zyklon „Winston“ auf die pazifische Inselgruppe Fidschi und hinterliess eine Schneise der Verwüstung. Die Adventistische Entwicklungs- und Katastrophenhilfe ADRA reagierte schnell mit Hilfsmassnahmen für die Betroffenen und habe Baumaterial, Saatgut, Lebensmittel und Hygieneartikel verteilt.

Mehr Menschen geholfen als geplant
Anna Krikun (Weiterstadt bei Darmstadt), Koordinatorin für die Region Südostasien und Pazifik bei ADRA Deutschland, war vor kurzem auf Fidschi und informierte über die Arbeit des Hilfswerkes. ADRA habe mit 6.675 Haushalten doppelt so viele Menschen erreicht als ursprünglich geplant. Sie hätten Materialien für die Ausbesserung ihrer Häuser, Saatgut und Lebensmittel erhalten. Auch Hygieneartikel seien verteilt und Hygieneschulungen durchgeführt worden, da die Wasserversorgung stark eingeschränkt gewesen wäre.

Gute Ernten sichern Ernährung
Mit dem Verteilten von Saatgut für Gemüse und Knollenfrüchte könnten die Menschen ihre Felder und Gärten bestellen. Einige Gemüsesorten, wie etwa Chinakohl, würden sehr schnell reif, sodass laut Anna Krikun bereits zum zweiten Mal geerntet werden konnte. Andere Gemüsesorten wie Auberginen, Kürbisse, Karotten und Zucchini, wüchsen ebenfalls ertragreich. Mit diesen Ernten könnten die Betroffenen die Zeit bis zur nächsten Maniok-Ernte, dem Hauptnahrungsmittel des Inselstaates, überbrücken. Die Erträge wären so gut, dass manche Haushalte ihre Überschüsse verkaufen und sich dadurch ein kleines Einkommen erwirtschaften könnten. Weitere Einkünfte erzielten die Inselbewohner aus den zahlreichen Kokosnusspalmen sowie dem Fischfang. Zwei Monate nach dem Zyklon hätten sich die Fischbestände wieder normalisiert.

Umweltprojekte wieder aufgenommen
Der Wirbelsturm habe zwar ADRA-Projekte zum Schutz der Umwelt auf Fidschi verzögert, doch sie seien inzwischen wieder aufgenommen worden. So würden 250 Solaranlagen aufgebaut, mit denen die Energieversorgung von 250 Haushalten auf ökologische und effiziente Weise verbessert werden soll. Daneben würden energieeffiziente Öfen eingeführt. Diese hätten eine geringere Rauchentwicklung und wären sparsamer beim Brennstoffverbrauch. Dadurch würden die Gesundheit der Frauen beim Kochen weniger belastet und die Waldbestände geschont. Aus jedem Dorf erhielten fünf Personen (insgesamt 75) eine Schulung zum Bau der Öfen und sie sollen ihr Wissen anschliessend an die Bewohner ihrer Heimatdörfer weitergeben. Mit ihren neuen Kenntnissen könnten sich die Ausgebildeten selbständig machen. Schulungen darüber, wie man ein Kleinunternehmen erfolgreich führe und Rücklagen bilde, erhielten sie zusätzlich.

Um die Fischbestände und die Küstenregionen zu schützen, würden umweltschonende Fischfangmethoden bekannt gemacht. Langfristig könnten alle diese verschiedenen Massnahmen dazu beitragen, die Gesundheit der Menschen sowie ihre Einkommenssituation zu verbessern und die Umwelt zu schützen, betonte Anna Krikun.

Die Massnahmen werden von der Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der Europäischen Kommission (ECHO) sowie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanziell unterstützt.

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Filmstart „TELL the WORLD“ - über die Anfänge der Siebenten-Tags-Adventisten

Silver Spring, Maryland/USA | 26.10.2016 | APD | Medien

Am 21. Oktober hat die Weltkirchenleitung der Siebenten-Tags-Adventisten offiziell den Film "TELL the WORLD" (2:33:57) über die Anfänge der Kirche in vier Sprachversionen auf YouTube eingestellt.

„Die Weltkirchenleitung der Siebenten-Tags-Adventisten, mit weltweit 19,5 Millionen Mitgliedern, hat einen sechsteiligen Episodenfilm über ihre Pioniere sowie die ersten Jahre der Anfänge der Kirche im 19. Jahrhundert in Nordamerika produziert.

„Wir dürfen unsere Geschichte nicht vergessen“, sagte Pastor Chester Stanley, Präsident der Adventisten in Australien, zum Film. Die adventistischen Jugendlichen müssten über die Ursprünge der Kirche informiert werden und erfahren, „wie Gott geführt hat“, so Stanley.

Der Film zeige die ernsthafte Suche nach Wahrheit der adventistischen Pioniere, die intensiv geführten theologischen Debatten sowie die Rolle, welche der Mitgründerin der Kirche, Ellen Gould White, in der Entstehungszeit der evangelischen Freikirche zugekommen sei.

Um die damalige Realität so getreu wie möglich abzubilden hätten adventistische Historiker das Drehbuch und die Szenen genau überprüft, heisst es auf der Webseite, die für den Film geschaltet wurde. Ein Teil der Szenen sei in einem historischen Dorf in Kanada gedreht worden, das eine hohe Authentizität ermögliche.

Der sechsteilige Episodenfilm ist auf Englisch, Französisch, Portugiesisch und Spanisch veröffentlicht worden. Die synchronisierten Sprachversionen sind gleichzeitig mit Untertiteln begleitet. Im Januar 2017 soll auch eine deutschsprachige Version folgen.

Trailer und mehr Infos zum Film auf Englisch: http://www.telltheworldfilm.org/

Links zu vier Sprachversionen des Films:

Englisch:
https://www.youtube.com/playlist?list=PL-k2Gb-DBYo8K8CJN9GKj_XMKEZtg4Pbs

Spanisch:
https://www.youtube.com/playlist?list=PL-k2Gb-DBYo-AGzL9AsHBlbp735NLerWd

Französisch:
https://www.youtube.com/playlist?list=PL-k2Gb-DBYo-Ba2CcYOXqiovXSw28t_MD

Portugiesisch:
https://www.youtube.com/playlist?list=PL-k2Gb-DBYo_qpRsGdZGYrhNLc_ht8XAh

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Handbuch Weltanschauungen, Religiöse Gemeinschaften, Freikirchen

| 26.10.2016 | APD | Buchrezensionen

Matthias Pöhlmann/Christine Jahn (Hrsg.), Handbuch Weltanschauungen, Religiöse Gemeinschaften, Freikirchen im Auftrag der Kirchenleitung der VELKD herausgegeben, mit CD-ROM, Gütersloh, Gütersloher Verlagshaus, 2015, 1.080 Seiten, Pappband, 98,00 Euro (D), 100,80 Euro (A), 125,00 CHF, ISBN 978-3-579-08224-0

Das neue Handbuch tritt die Nachfolge einer Reihe von Veröffentlichungen an, die von der Vereinigung Evangelisch-Lutherischer Kirchen Deutschlands (VELKD) in Auftrag gegeben wurde. Schon 1952 beschloss die Generalsynode der VELKD „sich näher mit der Lehre und Praxis anderer christlicher Gemeinschaften in Deutschland zu befassen.“ (22f.) Zunächst ging es nur um die Darstellung von Freikirchen und sogenannten „Sekten“ − bereits damals schon eine herabsetzende Bezeichnung − im Gegenüber zu den lutherischen Kirchen. In der ersten gebunden Auflage des Handbuches von 1978 gab es dann aber schon das Kapitel „Aussereuropäische Neubildungen“. Vorgestellt wurden darin beispielhaft eine afrikanische Kirche sowie eine afrikanische und eine südamerikanische synkretistische Neureligion. In der 2. Auflage 1979 wurden auch sieben Weltanschauungsgemeinschaften und sechs Neureligionen in Europa, damals „Jugendreligionen“ genannt, sowie drei aussereuropäische Neubildungen beschrieben. Die 4. Auflage 1993 befasste sich zusätzlich mit „missionierenden Religionen“ und Psycho-Organisationen. Sieben Jahre später berücksichtigte die 5. Auflage weitere neue Gruppenbildungen, und es gab einen Exkurs zu den charismatischen Bewegungen und zu New Age. Diese Entwicklung zeigt, dass Religiosität einem fortwährenden Wandel unterliegt und daher ein ständig wachsender Informationsbedarf nicht nur innerhalb der VELKD besteht, sondern auch darüber hinaus.

Auch im neuen Handbuch gibt es eine Reihe von Veränderungen gegenüber der 6. Auflage von 2006. Damals wurden noch bestimmte Glaubensgemeinschaften in der Rubrik „Christliche Sekten“ beschrieben. Den Verfassern des Bandes war zwar auch schon 2006 bewusst, dass der Begriff „Sekte“ in der Öffentlichkeit unklar und missverständlich ist, doch sie versuchten auf zweieinhalb Seiten zu begründen, warum sie dennoch an dem konfessionskundlichen Sektenbegriff, den sie ohne Polemik zu definieren versuchten, festhielten. Das neue Handbuch gebraucht den schon damals in der Bevölkerung umgangssprachlich verwendeten diskriminierenden und oft als „Keule“ benutzten Sektenbegriff nicht mehr, sondern reiht nun bestimmte Gruppierungen unter der neutralen Überschrift „Sondergemeinschaften mit christlichem Hintergrund“ ein.

Neu angelegt ist auch das Kapitel 3 „Apostolische Bewegung“. In der Auflage 2006 wurde die Neuapostolische Kirche (NAK) in der Rubik „Christliche Sekten“ beschrieben. Doch inzwischen hat sich auch hier ein Wandel ergeben. Es fand eine Reihe von theologischen Gesprächen zwischen Vertretern der NAK und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) statt. Die Folge ist, dass in Deutschland inzwischen neuapostolische Gemeinden als Gastmitglieder in örtliche ACKs aufgenommen wurden. Im Juni 2016 nahm auch die ACK Mecklenburg-Vorpommern die NAK als Gastmitglied auf. Es ist die erste ACK auf Bundesländerebene, die diesen Schritt tat. In der AGCK der Schweiz ist die NAK bereits seit 2014 Gastmitglied. Bei dieser Entwicklung konnte man die NAK nicht weiterhin, wie etwa die Zeugen Jehovas, zu den „christlichen Sekten“ rechnen, auch wenn diese nun die Bezeichnung „Sondergemeinschaften mit christlichem Hintergrund“ tragen.

Der Vorteil des neuen Kapitels 3 ist, dass darin jetzt auch andere apostolische Gemeinschaften beschrieben werden können, die aus der NAK hervorgegangen sind. Etwa das Apostelamt Jesu Christi. Dieses wurde ursprünglich in dem Handbuch als „Sekte“ bezeichnet. Doch bereits 1993 wurde die Glaubensgemeinschaft als Gastmitglied in die ACK Deutschland aufgenommen. Da „Sekten“ jedoch nicht der ACK angehören können, war in der 6. Auflage des Handbuches eine weitere Einordung in dieser Kategorie nicht mehr möglich. Doch unter die Rubrik „Freikirchen“ wollten die damaligen Autoren das Apostelamt auch nicht aufnehmen. So wurde es im gedruckten Handbuch nicht mehr beschrieben, sondern tauchte lediglich noch im Anhang in der dazugehörigen CD-ROM als „Texte früherer Auflagen“ auf. In dem neuen Handbuch fand man für das Apostelamt Jesu Christi unter der Überschrift „Apostolische Bewegung“ wieder einen Platz.

Die Verfasser des neuen Handbuches sind sehr bemüht, die (laut Titel) „Weltanschauungen, religiösen Gemeinschaften, Freikirchen“ „möglichst objektiv“ (22) zu beschreiben. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass es sich hierbei nicht um eine „neutrale“ Darstellung handelt. Im Gegensatz zur Religionswissenschaft, die Glaubensinhalte nicht bewertet, findet im Handbuch neben der beschreibenden Darstellung auch eine theologische Urteilsbildung statt. Das wird auch nicht verschwiegen: „Das Handbuch verleugnet seine kirchliche Prägung nicht, sondern legt sie offen … Es ist im Auftrag der Kirchenleitung der VELKD entstanden und im Wesentlichen von Weltanschauungsbeauftragten der Landeskirchen erarbeitet.“ (26)

Es wird klargestellt: „Das Handbuch macht es sich zur Aufgabe, die unterschiedlichen Weltanschauungen, Religiösen Gemeinschaften und Freikirchen aus der Perspektive der Evangelisch-Lutherischen Kirche darzustellen, Differenzen zu und Gemeinsamkeiten mit diesen zu markieren, sowie Hinweise für den Umgang zu erarbeiten.“ (29) „Der Aufbau bzw. die Kapiteleinteilung orientiert sich daran, wie nah und wie fern die jeweils in den Kapiteln dargestellten Gruppen und Weltanschauungen im Verhältnis zur Ev.-Luth. Kirche stehen.“ (24) Danach sind die Freikirchen, welche zuerst genannt werden, verhältnismässig nahe bei den Lutheranern, während die zuletzt genannten atheistischen und humanistischen Organisationen sehr weit von ihnen entfernt sind.

Der Massstab von dem alles ausgeht, ist daher die Evangelisch-Lutherische Kirche. Sie wird deshalb auch zuerst in Geschichte, Lehre, Glaubenspraxis, Organisation, Ökumene und Stellung zur Gesellschaft kurzgefasst dargestellt. Das Handbuch ist somit in erster Linie im Rahmen der apologetischen Aufgabe der VELKD als Hilfsmittel für lutherische Geistliche, Kirchengemeinden, Ausbildungseinrichtungen und Beratungsstellen im Umgang mit Weltanschauungen, religiösen Gemeinschaften und Freikirchen zu sehen. Zu den einzelnen Gruppierungen wird daher jeweils aus evangelisch-lutherischer Sicht Stellung genommen und Ratschläge im Umgang mit ihnen erteilt; etwa wie verfahren werden sollte bei Anfragen nach kirchlichen Räumen, wegen Taufanerkennung oder der Zulassung zum Abendmahl. Das Handbuch soll aber nicht nur Orientierung über andere bieten, sondern auch Lutheranern „zur Auseinandersetzung mit dem eigenen Selbstverständnis dienen“, so der Leitende Bischof der VELKD, Landesbischof Gerhard Ulrich, im Vorwort. (20)

Als Erstes befasst sich das Handbuch mit den Freikirchen. „Damit werden christliche Kirchen und Gemeinschaften bezeichnet, die in Abgrenzung zu den Staats- und Landeskirchen entstanden sind. Ihre typischen Kennzeichen sind: freiwillige Mitgliedschaft, Laienengagement, hohe Verbindlichkeit in Glaubensfragen und in der praktischen Lebensführung. Sie zeichnen sich durch eine grundsätzliche ökumenische Offenheit und Kooperationsbereitschaft mit anderen christlichen Kirchen aus.“ (24f.) Diese Definition könnte durchaus hinterfragt werden; beispielsweise warum die Freikirchen sich in Deutschland abgrenzen mussten und wer wen ausgrenzte.

Beschrieben werden neun Freikirchen; von den Brüdergemeinden bis zur Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten. Die sogenannten „konfessionellen Freikirchen“, wie die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK), die Evangelisch-Altreformierte Kirche (EAK) oder das Katholische Bistum der Alt-Katholiken werden in dem Handbuch dagegen nicht näher dargestellt. Es wird stattdessen auf andere konfessionskundliche Nachschlagewerke verwiesen. Auch die römisch-katholische Kirche, die Anglikaner sowie die Orthodoxen und die Altorientalischen Kirchen finden sich dort nicht. Das Handbuch nimmt daher nur einen kleinen Teil der christlichen Konfessionen unter die Lupe.

Über die Adventisten war noch in der 6. Auflage von 2006 zu lesen: „Eine Sonderstellung nimmt die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten ein, die sich selbst als ‚protestantische Freikirche‘ bezeichnet. Die von Adventisten vertretene Lehre vom Sabbat, ihre Heiligtums- und Gerichtslehre wie auch ihr exklusives Selbstverständnis … lassen sie auch aus der Sicht von Landes- und Freikirchen nicht ohne weiteres protestantischen Freikirchen zuordnen. Sie arbeiten auch nur im Gaststatus in der VEF und in der ACK mit.“ (58) Bei der Anmerkung zur ACK wurde allerdings unberücksichtigt gelassen, dass auch der Bund Freier evangelischer Gemeinden (BFeG) seit Jahrzehnten „nur“ Gastmitglied der ACK ist, aber trotzdem zu den „klassischen“ Freikirchen im Handbuch zählt. Die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) hatte die Adventisten 1993 als Gastmitglied aufgenommen und u. a. in dem von ihr 2004 herausgegebenen „Freikirchenhandbuch“ deutlich gemacht, dass die Adventisten sehr wohl, wie die anderen Mitglieds- und Gastkirchen der VEF, als Freikirche angesehen werden.

Im Handbuch von 2006 wurden die Adventisten trotzdem in der Rubrik „Freikirchen“ beschrieben; allerdings im Inhaltsverzeichnis absetzt von den anderen Freikirchen durch eine Leerzeile und mit eckigen Klammern [ ] gekennzeichnet. Unter der Rubrik „Christliche Sekten“ wollten die Herausgeber des Handbuches die Adventisten nicht mehr wie früher aufführen. Die VELKD hätte sonst der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ein Fehlverhalten unterstellt, da die EKD 1993 ebenfalls der Aufnahme der Adventisten in die ACK Deutschland zugestimmt hatte. Denn „christliche Sekten“ werden auch als Gastmitglieder nicht in die ACK aufgenommen. Zudem fanden zwischen 1994 und 1998 theologische Gespräche zwischen Vertretern des Lutherischen Weltbundes und der Generalkonferenz (Weltkirchenleitung) der Adventisten statt. Im gemeinsamen Abschlussbericht „Adventisten und Lutheraner im Gespräch“ von 1998 empfahlen die lutherischen Vertreter, „dass die Lutheraner in dem jeweiligen nationalen und religiösen Umfeld ihrer Kirchen die Siebenten-Tags-Adventisten nicht als Sekte, sondern als Freikirche und weltweite, christliche Gemeinschaft behandeln.“ (31)

Im neuen Handbuch wurden diese Unstimmigkeiten beseitigt. Jetzt heisst es zu den Siebenten-Tags-Adventisten: „Einige der Lehren, die für die adventistische Identität prägend sind (Sabbatheiligung, die Heiligtums- und Gerichtslehre wie auch ihr Selbstverständnis …), lassen sie am äusseren Rand des freikirchlichen Spektrums stehen.“ (61f.) Im Inhaltsverzeichnis ist die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten zwar immer noch mit eckigen Klammern eingerahmt, jedoch jetzt ohne die zusätzliche Leerzeile.

Nach den Freikirchen werden im Handbuch „Pfingstlich-charismatische Bewegungen und weitere unabhängige Gemeinden“ dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass es durchaus Pfingstkirchen gibt, die sich selbst als Freikirchen verstehen und Mitglied in der VEF sind; etwa der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden, der Mühlheimer Verband Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden oder die Gemeinde Gottes. Da sie jedoch später als die klassischen Freikirchen aus der pfingstlichen Erweckung entstanden sind, werden sie zusammen mit den „Charismatischen Bewegungen in den Kirchen“ und der „Neucharismatischen Bewegung“ als eigene Konfessionsfamilie beschrieben. Dem schliesst sich ein Exkurs über den protestantischen Fundamentalismus einschliesslich weiteren unabhängigen Gemeinden und Gemeindegründungsbewegungen an. Ähnlich wird, wie schon erwähnt, mit der Neuapostolischen Kirche und konfessionsverwandten Gemeinschaften verfahren, die in Kapitel 3 unter „Apostolische Bewegung“ zu finden sind.

In Kapitel 4 geht es um „Sondergemeinschaften mit christlichem Hintergrund“. In dieser Rubrik sind zuerst „Adventistische Splittergruppen“ aufgeführt. Bereits im Artikel über die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten wird darauf hingewiesen: „Diejenigen, die bei Kirchentagen stapelweise antikatholische Traktate verteilen und sich auf Nachfrage auch ‚Adventisten‘ nennen, sind jedoch nicht die hier beschriebene Freikirche, sondern radikalere Splittergruppen.“ (159) Einige dieser Gruppen werden in Kapitel 4 kurz beschrieben und bewertet. In diesem Kapitel sind u. a. auch die Christengemeinschaft, die Christliche Wissenschaft, die Unitarier und die Zeugen Jehovas zu finden.

In den Kapiteln 5 bis 11 geht es um „Neuoffenbarungsbewegungen und Neureligionen“, „Esoterische und neugnostische Weltanschauungen“, „Anbieter von Lebenshilfe und Psychoorganisationen“, „Religiöse Gruppen und Strömungen mit islamischem Kontext“, „Religiöse Gruppen und Strömungen mit hinduistischem Kontext“, „Religiöse Gruppen und Strömungen mit buddhistischem Kontext“ sowie „Atheistische und humanistische Organisationen“.

Das Handbuch enthält eine Fülle von Informationen über die gegenwärtige religiöse Landschaft ausserhalb der römisch-katholischen Kirche, den evangelischen Landeskirchen und den orthodoxen Kirchen in Deutschland. Angesichts ständiger Veränderungen in diesem Bereich und einem zunehmenden religiös-weltanschaulichen Pluralismus gibt es einen wachsenden Informations- und Orientierungsbedarf, nicht nur innerhalb der VELKD als Auftraggeberin des Werkes. Es ist daher schon seit langem ein konfessionskundliches Standardwerk.

Die Autorinnen und Autoren warnen: „Das Handbuch wird missbraucht, wenn es benutzt würde, um letztgültig zu richten über Gut und Böse, Richtig und Falsch.“ Es wird hinzugefügt: „Aus darstellungstechnischen Gründen macht diese Aufgabe [einer Grenzziehung] es erforderlich, die einzelnen thematisierten religiösen Gemeinschaften und Weltanschauungen in unterschiedliche Kategorien einzuordnen und zu gruppieren. Dabei ist deutlich zu betonen, dass mit diesen Einordnungen keine Diffamierungen beabsichtigt sind, vielmehr ergeben sie sich aus der Nähe und Ferne zu der lutherischen Lehrbildung, wie sie gegenwärtig gesehen werden kann.“ (49) Diese Worte sind lobenswert und eindeutig, doch die Realität scheint anders zu sein.

Der methodistische Pastor im Ruhestand, Karl Heinz Voigt, Bremen, der sich als Historiker und Autor sehr eingehend mit den Freikirchen in Deutschland befasst hat, stellt fest, dass das vorliegende Werk keine Konfessionskunde für interessierte Theologen oder Historiker ist, sondern entgegen der Intention der Herausgeber ein Handbuch, das von Richtern für die Vorbereitung von Verhandlungen, Schulleitern bei der Einschulung von Kindern, Kirchenbeamten bei der Einstellung von Kindergärtnerinnen und vielen anderen, wie auch von Journalisten genutzt wird, die eine schnelle Information brauchen. Ein grosser Teil gerade dieser Gruppe, für die das Handbuch auch vorgesehen ist, hat keine oder wenig Ahnung von Minderheitskirchen, wie es die Freikirchen in Deutschland sind. Über die Hälfte des Werkes setzt sich auseinander mit Neuoffenbarungsbewegungen und Neureligionen (443-560), Esoterischen und Neugnostischen Weltanschauungen (561-756), Anbietern von Lebenshilfen und Psychoorganisationen (766-823), religiösen Gruppen und Strömungen mit islamischem (824-886), hinduistischem (887-973) sowie buddhistischem Kontext (974-1032) und schliesslich sogar mit atheistischen und humanistischen Organisationen (1033-1048).

In diesen Sog werden die Freikirchen ungewollt mit hineingezogen, die neben den Weltanschauungen und religiösen Gemeinschaften beschrieben sind. Dagegen werden ausser einer kurzen Darstellung der Lutheraner als Massstab die beiden grossen Kirchen in Deutschland, die Orthodoxen, die konfessionellen Freikirchen und einige andere ausgespart. Durch die Ansiedlung der Freikirchen im Kontext dieser oft antichristlichen, multi- und antireligiösen Ansichten, wird die Wirklichkeit eher verschleiert als geklärt. Deshalb sollten in einer künftigen Auflage des Handbuches die Freikirchen dort nicht mehr beschrieben werden. Es wäre stattdessen besser, wie bei den konfessionellen Freikirchen geschehen, auf konfessionskundliche Nachschlagewerke zu verweisen. Da das Handbuch immer mehr Gruppen darstellen muss, wäre als Alternative auch ein eigener Band nur über die Freikirchen denkbar.
Holger Teubert

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